Sonntag, 23. August 2015

Gesonderte Niederschriften bei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten



Hallo Leute
Beiliegend das Informationsschreiben des Tiroler Gemeindeverbandes, bezüglich geschlossener Sitzungspunkt.

Da ich über geschlossene Sitzungspunkte die Öffentlichkeit nicht informieren darf, bin ich außer bei Personalangelegenheiten (warum eigentlich? Im offiziellen Protokoll steht eh alles???) strikt gegen diese Vorgangsweise. Leider wurde ich bisher immer überstimmt.

Ob das Protokoll vom 29.07.2015 Tagesordnungspunkt 1 mit den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung in Einklang steht, soll bitte jeder selbst beurteilen.

Die „Gesonderten Niederschriften“ über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte werden den einzelnen Gemeinderatsfraktionen schon seit längerem nicht mehr übermittelt.
Mein Einspruch gegen diese Vorgangsweise des Bürgermeisters fand wie üblich bei den anderen Gemeinderatsmitgliedern keine Zustimmung.

Das öffentliche Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom 29.07.2015 wurde den Gemeinderatsfraktion bis heute nicht übermittelt, obwohl schon seit 17.08.2015 an der Amtstafel ausgehängt?

Zur Vergabe der Pädagogischen Fachkraft (Kindergarten) möchte ich noch folgendes klarstellen:

Die vom Bürgermeister favorisierte Bewerberin wurde vom Gemeinderat mit 6 Enthaltungen abgelehnt. (Ein Antrag benötigt die Mehrheit der Stimmen um angenommen zu werden, bei Gleichstand 6 Ja 6 Enthaltungen gilt der Antrag als abgelehnt.)

Die von einem Gemeinderat vorgeschlagene Bewerberin erhielt 8 Jastimmen und wird daher theoretisch im Gemeindekindergarten Birgitz als pädagogische Fachkraft angestellt.

Theoretisch ja, in Birgitz nein.

Einen Tag nach der Gemeinderatssitzung wurden die Gemeinderäte vom Amtsleiter informiert, die vom Gemeinderat ausgewählte Bewerberin nimmt die Stelle nicht an.

Sie hat sich beworben, einem Hearing dem Gemeindevorstand gestellt, vom Gemeinderat die Zustimmung erhalten und jetzt will sie die Stelle nicht mehr?????

Da war doch irgendwie das Gleiche bei der Bestellung des Amtsleiters wie ich mich erinnere.

Angestellt wird nun die vom Bürgermeister favorisierte und vom Gemeinderat bei der Sitzung am 29.07.2015 abgelehnte Bewerberin.

M.f.G
Herbert

 Der Tiroler Gemeindeverband informiert:
Ausschluss der Öffentlichkeit in den Sitzungen des Gemeinderates; „gesonderte Niederschrift“
Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungen des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse sind hingegen nicht öffentlich.
Nach Maßgabe des vorhandenen Platzes ist jedermann berechtigt, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen. In Ausnahmefällen muss bzw. kann die Öffentlichkeit von einer Sitzung für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand ausgeschlossen werden, wobei ein solcher Beschluss die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erfordert. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist bei sonstiger Nichtigkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss der Gemeinde, über die Ausschreibung der Gemeindeabgaben und über die Bezüge der Gemeindefunktionäre nicht zulässig.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn dies zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit geboten ist (siehe Art. 20 Abs. 3 B-VG: Danach sind alle mit Aufgaben der Gemeindeverwaltung betrauten Organe, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt 2
gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist). Im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit ist von allen Mitgliedern des Gemeinderates strenges Stillschweigen zu bewahren (Vgl. § 310 StGB).
Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann auch damit gerechtfertigt werden, dass über ein sensibles Thema ohne den psychologischen Druck der anwesenden Öffentlichkeit beraten und beschlossen werden soll. Als derartige Gründe kommen etwa sensible Personalangelegenheiten, Stellenbesetzungen oder Angelegenheiten mit einem hohen emotionalen Wert in Betracht. Stets ist jedoch zu beachten, dass der in jeder Sitzung gesondert zu fassende Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit die Mehrheit von zumindest zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erfordert. Ein Grundsatzbeschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit, z.B. bei Personalangelegenheiten, reicht nicht aus.
Wurde die Öffentlichkeit von einer Sitzung des Gemeinderates oder von einzelnen Teilen ausgeschlossen, so ist in die Niederschrift nur der Wortlaut der gefassten Beschlüsse aufzunehmen. Das Weitere ist in einer gesonderten Niederschrift festzuhalten. Nach § 46 Abs. 4 TGO ist die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Vorsitzenden, von zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und vom Schriftführer zu unterfertigen und bei den Gemeindeakten zu verwahren. Jeder Gemeinderatspartei ist eine Ausfertigung der Niederschrift zu übermitteln. Diese Vorgangsweise gilt für die gesonderte Niederschrift des „nichtöffentlichen Teils“ gleichermaßen.



Sonntag, 2. August 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 29.07.2015



Hallo Leute,
über den Verlauf dieser  Sitzung gäbe es zwar genug zu berichten, aber leider darf ich nicht.

Punkt 1 Personelles – Vergabe Stellenausschreibung Pädagogische Fachkraft (Kindergarten gruppenführend) allenfalls mit Leitungsfunktion – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)


Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich nicht berichten.



Punkt 2 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Die Stimmung war nach dem Tagesordnungspunkt 1 etwas angespannt, daher habe ich auf Fragen diesmal verzichtet.

Ein Ersatzgemeinderat informierte über die Aktion „Tankstelle für Elektroauto“ der Tiwag. Diese werden anscheinend bis zu 100% gefördert.
Ob Birgitz eine solche öffentliche „Stromtankstelle“ braucht, bin ich mir nicht sicher.

Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass es im August noch zwei Gemeinderatssitzungen mit jeweils nur einem Tagesordnungspunkt geben werde.
Raumordnungskonzept und Sanierung Gemeindevorplatz.

Wann er den Überprüfungsbericht des ersten Rechnungsprüfers der Gemeindegutsagrargemeinschaft auf die Tagesordnung setzt berichtete er nicht.
Rechnungsabschluss2014 und Voranschlag 2015 mit Überprüfungsbericht sollten ja schon seit 31.März 2015 der Agrarbehörde übermittelt sein.


Wieder ist ein Monat (Juli) vergangen ohne dass die Friedhofwege saniert wurden.
Im Frühjahr war es laut Auskunft des Bürgermeisters zu nass, im Juli wahrscheinlich zu trocken und zu heiß, ob das heuer noch was wird???????

M.f.G
Herbert

Sonntag, 26. Juli 2015

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 29.07.2015

Hallo,
ich hoffe diese Woche funktioniert wieder alles.
Da muss mich wohl ein "Hacker" die letzten Wochen im Visier gehabt haben.
M.f.G.
Herbert


Montag, 13. Juli 2015

Gemeindesplitter



Hallo Leute
Wegen technischer Probleme der wöchentliche Bericht erst heute.

Als „erster Rechnungsprüfer der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ gehört es zu meinen Aufgaben, den Rechnungsabschuss 2014 und Voranschlag 2015 zu überprüfen, und dem Gemeinderat zu berichten.

Der Rechnungsabschluss2014 und Voranschlag 2015 sollte gemeinsam mit dem Prüfbericht bis 31. März 2015 der Agrarbehörde übermittelt werden.

Eine Prüfung der Unterlagen/Rechnungsbelege war bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, weil die Unterlagen vom Substanzverwalter erst jetzt vorgelegt wurden.

Zur Erleichterung meiner Prüftätigkeit, ersuchte ich den Substanzverwalter um eine Kopie der Jahresrechnung.
Die Jahresrechnung und der Voranschlag sind in einem Formblatt gemäß § 36k Abs. 1 TFLG 1996 abzubilden.

Eine Kopie wurde mir vom Substanzverwalter nicht gewährt, obwohl diese nach Übermittlung an die Agrarbehörde im Internett veröffentlicht wird.

Habe das umfangreiche Zahlenmaterial eben wie im Kindergarten abschreiben müssen.

Kindergarten?
Da haben die Gemeinderäte vom Gemeindeamtsleiter per Mail, die Info erhalten, dass die Kindergartenleiterin kündigt.
Wir sollten per sogenannten „Umlaufbeschluss“ (gibt’s in der Tiroler Gemeindeordnung nicht) der Kündigung zustimmen.
Dankenswerterweise haben sich auch andere Gemeinderäte über diese Vorgangsweise beschwert.
Ohne weitere Hintergrundinformationen dieser seltsamen Kündigung, stimme ich nicht zu.


Was der Bürgermeister vom Gemeinderat hält, soll ihnen das nächste Beispiel zeigen:

Mit Verwunderung habe ich die Ausschreibung der Bauverhandlung
„Zubau eines Aufzugs sowie Neugestaltung des Gemeindevorplatzes auf Grundstück Nr. 26, EZ 121, KG Birgitz“ gelesen.

Dazu die Protokollauszüge der letzten Gemeinderatssitzungen zu diesem Bauvorhaben:
04.03.2015
Tagesordnungspunkt1. Sanierung Gemeindezentrum – Honorarangebote Ingenieurleistungen – Vergabebeschluss
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die vorliegenden Angebote (Ausgangsbasis ist ein Bauvolumen von 420.000,- Euro) der Firma Stimpfl  Baumanagement  GmbH sowie der Firma Baumanagement Oswald GmbH zur Kenntnis und stellt nach vorheriger Besprechung innerhalb des Gemeinderates den Antrag auf Vergabe an den Billigstbieter Firma Stimpfl Baumanagement GmbH, mit einer Honorarsumme für Ingenieurleistungen von 49.568,40 Euro (brutto). – 11 Ja 1 Enthaltung
GR Herbert Jordanenthält sich seiner Stimme, da keine Ausschreibungsunterlagen vorliegen und weil nach seiner Ansicht die Bedeckung der Angebotssumme im Voranschlag 2015 nicht gegeben ist.

06.05.2015
Tagesordnungspunkt 3. Umbau Gemeindezentrum, Barrierefreiheit – Berichterstattung und allfällige Beschlussfassung
Bürgermeister Luis Oberdanner berichtet über die diesbezügliche stattgefundene Bauausschusssitzung und übermittelt den Gemeinderat den erstellten Planungsentwurf, für die geplante Bauausführung eines Liftes, wodurch die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit für das Gemeindezentrum erzielt werden soll. Der Gemeinderat befürwortet auf Anfrage des Bürgermeister den vorliegenden Planentwurf, wobei die Stellungnahme bzw. die Zusage des Bundesdenkmalamtes noch abzuwarten ist. – 12 Ja (einstimmig)
Die zukünftigen Detailfragen, betreffend die Sanierung des Gemeindezentrums (z.B. Pflasterbelag für den Vorplatz), werden im Gremium des Bauausschusses vorbesprochen. Endgültiger Entscheidungsträger bleibt jedoch der Gemeinderat. Die anwesenden Gemeinderäte zeigen sich mit dieser Vorgangsweise einstimmig einverstanden.

03.06.2015
5. Anfragen, Anträge, Allfälliges
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass der vom Gemeinderat empfohlene Entwurf, bezüglich der baulichen Ausbildung eines Liftschachtes beim Gemeindezentrum, seitens des Bundesdenkmalamtes abgelehnt wurde. Die neue Entwurfsplanung wurde seitens des Bundesdenkmalamtes zwar befürwortet, wird jedoch aufgrund des Erscheinungsbildes seitens des Gemeinderates mehrheitlich abgelehnt. Der Vizebürgermeister möchte sich diesbezüglich noch mit dem Bürgermeister besprechen.

Diese Besprechung hat wohl ergeben, gegen den Willen des Gemeinderates, das Projekt durchzuziehen.

Dem Gemeinderat wird dann wohl die Aufgabe zukommen, über die Ausführung der Türschnallen (silber oder weiss) abzustimmen. Das wird sicher eine emotionale und längere Debatte ergeben.


M.f.G
Herbert

Sonntag, 28. Juni 2015

Friedhofsanierung ??



Hallo Leute
Am 21.09.2014 habe ich folgenden selbständigen Antrag gestellt:
Birgitz am 21.09.2014


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung  Friedhof Birgitz“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus Kies und Gras.

Die Natursteinplatten sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg nicht mehr erfüllen.

Die Kopfsteinpflaster sind von Unkrautbewuchs durchzogen.

Die Kieswege sind uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert, gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.


Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Selbständige Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes zugewiesen.

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Am 03.11.2014 fand die Bauausschusssitzung statt, zu der ich auch geladen war.
Auszug aus dem Protokoll:

„Beratung über Friedhoferweiterung Urnengräber – Wegerrichtung im ganzen Friedhof – vorrangig werden die Gehwege gekiest – eventuell Friedhofserweiterung im ÖRK berücksichtigen – das Rigol im Gatterbereich zum Parkplatz muss erneuert werden, die Sträucher bei der Parkplatzausfahrt müssen zurückgeschnitten werden – Wege zwischen den Gräbern Süd/West Bereich werden mit Fliesauflage, Grädermaterial und Split Beläge versehen – westlich der Kirche werden Natursteinplatten (dazwischen mit Gras bewachsen) hergestellt – die Grobsanierung des Zuganges westlich der Kirche wird heuer noch behelfsmäßig erledigt“

Geschehen ist bis heute fast nichts.

Herr Bürgermeister, wann wird der Friedhof endlich saniert?

M.f.G
Herbert