Sonntag, 7. Dezember 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014



Punkt 1 Hard- und Software für die Gemeinde – Umstellung ab 2015 - Beschlussfassung

Vom Verbandstechniker wurde die jetzige Situation dargestellt. Derzeit haben wir die Software von der Fa. TWS die laut Aussagen des Verbandstechnikers folgende Probleme aufweist: Mangelhafte Weiterentwicklung, unzureichende Betreuung bei EDV Problemen, Träge bzw. keine Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen, EDV Anlage ist 7 Jahre alt, langsames Internet und Datensicherheit ist nicht am Stand der Technik.

Lösung: Wechsel auf ein anderes Systemhaus / Fa. Kufgem, Netz Zusammenschluss aller Gemeindeinstitutionen und ein schneller Internetanschluss für alle.
Kosten:
Einmalige Kosten € 35.000,- brutto
Laufende Kosten € 1.800,- brutto / Monat

Alternativangebot gibt’s keines, weil laut Aussagen des Verbandstechnikers es in Österreich kein vergleichbares Produkt angeboten wird.

Abstimmung 12 Ja 1 Nein ( nicht ich)

Punkt 2 AEP Studie – Beschneiungsanlage Steinachlift, Quellensanierung und Sanierung Hochbehälter - Berichterstattung

Die Studie der Fa. AEP wurde von deren Vertreter vorgestellt. Kurz und mittelfristig ist unser Wasserversorgung sanierungsbedürftig.
Dazu mehr wenn ich den Bericht lesen darf.

Punkt 3 EKIZ Westliches Mittelgebirge – Ansuchen Benützung Gemeindewappen vom 10.11.2014 - Beschlussfassung

Einstimmig genehmigt

Punkt 4 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 21.11.2014 - Beschlussfassung

Bei den Mehreinnahmen scheint eine „ 1. Teilzahlung der Breitbandförderung des Landes Tirol von € 60.000,- auf.
Meine Frage, welche Ortsteile zusätzlich zu den bereits bekannten Ausbaugebieten ( Rohracker, Wiesenweg ) geplant sind, antwortete der Bürgermeister: Es wird nur dort ausgebaut, wo grabungsarbeiten für andere Projekte (Wasser, Kanal) erfolgen. Eine Verpflichtung zum Weiterbau gibt ‘s keine.
Soll mir recht sein, da bekommen wir mehr Förderung als uns das Projekt kostet???

Einstimmig

Punkt 5 Kassenprüfungsprotokoll 3/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassaprüfungsniederschrift Nr. 03/2014 (Prüfung fand am 29.09.2014 statt und steht erst jetzt auf der Tagesordnung – sehr aktuell – für die Erstellung der Tagesordnungspunkte ist allein der Bürgermeister zuständig)
Bei der Prüfung wurden Schwerpunktmäßig die Kosten und Einnahmen für Sperrmüll und Altholz vom 01.01.2014 bis 31.07.2014 überprüft:
Sperrmüll:
Ausgaben:
Mülltransporte            238,33
Deponiegebühr       € 2.019,18
Gesamt                   € 2.257,51
Einnahmen             € 1.313,93
Ergibt einen Fehlbetrag von € 943,58 für das Halbjahr

Altholz
Ausgaben:
Mülltransport und Entsorgung                  € 889,44
Einnahmen, Gebühr für Holzanlieferung  € 226,25
Ergibt einen Fehlbetrag von € 663,19 für das Halbjahr

Meine Frage an den Bürgermeister, wie diese Fehlbeträge Zustandekommen und was er dagegen unternehmen will, wurde nicht beantwortet. Daher konnte ich dem Kassenprüfprotokoll auch nicht zustimmen.
12 Ja 1 Nein


Punkt 6Kassabestandsaufnahme durch die BH Innsbruck vom 13.11.2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll wurde verlesen, es wurden durch die BH keine gravierenden Mängel festgestellt.

Einstimmig

Punkt 7Freiwillige Feuerwehr Birgitz – Untervoranschlag 2015 – Beschlussfassung

Der Untervoranschlag Feuerwehr 2014 Ausgaben von € 19.100,- und Einnahmen von € 0,- wurde einstimmig angenommen.

Punkt 8 Gesundheits- und Sozialsprengel Westliches Mittelgebirge - Softwareumstellung, Kostenaufteilung Verbandsgemeinden nach Bevölkerungsschlüssel– Beschlussfassung

Der Anteil für Birgitz (7%) beträgt € 1.750,- einmalig, über monatliche Folgekosten wusste der Bürgermeister nicht Bescheid.
Einstimmig

Punkt 9 Bebauungsplan Nr. 306B008-14 – Stellungnahme vom 12.09.2014 – Beschlussfassung

Gegen den erlassenen Bebauungsplan wurde von den Grundstückseigentümern zu folgenden Parametern Einspruch erhoben:
Geplanter öffentlicher Weg
Baufluchtlinie 2,5 Meter
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5 Meter
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Erschließung der zwei Bauparzellen erfolgt über Servituts Weg
Baufluchtlinie entfällt
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5 Meter entfällt
Vorgegebene maximale Wandhöhe entfällt
Abstimmung 8 Ja 2 Nein 3 Enthaltungen – verkürzte Auflage

Punkt 10 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Pachtvertrag für die Jausenstation Birgitzer Alm wurde um drei Jahre verlängert.
Beim Ansuchen um die AMA Förderungen gibt’s Probleme, weil derzeit noch der Agrarobmann als zeichnungsberechtigter bei der AMA geführt wird und dieser laut Aussage des Substanzverwalters zu keinem Gespräch bereit ist. Termin 15.12.2014

Punkt 11 GR Herbert Jordan – Selbständiger Antrag vom 04.06.2014 – „Zusätzliche Haltelinie am Dorfplatz“ - Beschlussfassung

Am Dorfplatz gibt es unterschiedliche Verkehrsregelungen, zweimal gilt die Rechtsregel zweimal ist die einmündende Straße durch Stopptafeln abgewertet.
Einmündung Schulgasse ist mit Stopptafel und Haltelinie gekennzeichnet.
Einmündung zwischen Dorfcafe und ehemaligen Fremdenverkehrsbüro ist mit Stopptafel gekennzeichnet.
Mein Antrag lautete, beide Straßen im Sinne der Verkehrssicherheit gleich zu kennzeichnen (Stopptafel und Haltelinie).

Abstimmung 1 Ja 10 Nein 2 Enthaltungen
 
Punkt 12 GR Herbert Jordan – Schriftliche Anfrage vom 26.10.2014 – „sozialer Wohnbau Rohracker“ – Berichterstattung

Über diese Sache habe ich ja schon berichtet. Bei der Gemeindevorstandssitzung konnte ich zwar teilweise in die Unterlagen Einsicht nehmen, wegen des angespannten Klimas bei dieser Sitzung aber leider nicht ausführlich genug. Eine weitere Anfrage um Einsichtnahme wurde vom Bürgermeister abgelehnt – Aufsichtsbeschwerde läuft.

Die Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle des Bauausschusses (Bauauschussobmann ist der Vizebürgermeister und daher auch zuständig für die Protokollierung der Sitzungen) haben mich auch nicht weiter gebracht, sondern erstaunliches ans Tageslicht gebracht.

Im Gemeindeamt sind für die Zeit vom 15.09.2010 bis 18.06.2012 und vom 03.12.2012 bis 03.11.2014, trotz vorhandener Einladungen zu den diversen Sitzungen, keine Protokolle vorhanden.
Wie soll man sich da informieren?

Nun zu der Sitzung:
Der Bürgermeister hat meine zwei Anträge zum Tagesordnungspunkt verlesen.
Anschließend gab er dem Vizebürgermeister Gelegenheit, seine Version zu den Preissteigerungen beim Projekt „sozialer Wohnbau Rohracker“ dem Gemeinderat vorzutragen.
Die Zahlen waren die gleichen wie bei der Vorstandssitzung:
Preis/m² 2012      € 2.864,03
Preis/m² 2014      € 3.050,42
(pro m² Wohnnutzfläche inkl. Stellplätze/Carport Gartenanteil und Terrasse)
Die Preissteigerung beträgt daher laut Berechnung des Vizebürgermeisters + 6,5%
Baukosten Index Steigerung 2012 bis 2014 + 3,6%

In diese Kalkulation sind die Angemessenen Baukosten € 1.950,00 pro/m² Bruttowohnfläche + 20% Mwst. (1.061,43m²) und die angemessenen Kosten für Terrassen/Gartenflächen € 215,00 pro/m² und die Angemessenen Grundkosten € 344 pro/m² eingerechnet.

Bei meiner Wortmeldung, wollte ich vom Vizebürgermeister wissen, was mit den von Ihm nicht berücksichtigten Kosten die im Angebot 2014 („Erschwernis/Gündung € 195,00 pro/m² + Mwst das sind immerhin € 248.374,62) enthalten sind geschieht.

Vor Fertigstellung meiner Frage an den Vizebürgermeister, wurde mir vom Bürgermeister „das Wort entzogen“ ohne vorheriger zweimaliger Verwarnung wie in der TGO geregelt, nur um mich Mundtot zu machen.
Wortentzug bedeutet, dass ich mich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr äußern darf, das hat ein Vorstandsmitglied gleich ausgenutzt (natürlich außer Protokoll) und mir „gehörig die Leviten gelesen“ ohne dass ich mich zur Wehr setzen konnte.
Zur Info, der Vizebürgermeister hat sich bei dieser Sitzung korrekt verhalten, wollte ich auch nicht unerwähnt lassen.

Nach dieser einseitigen Information des Gemeinderates, lehnte der Bürgermeister die Abstimmung über meine Anträge zum Tagesordnungspunkt ab, obwohl er laut Tiroler Gemeindeordnung dazu verpflichtet wäre. Auch mein Hinweis auf die Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung wurde von Ihm ignoriert.
Gemeinderatsbeschlüsse werden von mir akzeptiert, aber eine Zensur durch den Bürgermeister nicht.
Habe in dieser Angelegenheit Aufsichtsbeschwerde eingebracht, ob`s was nutzt?????

Zur Info noch die von mir eingebrachten Anträge zum Tagesordnungspunkt:
Birgitz am 30.11.2014



Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014


Das Projekt sozialer Wohnbau „Rohracker“ ist nicht wie ich immer glaubte eine klassische Reihenhausanlage, ( Erwerb einer Grundparzelle mit darauf errichteten Reihenhaus ) sondern eine Wohnanlage die baulich als Reihenhäuser ausgeführt ist.

Der Käufer erwirbt Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus samt  Zubehörs Flächen verbunden ist. Für die allgemein Flächen ist eine Hausverwaltung notwendig die wieder jährlich zusätzliche Kosten verursacht.

Warum soll das soziale Wohnbauprojekt für die Käufer noch teurer werden?
Die Wohnbauförderungsrichtlinien können`s nicht sein.

Anfragebeantwortung vom Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung:
bei der gegenständlichen Wohnanlage handelt es sich baulich um eine Reihenhausanlage im Wohnungseigentum.
Es gibt zwei Arten der Eigentumsbegründung. Entweder erwirbt man eine Grundparzelle mit z.B. 300 m² oder man erwirbt Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus samt der Zubehörsflächen verbunden ist.
Förderungsrechtlich ist es nicht relevant ob man Eigentümer der Grundparzelle oder Wohnungseigentümer ist. Die Förderung ist in beiden Fällen gleich hoch und zwar ab dem 1.1.2015 EUR 920,--/m² förderbarer Fläche.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt sozialer Wohnbau Rohracker „Wohnungseigentum“ zu stoppen und in eine Reihenhausanlage (9 Häuser)  im Alleineigentum der Käufer umzuwandeln.

 Dem Gemeinderat ist bei der nächsten Sitzung zu berichten.

Birgitz am 01.12.2014



Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014


Sehr geehrte Gemeinderäte,
die Angebotssumme 2012  für den sozialen Wohnbau Rohracker beträgt 2.629.783,68 Euro für 918,21m² Nettowohnnutzfläche.
Das nun vorliegende Projekt hat sich auf  988,07m² Nettowohnnutzfläche erhöht und dafür liegt ein Angebot des Wohnbauträgers von 3.262.405,28 Euro vor.

Bei der Gemeindevorstandssitzung habe ich die Ausschreibungsunterlagen und den Kostenvoranschlag 2012 des Wohnbauträgers durchgesehen, und keine Information über eine „Gültigkeitsdauer „ des Angebotes gefunden.

Wegen der gespannten Atmosphäre bei dieser Sitzung wollte ich mir die Unterlagen noch einmal in Ruhe im Gemeindeamt durchlesen, das wurde vom Bürgermeister abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung der neuerlichen Einsichtnahme habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben.

Der  Kostenvoranschlag kann vom Wohnbauträger ohne Zustimmung vom Gemeinderat nicht einseitig erhöht werden. Maximal ist eine Erhöhung um den Baukostenindex möglich.
(Baukostenindexsteigerung  2012 – 2014 beträgt 3,6% wie vom Wohnbauträger berechnet)

Der durchschnittliche Preis/m²  belief sich 2012 auf € 2.864,03 und erhöht sich jetzt Indexangepasst auf € 2.967,13 pro/m² Nettowohnfläche inklusiv Mehrwertsteuer..

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt die Einhaltung des Kostenvoranschlages 2012 (plus Baukostenindex von 3,6%) vom Wohnbauträger vor Bekanntgabe  der Käufer  einzufordern.

Über das Ergebnis ist bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.



Punkt 13 „Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe der Wohneinheiten – Beschluss durch den Gemeinderat (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 14 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Wegen der späten Stunde habe ich meine geplanten Anfragen nicht mehr gestellt.

.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 23. November 2014

Unendliche Geschichte "sozialer Wohnbau Rohracker" Fortsetzung 2



Hallo Leute

Mein Bericht über die unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“ vom 26.10.2014 und die schriftliche Anfrage an den Bürgermeister bezüglich Einsichtnahme in die Unterlagen (Vertrag mit den Grundeigentümern, Ausschreibung, Angebote, Auftragserteilung und Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger) haben mir ziemlichen Ärger eingebracht.

Angefangen hats bei der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014 wo der Bürgermeister wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen meine schriftliche Anfrage (er kann diese gleich beantworten oder wenn dies nicht möglich ist hat er sechs Wochen Zeit für eine schriftliche Beantwortung) verlesen hat.
Daraufhin wurde ich während der Sitzung vom Vizebürgermeister persönlich diffamiert und uns wurde mit Klage gedroht, wenn diese Anfrage im Protokoll aufscheint. Weiteres wurde mir mit Klage gedroht wenn in meinem Bericht über den sozialen Wohnbau im Internet auch nur „ein Beistrich falsch ist“.

Zur Gemeindevorstandssitzung am 14.11.2014 wurde ich auch eingeladen.
Tagesordnungspunkt:
„Sozialer Wohnbau Rohracker – Kaufpreis Wohneinheiten – Detailbesprechung bezüglich seinerzeitigem Vergabeverfahren und mittlerweile eingetretenem Preisanstieg“

Die Einschüchterungsversuche, persönliche Diffamierungen und Klagsandrohungen von Seiten des Vizebürgermeisters gingen während der gesamten Sitzung weiter. In diesem angespannten Klima war es mir nicht möglich, mich auf die vorgelegten Unterlagen zu konzentrieren und mir Notizen zu machen.

Vom Vizebürgermeister wurde eine Gegenüberstellung Angebot 2012 – Angebot 2014 vorgelegt.

Meine Behauptung vom 26.10.2014, dass sich die Nettowohnfläche von 987,4m² lediglich um 1,03m² auf 988,07m² erhöht hat ist laut Vizebürgermeister falsch.
Beim seinerzeitigen Angebot2012 wurde die Bruttowohnfläche mit 987,4m² angegeben, diese hat sich inzwischen auf 1.061,43m² erhöht.
Ich berichtige diese Angaben gerne, obwohl überprüfen konnte ich sie nicht, weil bei den vorgelegten Ausschreibungsunterlagen der Plan fehlte.

Also berichtige ich:
2012 Nettowohnfläche 918,21 m²  Bruttowohnfläche 987,4 m²
2014 Nettowohnfläche 988,07 m² Bruttowohnfläche 1.014,43 m²

Für mich ergaben sich nach dieser Vorstandssitzung zwei Möglichkeiten:

1; Ich lasse mich vom Vizebürgermeister durch seine Klagsandrohungen einschüchtern und verhalte mich ruhig, was für mich persönlich bedeuten würden, dass ich mein Gemeinderatsmandat zurücklegen muss.
Oder
2; ich lasse mich nicht einschüchtern und versuche als Gemeinderat für die Wohnungswerber das Beste zu erreichen.

Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden.

Warum geht’s mir im Grunde bei dieser Sache:

Es ist an und für sich schon ein ungleicher „Kampf“, auf der einen Seite junge unerfahrene Familien die sich ein Heim schaffen wollen, auf der anderen Seite eine Wohnbaugesellschaft wo Profis am Werk sind.

Wenn nun die Gemeinde einen sozialen Wohnbau den Gemeindebürgern anbietet, sollen sich diese auch verlassen können, dass die Gemeinde darauf schaut dass alles seine Richtigkeit hat.
Je mehr ich mich mit dieser Anlage beschäftige, umso mehr habe ich den Eindruck dass dies nicht der Fall ist.

Beispiel:
Es ist immer die Rede von „Reihenhäusern“.
Ein Reihenhaus ist für mich ein Haus mit dem Nachbarhaus auf ein oder zwei Seiten um Platz zu sparen zusammengebaut mit dem dazugehörigen Grundstück im alleinigen Eigentum des Hauskäufers.(eigene Parzelle).

Beim vorliegenden Projekt bin ich jetzt draufgekommen, ist das nicht so, sondern es handelt sich um eine (zwei) Eigentumswohnanlage.
Eine Eigentumswohnanlage mit 5 und eine mit 4 Einheiten.

Es gilt nach wie vor zu klären, ob der Wohnbauträger berechtigt ist diese Preiserhöhung vorzunehmen,
wenn nein, ist auf die Angebotssumme von 2012 zu beharren,
 wenn ja, wer ist politisch für diesen „Schlamassel“ verantwortlich.

Bei der schnellen Durchsicht der Unterlagen habe ich keinen Hinweis auf die „Gültigkeitsdauer“ der Angebote von 2012 gefunden.

M.f.G
Herbert



Sonntag, 9. November 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014



Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 31.10.2014 - Beschlussfassung

Die vorgelegte Liste enthält Mehreinnahmen von € 9.040,40 und Mehrausgaben von € 28.400,43 für diesen Zeitrahmen.

Bei allen überzogenen Haushaltsstellen war die Bedeckung angeführt, außer bei der Haushaltsstelle „Projekt Gesunde Gemeinde“, überzogen mit € 7.268,85 fehlte die Bedeckung. Warum konnte der Bürgermeister mir auch nicht erklären, anscheinend gibt’s Subventionszusagen von verschiedenen Stellen, wann diese überwiesen werden weiß niemand.
Wegen der fehlenden Bedeckung bei dieser Haushaltsstelle habe ich mit nein abgestimmt.

Die Haushaltsstelle „Ingenieurleistungen“ war ebenfalls ein Diskussionsthema. Sie ist ebenfalls bereits überzogen obwohl der von der Fa. AEP längst ausständige Bericht über die Quellsanierung nicht vorliegt und daher auch nicht bezahlt ist.

Abstimmung 5 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen – somit sind die Überziehungen nicht genehmigt.

Punkt 2 Anpassung der Wasser- und Kanalmindestgebühren für 2015 - Beschlussfassung

.Um vom Land Tirol Förderungen für Wasser und Kanalbauprojekte zu erhalten, gibt es Mindestgebühren die nicht unterschritten werden dürfen.
Dies sind Bruttobeträge für 2015 und in Klammer die Preise die die Gemeinde Birgitz 2014 verlangt.

Kanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,41  (5,33)
Abwassergebühr je m³ € 2,115  (2,083)
Wassergebühr pro m³ € 0,41  (0,55)

einstimmig

Punkt 3 Gemeindeverband „Sanitätssprengel Axams“ – Aktualisierung der Verträge mit den Sprengelärzten - Beschlussfassung

Der Vertrag wurde vom Bürgermeister in den wichtigsten Punkten vorgetragen und einstimmig beschlossen.

Punkt 4  Weihnachtsgeld für Gemeindebedienstete – Beschlussfassung für 2014

10 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit

Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Offene Fragen die geklärt wurden:

Für Substanzberechtigte Gemeinden fällt keine Körperschaftssteuer an.
AMA Förderungen erhält auch die Substanzberechtigte Gemeinde

Kontenplan gibt’s noch keinen, daher hat der Substanzverwalter auch noch keinen Voranschlag für 2014 erstellt.

Punkt 6 Vertragsänderung tiris-Nutzungsrechte Orthofoto – Beschlussfassung

Die zehnte Änderung dieses Vertrages wurde einstimmig genehmigt

Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Mein Einspruch gegen das Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 8.10.2014 zum Tagesordnungspunkt 1 wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

Meine schriftliche Anfrage bezüglich „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde vom Bürgermeister verlesen. Es findet zu diesem Thema eine Besprechung (wahrscheinlich mit dem Vorstand) statt, danach gibt’s einen Bericht. Wozu diese Besprechung gut sein soll ist mir schleierhaft, entweder ich bekomme Einsicht in die von mir geforderten Unterlagen (Vertrag mit den Grundeigentümern (Abtretung der Sozialflächen)
Ausschreibungsunterlagen
Angebot des Wohnbauträgers
Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger)
oder nicht.

Mein Dringlichkeitsantrag bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel“ wurde die Dringlichkeit (1 Ja, 10 Nein ) nicht zuerkannt und daher auch nicht behandelt.
Wie ich inzwischen in Erfahrung brachte, wurden die Spiegel bereits am 15.September geliefert?????
Warum sind noch immer teilweise die alten montiert????



M.f.G
Herbert

Sonntag, 2. November 2014

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014



Hallo Leute
Ärgern sie sich auch über die beschlagenen Verkehrsspiegel in Birgitz???
Das müsste nicht sein.
Ich habe heuer bei der Erstellung des Voranschlages durchgesetzt, dass für den Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße entsprechende Geldmittel zur Verfügung stehen. In voraus Ahnung dass dies für eine Umsetzung durch den Bürgermeister zu wenig ist, habe ich am 22.06.2014 einen diesbezüglichen selbständigen Antrag eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister bis heute nicht auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt.
( Zeitrahmen 6 Monate )
Da der Austausch der Verkehrsspiegel schon mehr als überfällig ist, werde ich den selbständigen Antrag bei der Gemeinderatssitzung am 5.11.2014 als Dringlichkeits Antrag neuerlich einbringen. Vorausgesetzt 2/3 der Gemeinderatsmitglieder stimmen dem zu, muss der Bürgermeister über den Antrag bei derselben Sitzung abstimmen lassen.


Birgitz am 22.06.2014

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel “


Sehr geehrte Gemeinderäte,

die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz sind im Winter vereist und im Frühjahr und Herbst bei ungünstiger Witterung beschlagen, dadurch ist es schon öfters zu gefährliche Situation beim einbiegen in die Dorfstraße gekommen.
 Der Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und eisfreie  ist im Sinne der Verkehrssicherheit  dringend notwendig

Im Voranschlag 2014 sind, auf meinen Antrag hin, für den Austausch € 11.000,- budgetiert worden.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz, vor Herbstbeginn 2014, auf  Beschlags und eisfreie Verkehrsspiegel auszutauschen


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert