Sonntag, 15. Februar 2015

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 04.02.2015



Hallo Leute

Wenn ich dieses Protokoll lese, kommt es mir vor als ob ich teilweise bei einer anderen Sitzung war.
Besonders die Ausführungen über die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage bezüglich Überprüfung des Leasingvertrages Gemeindezentrum sind sehr weit hergeholt.

Worum geht’s dabei:
Die Fa. Kommunal Beratung hat mich informiert, dass der Bürgermeister nach mehreren Gesprächen und Angebotslegungen, das Angebot einer kostenlosen Überprüfung des Leasingvertrages (Gemeindezentrum) abgelehnt hat.
Auf Grund dieser Information stellte ich eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister,

Antwort des Bürgermeisters:
Der Bürgermeister erklärte bei der Gemeinderatssitzung die von mir angefragte Firma und das dazugehörige Angebot nicht zu kennen.

Diese Aussage entspricht nach meinen Informationen nicht der Wahrheit.
Ich habe daraufhin die Fa. Kommunal Beratung mit dieser Aussage konfrontiert und folgende Antwort erhalten:
„Es ist für uns unverständlich, wieso Ihr Bgm. sich an unsere zahlreichen Gespräche und Anbote nicht mehr erinnern möchte.“
 Ich stelle meine schriftlichen Anfragen immer ein bis zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung damit der Bürgermeister Gelegenheit hat sich in der angefragten Angelegenheit zu informieren.
Auch diesmal am 02.02.2014 mit Beilage des Angebotes und der Referenzliste von 10 Tiroler Gemeinden, (Sölden ,Jenbach, Fliess, Hatting, Kirchberg, Mieders, Hall, Dölsach, Schwaz und Leutasch) warum der Bürgermeister dann bei den Nachbargemeinden (die nicht in dieser Referenzliste aufscheinen) nachfragt, ist mir unverständlich.
Seine Aussage, was er von der „Empfehlung“ des Tiroler Gemeindeverbandes hält, fehlt im Protokoll gänzlich???
Es ist mir unverständlich warum man den Leasingvertrag nicht kostenlos überprüfen lassen soll.

M.f.G
Herbert

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung vom 29.03.2014
„19
Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsverträge!
Die Komplexität verschiedener Finanzierungsformen schafft neue Herausforderungen,
speziell in der laufenden Nachvollziehung, welche von Kommunen, die mit Steuergeldern besonders vorsichtig umgehen müssen, oftmals nicht alleine bewältigt werden können.
Wie man jüngsten Medienberichten entnehmen
konnte, werden bei 2/3 der Verträge (Fremdwährungskrediten, Swaps, Immobilienleasing, Mobilienleasing, Darlehen und Kredite) seitens der finanzierenden Bank vertragswidrige Kosten und Klauseln eingebaut, sodass in weiterer Folge Städte und Gemeinden einen Rückvergütungsanspruch haben.
Den Gemeinden kann man dabei keinen Vorwurf machen, denn aufgrund der oft einseitig zugunsten der Banken ausgelegten Vertragsgestaltung sowie erhöhten Komplexität, benötigt man für das Aufspüren von Fehlberechnungen und Fehlvorschreibungen Spezialisten mit extremen Fachwissen und Erfahrung sowie Unterstützung bei Verhandlungen mit Bankinstituten und Leasinggesellschaften. Vielfach besteht die Meinung, dass derartige Ansprüche bereits verjährt sind. Dies ist jedoch unrichtig, da die dreijährige Frist erst mit dem Zeitpunkt des Erkennens des Vertragsmangels beginnt. Deshalb können auch bereits ausgelaufene Verträge noch immer überprüft werden. Es lohnt sich daher, eine Überprüfung Ihrer Verträge durchzuführen! Möchten Sie ein detailliertes Angebot, wenden Sie sich bitte direkt an:
Kommunal Beratung GmbH
Diese Tätigkeit wird auf Erfolgsbasis honoriert. Das bedeutet für Sie, dass bei ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung keine Differenzen entstanden sind und daher diese Dienstleistung kostenlos erbracht wird. Dadurch besteht für die Gemeinde, die das Angebot in Anspruch nimmt, kein finanzielles Risiko. Aufgrund der knappen Gemeindebudgets haben Sie nichts zu verschenken! Nutzen Sie die Möglichkeit, eventuell frei werdende Mittel für sinnvolle Projekte in Ihrer Gemeinde zu realisieren.“

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung vom 10.12. 2012
Meinung des Präsidenten:
„Noch eine Anmerkung zum Geld: Ich habe es am Gemeindetag berichtet und wurde in der Folge mehrfach von Kolleginnen und Kollegen angesprochen.
In sehr vielen Gemeinden wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell Bauvorhaben mittels eines Leasingmodells finanziert, um zumindest teilweise die Vorsteuer zu lukrieren. Sich diese Abrechnungen mit der Leasingfirma von einschlägigen Experten überprüfen zu lassen, kann ich aus eigenem Erleben nur ausdrücklich empfehlen. Es kann sich eine veritable Gutschrift oder eine Reduktion der Leasingraten ergeben. Das Risiko war im konkreten Fall und ist generell Null, weil diese Experten auf Erfolgshonorarbasis arbeiten.
Nähere Auskünfte geben wir gerne“





Sonntag, 8. Februar 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.02.2015





Punkt 1 Projekt „Gesunde Gemeinde Birgitz“ – Vorhaben 2015 – Berichterstattung durch Projektleiter GV DVw Josef Strasser - Beschlussfassung

Die Berichterstattung wurde wie bei diesem Projekt üblich groß aufgezogen. Zum Einsatz kamen Laptop, Beamer und Leinwand, leider bestand der Präsentationsinhalt nur aus Schlagwörtern mit wenig Hintergrundinformation.
Nach der kurzen Präsentation entspann sich eine längere Diskussion ob das Projekt für Birgitz nicht zu groß ist.
Die Frage, warum die örtliche Ärzteschaft nicht mehr in das Projekt eingebunden wird, wurde mit dem Satz „Ärzte sind für die Kranken zuständig, bei diesem Projekt aber geht’s um die Gesunden die gesund bleiben sollen“ beantwortet.

Da die geplanten Vorhaben für 2015 nur sehr vage und ohne Kostenaufstellung vorgelegt wurden, kam der Vorschlag bei dieser Sitzung nur über die Genehmigung der geplanten Dorfgesundheitswoche vom 23. bis 27. Februar 2015 abzustimmen.
Über weitere Aktivitäten 2015 wird später beraten und abgestimmt. Für diese Gesundheitswoche wurden keine genaueren Informationen erteilt, daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein 1 Enthaltung


Punkt 2  Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter (Bgm. Oberdanner) berichtet:
Jahresabschluss 2014 und Voranschlag 2015 ist in Arbeit, die Schulungsveranstaltung dazu findet am 11.02.2015 statt und wird von der Finanzverwalterin und dem Rechnungsprüfer besucht.
Einen Termin für die Vollversammlung (längst überfällig) steht wegen Problemen mit dem Agrarobmann noch nicht fest.

Arbeitsleistungen (Schichten) einzelner Agrarmitglieder wurde nach Durchsicht des Schichtenbuches ausbezahlt. Somit sollten alle alten Forderungen erledigt sein.
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Punkt 3 „Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe Wohneinheiten zweiter Bewerbungszeitraum – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 Kanalbaulos BA 04 – Ablöse von Uferböschungsrandflächen – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
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Punkt 5 Allfälliges,Anfragen,Anträge

Der Bürgermeister wurde befragt warum auch heuer wieder kein Eislaufplatz der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird.
Laut Bürgermeister gibt’s immer noch keine Klärung ob der Bodenbelag (Fußballplatz) für einen Eislaufbetrieb geeignet ist. Dem wurde entgegengehalten, dass dies sehr wohl geklärt ist. Der Platz wurde als Fußball und Eislaufplatz errichtet, was Mehrkosten gegenüber eines reinen Fußballplatzes von ca. 30.000,- Euro bedurfte.
Der Bürgermeister sagte zu, gemeinsam mit der Herstellerfirma in nächster Zeit den Eislaufplatz herzustellen und für die Bevölkerung zu öffnen.
Hoffentlich ist´s dann nicht schon zu warm.

Der Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes liegt bei den Fachabteilungen des Landes zur Begutachtung. Hätte man da nicht vorher mit den Grundbesitzern reden sollen?

Ich wurde von der Fa. Kommunal Beratung informiert, dass Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages (Gemeindezentrum) vom Bürgermeister abgelehnt wurde.
Dazu habe ich die folgende schriftliche Anfrage gestellt:
                                                                                                                                        
                                                                                                                                        02.02.2015
Schriftliche Anfrage „Überprüfung des Leasingvertrages Gemeindezentrum durch die Fa. Kommunal Beratung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Die Fa. Kommunal Beratung hat mir mitgeteilt, dass du Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) abgelehnt hast.
Diese Überprüfung wird von der Fa. Kommunal Beratung als kostenloses Service angeboten und vom Tiroler Gemeindeverband in seinen Aussendungen vom 10.12.2012 und 29.03.2014 den Tiroler Gemeinden empfohlen.
Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch der Gemeinde zu wahren.
Ich ersuche um Info, warum das kostenlose Angebot der Fa. Kommunal Beratung nicht angenommen wird.
Beilage:
Angebot der Fa. Kommunal Beratung
M.f.G
Herbert Jordan

Antwort des Bürgermeisters:
Diese Firma und das beiliegende Angebot ist mir unbekannt.

Solche Keileranfragen kommen dauernd und werden nicht beantwortet.

Auf eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes kann ich verzichten.

Ich habe die Fa. Kommunal Beratung mit dieser Aussage konfrontiert, leider noch keine Antwort erhalten.

Info Mail der Fa. Kommunal Beratung vom 27.01.2015:
Sehr geehrter Herr Jordan!

Im Jahr 2013 ist uns bekanntgeworden, dass die Gemeinde Birgitz eine Immobilie mittels Leasing bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) finanziert hat.

In Folge kam es zu mehreren Gesprächen mit der Finanzverwaltung und es wurde ein Anbot zur Überprüfung des Immobilienleasingvertrags übermittelt. Das E-Mail beinhaltete auch eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes zur Überprüfung von Immobilienleasingverträgen. Eine Kopie des Schreibens des Tiroler Gemeindeverbandes vom 10.12.2012 entnehmen Sie dem Anhang.

Gemäß der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 7. November 2012 ist dieser Leasingvertrag bereits ausgelaufen.

Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch Ihrer Gemeinde zu wahren.

Nach heutigen letztmaligen Telefonat mit Hr. Bgm. Oberdanner wurde eine Überprüfung unmissverständlich abgelehnt.

Aus diesem Grund wenden wir uns an Sie und übermitteln Ihnen nochmals ein Angebot mit einer aktuellen Referenzliste.

Wie Sie dieser Referenzliste entnehmen können, haben bereits 10 Gemeinden in Tirol Geld von den Leasinggesellschaften zurückerhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass ausschließlich alle Rückforderungen die TKL (Tiroler Kommunalleasing) betroffen haben.

Es ist daher unverständlich, dass die Gemeinde Birgitz trotz Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbands bisher auf eine Überprüfung verzichtet hat. Dieser hatte erst am 29.03.2014 (siehe Anhang) mittels Aussendung nochmals mit Nachdruck die Überprüfung derartiger Verträge empfohlen.

Wir ersuchen um Information, ob diese Thematik in den nächsten Gemeindevorstand- bzw. Gemeinderatssitzungen besprochen wird und verbleiben



M.f.G
Herbert

Sonntag, 25. Januar 2015

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 14.01.2015




Hallo Leute

Nachfolgend der Schriftverkehr mit der Gemeindeaufsicht bezüglich fehlender Voranschlagsdaten. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass man ganz legal, Schulden der Gemeinde mit dieser Vorgangsweise verschleiern kann.

Anfrage an die Gemeindeaufsicht:
Sehr geehrte Damen und Herrn

Die Gemeinde Birgitz hat für den Straßenlampenaustausch einen "Leasingvertrag" mit der Fa. Mösel ( 120 Monate, a 1.595,- Euro ) abgeschlossen.
Dieser Leasingvertrag ist im Voranschlag 2015 unter "Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3" nicht angeführt.

Meine schriftliche Anfrage wurde bei der Gemeinderatssitzung beantwortet.
Auszug aus dem Protokoll:
" Zur schriftlichen Anfrage von GR Herbert Jordan, betreffend den fehlenden Nachweis über den Austausch der Straßenbeleuchtung bei der Position Darlehensschulden und des Schuldendienste im Voranschlag 2015, teilt der Bürgermeister mit, dass es sich hierbei um keinen Leasing- sondern um einen Contractingvertrag handelt. Aus diesem Grund ist die Aufnahme unter der oben angeführten Position nicht vorgesehen, sondern unter einer eigenen Haushaltsstelle."

Diese Haushaltsstelle lautet:
1/616000-619900 Ratenzahlung Straßenbeleuchtung  € 19.200,-

Aus dieser Haushaltsstelle ist nicht ersichtlich wie viele Raten, Rückzahlungsbeginn, Rückzahlungsende und welche Zinsen dabei anfallen.
All diese Daten währen bei einem Eintrag unter "Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3" ersichtlich.

Kann man mit dieser Vorgangsweise wirklich Schulden in der Höhe von ca. € 191.400,- verheimlichen?
Wesentlich kleinere Bankdarlehen ( z.B. 15.000,-Euro) scheinen in dieser Liste sehr wohl auf.

Ich ersuche um Info, ob diese Meinung des Bürgermeisters den Voranschlagsvorschriften entspricht.

Antwort der Aufsichtsbehörde:

Sehr geehrter Herr Jordan! 
„Contractingverträge“ bedürfen auf Basis der derzeit gesetzlichen Grundlagen (siehe auch § 123 Abs. 1 lit. a der
TGO 2001) keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Es handelt sich nämlich weder um einen Leasingvertrag
noch um eine Darlehensaufnahme im Sinne der angeführten gesetzlichen Bestimmungen.
Somit ist auch keine Erfassung im Darlehens- bzw. Leasingnachweis möglich.

  • § 123
    Genehmigungsvorbehalt
    (1) Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bedürfen folgende Beschlüsse von Gemeindeorganen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde:
    a)
    die Aufnahme von Krediten, der Abschluss von Leasingverträgen über unbewegliche Sachen, die Übernahme von Schulden, die Umwandlung von Schulden, die Übernahme von Haftungen sowie die Gewährung von Krediten, sofern die gewährten Kredite im Einzelfall 10 v. H. der im Voranschlag veranschlagten ordentlichen Ausgaben übersteigen,
    b)
    die Errichtung, die wesentliche Erweiterung oder die Auflassung wirtschaftlicher Unternehmen, der Beitritt zu wirtschaftlichen Unternehmen und
    c)
    der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.
    (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn durch den Beschluss
    a)
    ein Gesetz oder eine Verordnung verletzt wird oder
    b)
    eine unverhältnismäßig hohe Belastung der Gemeinde oder ein unverhältnismäßig hohes finanzielles Wagnis für die Gemeinde zu erwarten ist.
    Bei der Beurteilung, ob Auswirkungen im Sinne der lit. b zu erwarten sind, sind insbesondere die Größe der Gemeinde, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Art und Umfang der von ihr zu besorgenden Pflichtaufgaben zu berücksichtigen. Unverhältnismäßigkeit liegt jedenfalls vor, wenn die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes oder die ordnungsgemäße Erfüllung der der Gemeinde gesetzlich obliegenden Aufgaben bzw. ihrer privatrechtlichen Verpflichtungen gefährdet würden.
    (3) Liegt kein Grund nach Abs. 2 lit. a oder b vor, so ist die Genehmigung zu erteilen. Sie ist befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen zu erteilen, soweit dies zur Vermeidung von Auswirkungen im Sinne des Abs. 2 erforderlich ist.
    (4) Rechtsgeschäfte der Gemeinde, die einer Genehmigung nach Abs. 1 bedürfen, werden Dritten gegenüber erst durch die Beurkundung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wirksam.





Sonntag, 18. Januar 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.01.2015



Punkt 1 Vereinbarung ABA und WVA Wiesenweg - Beschlussfassung

Die Vereinbarung bezüglich der Verlegung von Kanal- und Wasserleitung auf dem privaten Grundstück wurde einstimmig genehmigt.


Punkt 2  Sanierung diverser Quellen in Birgitz – Honorarangebot für Ingenieurleistungen - Vergabebeschluss

Für die 2015 anstehende Sanierung der Quellen (kühler Brunnen und Sauebenquelle) hat die Firma AEP ein Angebot für die Ingenieurleistungen vorgelegt. € 10.750,-
Einstimmig genehmigt
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Punkt 3 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 22.11.2014 bis 30.12.2014 - Beschlussfassung

Die Überschreitungs- und Mehreinnahmen Listen werde regelmäßig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie wichtig das ist (eingeführt erst nach ausdrücklichen verlangen von mir) zeigt die Dimension dieser Haushaltsverschiebungen. Erfasst werden alle Abweichungen bei den einzelnen Haushaltsstellen über € 100,-

Gesamte Mehreinnahmen 2014 bzw. kein Voranschlag:   € 290.531,33
Gesamte Mehrausgaben 2014 bzw. kein Voranschlag:      € 336.258,20

Einstimmig genehmigt

Punkt 4 Kassaprüfungsprotokoll 4/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll der Kassenprüfung 4/2014 durchgeführt vom Überprüfungsausschuss am 15.12.2014 wurde vom Obmann verlesen.
Im Allgemeinen Teil wurde der Zahlungsverkehr „Gesunde Gemeinde Birgitz“ überprüft.

Konto 1/549000-729000 Ausgaben
Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag: € 3.000,-
Voranschlagsrest € -10.624,58
Die einzelnen Ausgaben wurden aufgelistet und belaufen sich bis zum 15.12.2014 auf € 13.624,58

Konto 2/549000-829000 Einnahmen
Förderung zum Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag € 0,00
Einnahmen:
Förderung Fonds Gesundes Österreich € 3.000,-
TGKK Förderung Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz € 8.340,51
Gesamte Einnahmen € 11.340,51
Kosten für die Gemeinde (Stichtag 15.12.2014) nach Abzug der Förderungen € 2.284,07

Folgende Fragen wurden in diesem Zusammenhang vom Überprüfungsausschuss an den Bürgermeister gestellt:
Wie ist die Auftragsvergabe geregelt, bzw. wer vergibt die einzelnen Leistungen beim Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz – Die Aufträge werden vom Ausschussobmann (Gesunde Gemeinde Birgitz) in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss vergeben.

Wer kontrolliert diese Aufträge, wer führt die Aufwands und Kostenkontrolle (Rechnungskontrolle) durch, wer gibt die Zahlungen frei? – Die sachliche und rechnerische Freigabe erfolgt durch den Ausschussobmann, die Zahlungsfreigabe erfolgt durch den Bürgermeister.

Werden wie bei anderen Projekten Angebote für die verschiedenen Leistungen eingeholt? – Nein, weil es sich meist nur um kleinere Beträge handelt? (Fa. Geniestreich Eventagentur Gesamt € 4.092,82 – kleiner Betrag????)

Wie ist die Akzeptanz und die Mitwirkung der Birgitzer Bevölkerung zum Projekt Gesunde Gemeinde? – Diese Frage wurde vom Bürgermeister an den Ausschussobmann weitergeleitet und erhielt als Antwort „Diese Frage hat im einem Kassaprüfungsprotokoll nichts verloren.“

Wie ist die weitere Vorgehensweise beim Projekt Gesunde Gemeinde? – Im Gespräch ist für 2015 eine sogenannte Gesundheitswoche, aber darüber wird es einen eigenen Tagesordnungspunkt bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen geben.

Das Kassaprüfungsprotokoll wurde mit 12 ja und 1 Nein (nicht ich) zur Kenntnis genommen.

Punkt 5 Verordnung des Landes Tirol über die Festsetzung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014 – Anpassung bzw. Neuerlassung der Gemeindeverordnung - Beschlussfassung

Der Erschließungskostenfaktor wird vom Land Tirol für jede Gemeinde einzeln festgelegt. Für Birgitz wurden € 195,00 als Faktor festgelegt. Davon kann die Gemeinde maximal 5% als Erschließungsbeitrag einheben, was derzeit auch der Fall ist. ( € 4,43 pro Einheit)
Um diesen Erschließungsbeitrag (noch) nicht zu übersteigen (im Voranschlag 2015 beschlossen) wird der gültige Prozentsatz von 5 auf 2,287% gesenkt.
Der Vizebürgermeister bemerkte dazu, da hat man der Gemeinde wieder die Möglichkeit gegeben die Baukosten zu steigern. Dem kann ich nur zustimmen, aber es liegt ja beim Gemeinderat dies zu verhindern. Mit diesem Beschluss wurden die Kosten ja noch nicht erhöht.


Der Erschließungsbeitrag wird aus dem Erschließungskostenfaktoren errechnet (Landesgesetzblatt 103/2001) und beträgt für die Gemeinde Birgitz EURO 88,66. Davon wird auf Grund der §§ 7 und 12 Tir. Verkehrsaufschließungsabgabengesetz LGBl.22/1998 u. des letzten GR Beschluss der Erschließungsbeitrag mit dem Einheitswert von 5% berechnet - das sind somit 5% von € 88,66 sind € 4,43 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.( Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes hat sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast zu richten und darf 5 v. H. des Erschließungskostenfaktors nicht überschreiten)
Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil  und dem Baumassenanteil.

Einstimmig

Punkt 6 Beschluss des Landes Tirol mit Wirksamkeit 01.01.2015 – Anpassung der Richtlinie über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe - Beschlussfassung

Der Antrag auf Anpassung der Gemeinderichtlinien wird einstimmig angenommen.



Punkt 7 Liftstüberl Birgitz – Änderung Pachtvertrag, Öffnungszeiten und Vertragsverlängerung – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.



Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Meine schriftliche Anfrage bezüglich Straßenbeleuchtung wurde vom Bürgermeister beantwortet:
Es handelt sich nicht um einen Leasingvertrag, sondern um einen Contractingvertrag und die Aufnahme dieses Vertrages ist im Voranschlag nicht vorgesehen.
Werde mich erkundigen ob das stimmt.
Immerhin handelt es sich dabei um eine Rate von monatlich € 1.595,- (120 Monate sind € 191.400,- Schulden die im Voranschlag nicht abgebildet sind)

Schriftliche Anfrage „Voranschlag 2015, Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3 „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Im Voranschlag 2015 fehlt unter „Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3“ die Auflistung der Leasingverpflichtungen.
Der Leasingvertrag für das Dorfzentrum war unter dieser Position mit Laufzeit, Leasingrate, Verzinsung und Genehmigungsdatum angeführt. Dieser Leasingvertrag ist ausgelaufen und daher im Voranschlag 2015 nicht mehr angeführt.
Inzwischen wurde aber für den Austausch der Straßenbeleuchtung ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen. Die Daten dieses Leasingvertrages fehlen in Voranschlag 2015.
Ich ersuche um Info warum dieser Leasingvertrag im Voranschlag 2015 nicht aufscheint.
Dieser Leasingvertrag sind ja auch Schulden der Gemeinde Birgitz
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M.f.G
Herbert