Sonntag, 18. Januar 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.01.2015



Punkt 1 Vereinbarung ABA und WVA Wiesenweg - Beschlussfassung

Die Vereinbarung bezüglich der Verlegung von Kanal- und Wasserleitung auf dem privaten Grundstück wurde einstimmig genehmigt.


Punkt 2  Sanierung diverser Quellen in Birgitz – Honorarangebot für Ingenieurleistungen - Vergabebeschluss

Für die 2015 anstehende Sanierung der Quellen (kühler Brunnen und Sauebenquelle) hat die Firma AEP ein Angebot für die Ingenieurleistungen vorgelegt. € 10.750,-
Einstimmig genehmigt
.

Punkt 3 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 22.11.2014 bis 30.12.2014 - Beschlussfassung

Die Überschreitungs- und Mehreinnahmen Listen werde regelmäßig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie wichtig das ist (eingeführt erst nach ausdrücklichen verlangen von mir) zeigt die Dimension dieser Haushaltsverschiebungen. Erfasst werden alle Abweichungen bei den einzelnen Haushaltsstellen über € 100,-

Gesamte Mehreinnahmen 2014 bzw. kein Voranschlag:   € 290.531,33
Gesamte Mehrausgaben 2014 bzw. kein Voranschlag:      € 336.258,20

Einstimmig genehmigt

Punkt 4 Kassaprüfungsprotokoll 4/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll der Kassenprüfung 4/2014 durchgeführt vom Überprüfungsausschuss am 15.12.2014 wurde vom Obmann verlesen.
Im Allgemeinen Teil wurde der Zahlungsverkehr „Gesunde Gemeinde Birgitz“ überprüft.

Konto 1/549000-729000 Ausgaben
Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag: € 3.000,-
Voranschlagsrest € -10.624,58
Die einzelnen Ausgaben wurden aufgelistet und belaufen sich bis zum 15.12.2014 auf € 13.624,58

Konto 2/549000-829000 Einnahmen
Förderung zum Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag € 0,00
Einnahmen:
Förderung Fonds Gesundes Österreich € 3.000,-
TGKK Förderung Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz € 8.340,51
Gesamte Einnahmen € 11.340,51
Kosten für die Gemeinde (Stichtag 15.12.2014) nach Abzug der Förderungen € 2.284,07

Folgende Fragen wurden in diesem Zusammenhang vom Überprüfungsausschuss an den Bürgermeister gestellt:
Wie ist die Auftragsvergabe geregelt, bzw. wer vergibt die einzelnen Leistungen beim Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz – Die Aufträge werden vom Ausschussobmann (Gesunde Gemeinde Birgitz) in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss vergeben.

Wer kontrolliert diese Aufträge, wer führt die Aufwands und Kostenkontrolle (Rechnungskontrolle) durch, wer gibt die Zahlungen frei? – Die sachliche und rechnerische Freigabe erfolgt durch den Ausschussobmann, die Zahlungsfreigabe erfolgt durch den Bürgermeister.

Werden wie bei anderen Projekten Angebote für die verschiedenen Leistungen eingeholt? – Nein, weil es sich meist nur um kleinere Beträge handelt? (Fa. Geniestreich Eventagentur Gesamt € 4.092,82 – kleiner Betrag????)

Wie ist die Akzeptanz und die Mitwirkung der Birgitzer Bevölkerung zum Projekt Gesunde Gemeinde? – Diese Frage wurde vom Bürgermeister an den Ausschussobmann weitergeleitet und erhielt als Antwort „Diese Frage hat im einem Kassaprüfungsprotokoll nichts verloren.“

Wie ist die weitere Vorgehensweise beim Projekt Gesunde Gemeinde? – Im Gespräch ist für 2015 eine sogenannte Gesundheitswoche, aber darüber wird es einen eigenen Tagesordnungspunkt bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen geben.

Das Kassaprüfungsprotokoll wurde mit 12 ja und 1 Nein (nicht ich) zur Kenntnis genommen.

Punkt 5 Verordnung des Landes Tirol über die Festsetzung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014 – Anpassung bzw. Neuerlassung der Gemeindeverordnung - Beschlussfassung

Der Erschließungskostenfaktor wird vom Land Tirol für jede Gemeinde einzeln festgelegt. Für Birgitz wurden € 195,00 als Faktor festgelegt. Davon kann die Gemeinde maximal 5% als Erschließungsbeitrag einheben, was derzeit auch der Fall ist. ( € 4,43 pro Einheit)
Um diesen Erschließungsbeitrag (noch) nicht zu übersteigen (im Voranschlag 2015 beschlossen) wird der gültige Prozentsatz von 5 auf 2,287% gesenkt.
Der Vizebürgermeister bemerkte dazu, da hat man der Gemeinde wieder die Möglichkeit gegeben die Baukosten zu steigern. Dem kann ich nur zustimmen, aber es liegt ja beim Gemeinderat dies zu verhindern. Mit diesem Beschluss wurden die Kosten ja noch nicht erhöht.


Der Erschließungsbeitrag wird aus dem Erschließungskostenfaktoren errechnet (Landesgesetzblatt 103/2001) und beträgt für die Gemeinde Birgitz EURO 88,66. Davon wird auf Grund der §§ 7 und 12 Tir. Verkehrsaufschließungsabgabengesetz LGBl.22/1998 u. des letzten GR Beschluss der Erschließungsbeitrag mit dem Einheitswert von 5% berechnet - das sind somit 5% von € 88,66 sind € 4,43 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.( Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes hat sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast zu richten und darf 5 v. H. des Erschließungskostenfaktors nicht überschreiten)
Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil  und dem Baumassenanteil.

Einstimmig

Punkt 6 Beschluss des Landes Tirol mit Wirksamkeit 01.01.2015 – Anpassung der Richtlinie über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe - Beschlussfassung

Der Antrag auf Anpassung der Gemeinderichtlinien wird einstimmig angenommen.



Punkt 7 Liftstüberl Birgitz – Änderung Pachtvertrag, Öffnungszeiten und Vertragsverlängerung – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.



Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Meine schriftliche Anfrage bezüglich Straßenbeleuchtung wurde vom Bürgermeister beantwortet:
Es handelt sich nicht um einen Leasingvertrag, sondern um einen Contractingvertrag und die Aufnahme dieses Vertrages ist im Voranschlag nicht vorgesehen.
Werde mich erkundigen ob das stimmt.
Immerhin handelt es sich dabei um eine Rate von monatlich € 1.595,- (120 Monate sind € 191.400,- Schulden die im Voranschlag nicht abgebildet sind)

Schriftliche Anfrage „Voranschlag 2015, Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3 „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Im Voranschlag 2015 fehlt unter „Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3“ die Auflistung der Leasingverpflichtungen.
Der Leasingvertrag für das Dorfzentrum war unter dieser Position mit Laufzeit, Leasingrate, Verzinsung und Genehmigungsdatum angeführt. Dieser Leasingvertrag ist ausgelaufen und daher im Voranschlag 2015 nicht mehr angeführt.
Inzwischen wurde aber für den Austausch der Straßenbeleuchtung ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen. Die Daten dieses Leasingvertrages fehlen in Voranschlag 2015.
Ich ersuche um Info warum dieser Leasingvertrag im Voranschlag 2015 nicht aufscheint.
Dieser Leasingvertrag sind ja auch Schulden der Gemeinde Birgitz
.

.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 4. Januar 2015

Bemerkungen zum Voranschlag 2015



Hallo Leute
Bei der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 stand unter Tagesordnungspunkt 1 der Voranschlag 2015 zur Beschlussfassung an.

Der Voranschlag einer Gemeinde bildet die rechtliche Grundlage für alle Ausgaben, Investitionen und Förderungen die die Gemeinde 2015 tätigen will.

Diese Beschlussfassung ist meiner Meinung nach eine der wichtigsten (weil sie dem Bürgermeister weitreichende Vollmachten in der Umsetzung des Gemeindehaushaltes gibt) im ganzen Jahr.
Wie ernst dies einige Gemeinderäte nehmen, sehen sie an ihrer Abwesenheit ohne Ersatz. (oder durften sie wegen gegenteiliger Meinung zur Fraktionslinie nicht teilnehmen?)
 Bei der Abstimmung waren nur 10 von 13 Gemeinderäten anwesend.

Die Listenführer der „Allgemeinen Liste Birgitz und der „Unabhängigen Liste Birgitz“ hatten keinerlei Einwendungen zum vorgelegten Voranschlagsentwurf, sondern haben dem Bürgermeister gratuliert?
Keinem ist aufgefallen, dass z.B. auf Seite 49 des Voranschlagsentwurfes (Rücklage – Zweckwidmung Hochbehälter) der Stand mit 31.12.2015 mit € 100.000,00 ausgewiesen wurde, obwohl der Bürgermeister diese Haushaltsrücklage 2015 auflöst und daher diese Position mit € 0,00 auszuweisen ist.
Das kann man ja übersehen, sind nur  100.000,00 Euro????
(wurde auf meine Anregung hin korrigiert)

Der Listenführer der „Allgemeinen Liste“ ist auf das Wohlwollen des Bürgermeisters bei seinem Projekt „gesunde Gemeinde“ angewiesen.
Der Listenführer der „Unabhängigen Liste“ getraut sich derzeit den Bürgermeister nicht einmal schief anzuschauen, weil sonst könnte der seine Meinung zum „Projekt sozialer Wohnbau Rohracker“ ändern.

Unter diesen Vorzeichen hat es mich nicht verwundert, dass ich als einziger einige schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf eingebracht habe. (siehe Bericht vom 21.12.2014)  Da nur wenige davon vom Bürgermeister berücksichtigt wurden, habe ich dem Voranschlag 2015 nicht zustimmen können.

Nun einige Details zum Voranschlag 2015


Einnahmen in €
Ausgaben in €
Ordentlicher Haushalt
2,638.100,-
2,638.100,-
Außerordentlicher Haushalt
0
0
Summe Voranschlag
2,638.100,-
2,638.100,-



Gegenüberstellung der Hauptgruppen Einnahmen und Ausgaben



Einnahmen in €
Ausgaben in €
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung
17.000,00
279.000,00
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
10.000,00
40.100,00
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
72.200,00
289.400,00
Kunst, Kultur und Kultus
0,00
68.500,00
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
8.100,00
287.300,00
Gesundheit
12.100
239.400,00
Straßen- und Wasserbau, Verkehr
2.200,00
101.700,00
Wirtschaftsförderung
0
6.000,00
Dienstleistungen
909.300,00
1.020.200,00
Finanzwirtschaft
1.607,200,00
306.500,00




Zumindest wird der Schuldenstand reduziert von derzeit € 1.160.075,38 auf € 1.042.075,38 bis zum 31.12.2015.



·  § 90
Voranschlag

(1) Der Voranschlag ist die Grundlage der Gebarung der Gemeinde. Er ist für den ordentlichen und für den außerordentlichen Haushalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen.
(2) Im ordentlichen Haushalt ist zwischen Einnahmen und Ausgaben nach äußerster Möglichkeit, im außerordentlichen Haushalt ist für jedes einzelne Vorhaben ein Ausgleich herzustellen.
(3) Die Wirtschaftspläne der wirtschaftlichen Unternehmen bilden einen Bestandteil des Voranschlages. Das Gleiche gilt für Voranschläge der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden selbstständigen Stiftungen und Fonds.


M.f.G
Herbert

Sonntag, 21. Dezember 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 und Protokoll vom 03.12.2014





Punkt 1 Voranschlag 2015 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen, Untervoranschlag der Volksschule) - Beschlussfassung

Der Voranschlagsentwurf 2015 lag vom 03.12.2014 bis 17.12.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Alle Gemeindebürger können während der Amtsstunden in den Voranschlagsentwurf Einsicht nehmen und gegebenenfalls „schriftliche Einwendungen“ einbringen.
Außer meinen schriftlichen Einwendungen sind keine eingebracht worden, auch nicht von den anderen Gemeinderatsfraktionen.

Jordan Herbert                                                                                                                16.12.2014
Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2015 Version vom 03.12.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister ich erhebe bei den angeführten Haushaltsstellen Einspruch.
Ausgaben:
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverb. ARGE Schiverbindung € 4.000,- ist zu hoch.
Maximal der Voranschlagswert von 2014 € 3.000,- ist annehmbar.
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren € 500,- ist zu niedrig,
Ich beantrage die Beibehaltung der  Voranschlagssumme 2014 von € 2000,- Diese Instandhaltung ist seit dem VA 2011 geplant und vom Gemeinderat beschlossen. Ich kann mich nur wundern, dass in vier Jahren der Bürgermeister nicht in der Lage ist, zwei Brunnenfiguren restaurieren zu lassen.
1/817000-618000 Instandhaltung Friedhof € 100,00 ist zu wenig.
 Ich habe am 21.09.2014 den selbständigen Antrag „Sanierung Friedhof“ gestellt, der dem Bauausschuss zur Vorberatung zugeteilt wurde. Bei der Bauauschusssitzung herrscht allgemein die Meinung, dass Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gehwege im gesamten Friedhofsbereich besteht. Ich beantrage daher  € 7.000,- in den Voranschlag 2015 aufzunehmen.
1/846000-043000 Betriebsausstattung Rednerpult € 6.900,00 ist zu streichen.
Diese Investition ist nicht erforderlich und für die Friedhofssanierung zu verwenden..
1/850000-618900 Sanierung Wasserstuben € 0,00
Bei der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014 hat der Vertreter der Firma AEP uns erklärt, dass als erste Maßnahme die Sanierung der beiden Stollenquellen 2015 notwendig ist. Ich beantrage daher die Aufnahme der Kosten von € 150.000,- in den VA 2015. Weiteres rege ich an im Jahre 2015 die Planung für die gesamte Sanierung (Hochbehälter, Quellfassungen und Einleitung Hüttenbodenquelle) zu erstellen inkl. Ausschreibungen und die Arbeiten 2016 zügig durchzuführen. Wenn Budgetär nicht möglich, mit einem außerordentlichen Haushaltsprojektes.

Einnahmen:
2/842000+824200 Jagdpacht und Birgitzeralm € 20.000,-
Diese Einnahmen sind nicht realistisch, in den vergangenen Jahrzehnten hat es hier keine Einnahmen gegeben, auch 2015 nicht da das Dach der Birgitzer Alm dringend sanierungsbedürftig ist wie der Substanzverwalter uns berichtete..
2/850000+298900 Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,-
Die Auflösung dieser Haushaltsrücklage (gebildet am 06.08.2014 „Sonderbedarfszuweisung aus dem Gemeindeausgleichsfonds“) lehne ich ab. Die Sanierung des Hochbehälters schätzt die Fa. AEP mit Netto € 500.000,-. Im Voranschlagsentwurf 2015 sind dafür € 100.000,- Budgetiert, die auch ohne Auflösung der Haushaltsrücklage zu finanzieren sind.


???????????????? Erschliessungsbeitrag „sozialer Wohnbau Rohracker“ fehlt zur Gänze.
Wie ich aus den spärlichen mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zu diesem Projekt entnehmen kann, hat sich die Gemeinde Birgitz bei der Baulandumlegung einen „Erschliessungsbeitrag für die ca. 1.900 m² Grundfläche ausverhandelt. (€ 49,60 pro/m² Indexgesichert VPI 2010 bei Baubeginn) Diese € 94.240,- (ohne Indexanpassung) fehlen im Voranschlagsentwurf 2015 und könnten für die Quellsanierung verwendet werden.
M.f.G
Herbert Jordan
Folgende Einwendungen wurden vom Bürgermeister angenommen:

Instandhaltung Friedhof wird von € 100,- auf  € 7.000,- erhöht.
Quellsanierungen wird von € 0,00 auf € 150.000,- erhöht. (Dafür aber die Position Instandhaltung Hochbehälter von geplanten € 100.000,- auf € 0,00 gestrichen)

Alle anderen Einwendungen wurden vom Bürgermeister abgelehnt, besonders mein Einspruch gegen die Auflösung der „Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,- und daher konnte ich dem Voranschlagsentwurf nicht zustimmen.

Anfragen zu folgenden Haushaltsstellen wurden gestellt:
Warum sind für die Oberflächenentwässerung Rohracker inkl. Enregis € 160.000,. budgetiert – weil diese Arbeiten 2014 nicht fertiggestellt wurden?
Behindertengerechte Adaptierung Lifteinbau Gde. Amt – Betrifft nur Gemeindeamt und Kindergarten, für die Volksschule ist noch nichts geplant.
Sanierung des Gemeinde Holzschuppen € 5.000,- - Der Holzschuppen befindet sich in der Birga und das Dach ist löcherig. Eine Auflassung des Schuppens wird nicht in Erwägung gezogen.

Somit ergibt sich ein Voranschlag 2015 (Einnahmen und Ausgaben gleich) von € 2,638.100,-

Abstimmung 9 Ja 1 Nein (mehr Gemeinderäte waren bei dieser wichtigen Abstimmung nicht anwesend?)

Punkt 2 Gst 211/2, KG Birgitz (zur Gänze) – Auflage und Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei einem Objekt in den Kristenhöfen soll der Dachboden ausgebaut werden. Dazu ist die Erlassung eines neuen Bebauungsplanes notwendig.
Folgend Parameter wurden festgelegt:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst ??? Laut Bgm. muss dieser Wert nicht festgelegt werden???
Bauweise offen Abstandsregel 0,6
Höchster Punkt 820,70 Meter

10 Ja


Punkt 3 Geringfügige Arrondierung der Flächenwidmung auf Gst 439, KG Birgitz, gemäß § 31a Abs. 3 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss


Bei diesem Grundstück handelt es sich um das Gelände Holzbau Haid. Der Raumplaner hat festgestellt, dass die westliche Grundstücksgrenze nicht mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Ein Teil des Grundstückes ist als Freiland gewidmet.
Meine Frage wie groß die umzuwidmende Fläche ist, (aus den Verhandlungsunterlagen nicht ersichtlich) war für den Bürgermeister wohl wieder zu viel, erst hiss es das ist uninteressant, dann bekam ich doch eine Antwort 38 Quadratmeter.

10 Ja 2 Enthaltungen

Punkt 4 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über meine zwei Aufsichtsbeschwerden bezüglich „Sozialen Wohnbau Rohracker“.
Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass der Bürgermeister berechtigt ist, einem Gemeinderat die Einsichtnahme in die diversen Unterlagen zu verweigern.
Einsicht genommen kann nur in die Verhandlungsunterlagen, wenn ein dementsprechender Tagesordnungspunkt auf der Gemeinderatssitzungseinladung steht.
Weiteres ist der Bürgermeister berechtigt, über Anträge zum Tagesordnungspunkt nicht abstimmen zu lassen.
Dazu gibt’s von mir sicher noch einen eigenen Bericht.

M.f.G
Herbert