Sonntag, 15. April 2018

Bericht von der Gr-Sitzung am 11.04.2018


Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend..

Punkt 1 Wohnungsvergabe bzw. Nachbesetzung- der Mietwohnungen (Herrengasse 1, Top 7 und 8) auf Empfehlung vom Sozialausschuss  - Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 2 Sozialer Wohnbau Rohracker – Vergabe der freigewordenen Wohnungseinheit- auf Empfehlung des Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 3 Förderansuchen des Vereins Miteinander im Mittelgebirge – Beschlussfassung

Die Tätigkeiten des Vereins „Miteinander im Mittelgebirge“ wurden von Fr. Haslinger vorgetragen.
Dem Förderansuchen von € 750,- (50 Cent pro Einwohner) wurde einstimmig zugestimmt.


Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 1/2018 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 01/2018 wurde von Obmann verlesen.
Gesamthaushalt:
Einnahmen          1.003.932,81
Ausgaben            1.087.934,64
Quartalsergebnis     -84.001,83

Unstimmigkeiten gab es über den Antrag des Überprüfungsausschussmitglieds Recla, dessen Antrag auf Rechnungseinsicht der Asphaltierungsarbeiten 2017, mehrheitlich (Bürgermeisterfraktion) abgelehnt wurde und an den Kanalausschuss verwiesen wurde.

Dieser Antrag und die Ablehnung wurden nicht ins Protokoll aufgenommen??????

Meine Frage, warum die massive Haushaltsüberschreitung im außerordentlichen Haushalt
 (Voranschlag € 480.000,- Ausgabenvorschreibung jetzt schon über 570.000,- Euro – Überziehung € 90.000,-)
nicht  aufgezeigt und hinterfragt wurde, konnte nicht beantwortet werden.

Bgm. Markus Haid erklärte, die Gemeindeverwaltung wird sich das anschauen?

Außerordentlicher Haushalt
Einnahmenvorschreibung       317.978,30
Ausgabenvorschreibung         570.427,02
Quartalsergebnis                   -252.448,72

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2017, wo ich auf den zu niederen Voranschlagsposten im außerordentlichen Haushalt hingewiesen habe:

Einwendung 4: 5/850001-004000 Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter (Seite 11)
VA 2018 – 480.000,- €
Im Gesamtkosten und Finanzierungsplan fehlen die Kosten für die vorgeschriebenen Rekultivierungsarbeiten (Aufforstung) weiteres fehlen die Ingenieurskosten.
Der VA 2018 ist entsprechend anzupassen.

Antwort:
Die Aufforstung erfolgt durch den Waldaufseher der Gemeinde und die Kosten sind so gering wie möglich gehalten. Seitens der Fa. AEP fallen keine Ingenieurskosten mehr an, da der Hochbehälter fertig ist, es fehlen nur mehr die Kosten für die Kollaudierung welche im VA aufgenommen wurden. Es werden alle Buchungen auf das HH 5/850001-004000 verbucht, da dies auch seitens des Landes (Nachweis für das Impulspaket) so gewünscht wird.

Kenntnisnahme 10 Ja - 1 Enthaltung (nicht ich)

Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Substanzverwalter Georg Haid berichtet über die Jahreshauptversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz mit Neuwahlen des Ausschusses.

Zum neuen Obmann wurde Hr. Andreas Kirchmair gewählt.

Kenntnisnahme 10 Ja – 1 Enthaltung (SV)


Punkt 6 Festlegung des Verordnungstextes zum Raumordnungskonzept- Berichterstattung durch den Bauausschuss- Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Bgm. und Ausschussobmann berichten über die beiden Sitzungen wo der Verordnungstext behandelt wurde.
Zu den beiden Sitzungen war ich auch als sogenanntes „beratendes Mitglied“ geladen. Die Sitzungen verliefen sehr professionell, dass nicht alle Textpassagen einstimmig angenommen wurden liegt an der sehr schwierigen Materie aber darüber muss ja der Gemeinderat dann abstimmen.  
Der neue Verordnungstext liegt noch nicht schriftlich vor, daher gab´s auch keine Abstimmung





Punkt 7 Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Tiefbau 2018 – (auf Empfehlung des Umweltausschusses) - Beschlussfassung

Preise bleiben gleich wie 2017 daher wurde der Auftrag wieder an die Fa. Fröschl vergeben.
10 Ja – 1 Enthaltung wegen Befangenheit

Punkt 8 Honorarangebot für Ingenieurleistungen Wasserversorgungsanlage Birgitz – Erneuerung von Ringschluss Transportleitung in der Birga – (auf Empfehlung des Umweltausschusses) - Beschlussfassung

Im Ausschuss wurde das Fehlen von mehreren Angeboten kritisiert. Das wurde nachgeholt, allerdings liegen erst 2 Angebote vor, statt der geforderten 3.
Wegen der Dringlichkeit wurde beschlossen, nach Vorliegen des 3 Angebotes die Arbeiten an den billigst Bieter zu vergeben.
10 Ja – 1 Enthaltung (nicht ich)


Punkt 9 Vereinbarung mit Grundbesitzern über Verlegung der öffentlichen Versorgungsleitungen – Beschlussfassung

Bgm. berichtet über Probleme, es liegen noch keine unterschriebenen Vereinbarungen vor, daher auch keine Abstimmung.

Punkt 10 Förderansuchen zur Schanzenanlage Natters – Antrag vom Bezirkshauptmann – Beschlussfassung

Das Förderansuchen wurde verlesen.
€ 3000,- werden für das Budget 2019 aufgenommen.
Einstimmig

Punkt 11  Information zur UCI Rad- WM vom 22.09 -30.09.2018 bzw. Streckenführung, Sperrungen usw. – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Anlässlich der Straßenrad WM 2018 führt ein Rennen auch durch Birgitz. Am Sonntag den 23.09.2018 nachmittags wird daher die Landesstraße L12 gesperrt.

Punkt 12 Bericht des Ausschusses für Bildung-, kultur- und Sport mit eventueller Beschlussfassung

Der Ausschussobmann berichtet:
Am Sportplatz stehen wieder Reparaturarbeiten an. Vandalen Schäden???
Eine Dorf Chronik soll erstellt werden.


Punkt 13 Anfragen, Anträge, Allfälliges

M.f.G.
Herbert

Sonntag, 8. April 2018

Tagesordnungspunkte der GR-Sitzung am 11.04.2018



Hallo Leute,

Tagesordnungspunkt 1 und 2 sollen als „geschlossene Punkte“ behandelt werden.

Das heißt allenfalls anwesende Zuhörer müssen den Verhandlungssaal verlassen und dürfen erst bei Tagesordnungspunkt 3 den Verhandlungssaal wieder betreten. (Verhandlungsdauer???????)

Wäre es nicht Zuhörerfreundlicher die „geschlossenen Tagesordnungspunkte“ am Ende der Gemeinderatssitzung anzusetzen?

M.f.G.
Herbert



Sonntag, 11. März 2018

Bericht von der Gr- Sitzung am 07.03.2018



Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 12 Gemeinderäte anwesend..
Der Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Kreditaufnahme, einstimmig

Punkt 1 Kassenprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung 2017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Überprüfungsausschussobmann verlas das Prüfprotokoll – einstimmig zur Kenntnis genommen.


Punkt 2 Rechnungsabschluss 2017 – Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Gesamtabschluss des ordentlichen Haushalts

3,267.109,80  Einnahmenabstattung
3,124.361,27 –Ausgabenabstattung
  142.748,53 = Kassenbetrag
  108.736,77+ Einnahmenrückstände
  251.485,30= Zwischensumme
   86.738,06- Ausgabenrückstände
  164.747,24 Jahresergebnis

Gesamtabschluss des außerordentlichen Haushalts

461.080,89 Einnahmenabstattung
433.546,37-Ausgabenabstattung
 27.534,52=Kassenbetrag
         0,00-Einnahmenrückstände
 27.534,52=Zwischensumme
 34.122,01-Ausgabenrückstände
 -6.587,49  Jahresergebnis

Ich habe den Rechnungsabschluss überprüft und könnte diesem auch zustimmen, wenn nicht die massive Überschreitung bei der Haushaltsstelle „Quellsanierungen“ währe. € 110.977,85 Überschreitung

Ich habe zu dieser Problematik eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gestellt, leider bis heute keine ausreichende Antwort erhalten.

Bgm. Markus Haid erklärte zu dieser Angelegenheit, es wurde alles überprüft und für in Ordnung befunden. Die von mir geforderten Auftrags- und Rechnungsdetails bekomme ich nicht?

Weiteres machte ich den Vorschlag, das Jahresergebnis von € 164.747,24 für den Neubau des Hochbehälters zu verwenden und die Kreditaufnahme dementsprechend zu reduzieren. (geplant € 220.000,-)
Dieser Vorschlag wurde vom Bgm. abgelehnt.

Daher konnte ich dem Rechnungsabschluss 2018 nicht zustimmen und behalte mir eine Aufsichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit vor.

10 Ja 1 Enthaltung (Bgm. hat während der Abstimmung den Saal verlassen lt. TGO)


Punkt 3 Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2018 nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005 – Personalaufwand Gemeindewaldaufseher - Beschlussfassung

§ 10 regelt die Umlage, welche die Gemeinden zur teilweisen Deckung der Kosten der Waldbetreuung durch die Gemeindewaldaufseher von den Waldeigentümern erheben können. Finanzverfassungsgesetzlich handelt es sich bei der Umlage um eine ausschließliche Gemeindeabgabe auf der Grundlage des sog. Freien Beschlussrechtes der Gemeinden nach §8 Abs. 5 des Finanz- Verfassungsgesetzes 1984.
Einstimmig beschlossen

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz
a) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
b) Verlängerung des Pachtverhältnisses Birgitzer Alm – neuer Pachtvertrag – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Pachtvertrag wurde einstimmig angenommen
c) Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft - Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss 2017 (Einnahmen € 23.200,22, Ausgaben € 21.994,39, Gewinn € 1.2015,83 ) wurde angenommen.
11 Ja 1 Enthaltung (SV.)

Der Voranschlag 2018 (geplant: Einnahmen € 27.400,00 und Ausgaben € 29.100,00 mit einem Verlust von € 1.7000,- ) wurde angenommen.
11 Ja 1 Enthaltung (SV.)



Punkt 5 Wohnungsvergabe bzw. Nachbesetzung der Mietwohnung (Herrengasse 1, TOP 8) – auf Empfehlung des Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


Punkt 6 Verkehrskonzept für westliches Mittelgebirge – erarbeiteter Aufteilungsschlüssel Land Tirol – Gemeinden – Beteiligung Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf € 64.200,- davon entfallen auf die Gemeinde Birgitz € 2.696,-.

An den Workshops können  zwei Vertreter aus Birgitz teilnehmen.
Bürgermeister und ??????

einstimmig





Punkt 7 zusätzlicher Tagesordnungspunkt  Kreditaufnahme

Die Kreditaufnahme (€220.000,-) wurde bereits bei der letzten Sitzung beschlossen.
Die Aufsichtsbehörde verlangt aber eine Textänderung bei den Konditionen.

einstimmig


Punkt 8 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Mein selbständiger Antrag bezüglich zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse Dorfstraße Richtung Götzens wurde dem Verkehrsausschuss zur Bearbeitung zugewiesen.


M.f.G.
Herbert

Zur Info noch einmal meine schriftliche Anfrage zu den Haushaltsüberschreitungen „Quellsanierung“ .
Zufriedenstellende Antwort habe ich bis heute keine erhalten.

Birgitz                                                                                                                                     29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
 Betreff : Haushaltsüberschreitung 850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen (Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll  ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 € 140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder  € 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll 4/2017  weist für die Haushaltsstelle ein Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten Überschreitungsliste  (-98.778,24) überein.
Eine Beurteilung meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017 gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000 Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen  erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan

Sonntag, 4. März 2018

Tagesordnung der Gr-Sitzung am 07.03.2018 und Protokoll der Gr-Sitzung vom 07.02.2018







Hallo Leute,
Tagesordnungspunkt 2 ist der Rechnungsabschluss 2017 der Gemeinde Birgitz, Beschlussfassung.

Dazu gibt es eine Fülle von Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung bezüglich Termine, Kundmachungen und Informationen an die Gemeindebürger.

Auf der Homepage der Gemeinde Birgitz unter „Amtstafel“ findet man darüber allerdings nichts????


Auszug aus der TGO:
§ 60
Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen
(1) Verordnungen von Gemeindeorganen und Rechtsakte, die einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedürfen, sowie alle an die Allgemeinheit gerichteten Mitteilungen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich durch öffentlichen Anschlag











a)
an der Amtstafel der Gemeinde für die Dauer von zwei Wochen und
b)
in sonst ortsüblicher Weise
kundzumachen. Besteht eine Gemeinde aus mehreren Ortschaften, so ist die Kundmachung in jeder Ortschaft vorzunehmen.


§ 93
Festsetzung des Voranschlages
(1) Der Bürgermeister hat den Entwurf des Voranschlages für das kommende Haushaltsjahr spätestens bis Ende November für die Dauer von zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Der Beginn der Auflagefrist ist mindestens eine Woche vorher durch öffentlichen Anschlag nach § 60 Abs. 1 kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwendungen erheben.

§ 108
Beschlussfassung über den Rechnungsabschlus(5) Für die Auflage des Rechnungsabschlusses zur allgemeinen Einsichtnahme, das Einsichtnahmerecht der Gemeindebewohner, das Recht zur Erhebung von Einwendungen, die Behandlung der Einwendungen durch den Gemeinderat, die Übermittlung des Entwurfes an die Gemeinderatsparteien, die Verständigungspflicht im Falle der Überschreitung der Frist nach Abs. 1, die Kundmachung des Beschlusses sowie die Übermittlung der Ausfertigungen des Rechnungsabschlusses an die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinderatsparteien gilt § 93 sinngemäß.

§ 111
Vorprüfung des Rechnungsabschlusses
(1) Der Bürgermeister hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses vor der Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme dem Überprüfungsausschuss zur Vorprüfung vorzulegen.
(2) Die Vorprüfung des Rechnungsabschlusses dient der Kontrolle der Einhaltung des Voranschlages und der Aufklärung erheblicher Abweichungen, der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Einnahmen und der Ausgaben.
§ 112
Berichte an den Gemeinderat
Die Ergebnisse der Kassenprüfungen und der Vorprüfungen des Rechnungsabschlusses sind jeweils in einer Niederschrift festzuhalten. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist zur Niederschrift zu äußern. Die Niederschrift und die allfällige Stellungnahme des Bürgermeisters sind dem Gemeinderat vorzulegen, der erforderlichenfalls die zur Behebung der festgestellten Mängel notwendigen Anordnungen zu treffen hat.