Sonntag, 8. Juni 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 4.6.2014



Punkt 1 Agrargemeinschaft Birgitz – Waldumlage, RA 2013 und VA 2014 – Berichterstattung und Beschlussfassung

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat der Gemeinde Birgitz als Teilwaldnutzungsberechtigter (61.341 m²) die Waldumlage ( Steuern und Abgaben ) vorgeschrieben. Der Bürgermeister wollte von der Gemeindegutsagrargemeinschaft, vor Bezahlung dieser Vorschreibung, den entsprechenden Vollversammlungsbeschluss übermittelt haben. Ein derartiger Beschluss ist nicht auffindbar.
Trotzdem bin ich der Meinung, anfallende Steuern sind von den Nutzungsberechtigten zu bezahlen. Gemeindeanteil € 126,40
Abstimmungsergebnis 12 Ja

Vom Bürgermeister wurde die von der  Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz übermittelte Wirtschaftsmeldung für das Wirtschaftsjahr 2013 und das Voranschlagsjahr 2014 verlesen.

                                      Wirtschaftsjahr 2013            geplant 2014 (Voranschlag)
Gesamtausgaben            € 25.420,75                          € 29.801,01
Gesamteinnahmen         € 40.275,28                          € 32.443,05
Gebildeter Saldo RKI    € 12.520,69                                200,71
Gebildeter Saldo RKII      2.333,84                              2441,33

Auf der übermittelten Wirtschaftsmeldung ist die Überschrift Gemeindegutsagrargemeinschaft durchgestrichen und durch Agrargemeinschaft ersetzt?
Wenn es keine Gemeindegutsagrargemeinschaft ist, bedarf es auch keiner Zustimmung der substanzberechtigten Gemeinde. Wozu wird diese Wirtschaftsmeldung den Gemeinderat vorgelegt.

In der Ausfüllanleitung der Agrarbehörde für diese Wirtschaftsmeldung ist festgelegt:
Gebildeter Saldo RKII
„In dieses Feld ist der im Wirtschaftsjahr 2013 – unter Berücksichtigung des oben zitierten Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes – gebildete Saldo RKII sowie der geplante Saldo dieses Rechnungskreises für das Wirtschaftsjahr 2014 im Feld geplant 2014 (Voranschlag) einzutragen. Um dieses Konto der Wirtschaftsmeldung ordnungsgemäß ausfüllen zu können, ist eine Auseinandersetzung betreffend die Zuordnung zu den Rechnungskreisen mit der substanzberechtigten Gemeinde erforderlich.)
Eine Absprache mit der Gemeinde erfolgte nicht.

Mit Bescheid vom 06.12.2012 vom Amt der Tiroler Landesregierung wurde festgestellt, dass es sich in Birgitz um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt.
Nach Rechtskraft dieses Bescheides werden gem. § 84 Abs. 2 i.V.m. § 38 Abs. 2 TFLG 1996 nachstehende Richtigstellungen im Grundbuch veranlasst:
Im GB 81105 Birgitz:
Im Eigentumsblatt der EZlen 39 und 41 die Ersichtlichmachung der Bezeichnung „Gemeindegutsagrargemeinschaft“.“

Warum der Bürgermeister auch noch immer von einer „Agrargemeinschaft“ ( siehe Tagesordnungspunkt) und nicht von einer Gemeindegutsagrargemeinschaft spricht, ist mir unverständlich.
Über die Annahme dieser Wirtschaftsmeldung wurde dann nicht abgestimmt.

Punkt 2 Antrag ULB vom 19.05.2014 (Eingang Gemeinde am 20.05.2014)
a)      Grundteilung GP62 – Erlassung eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung
b)     Bebauung Sandbichl – Beschlussfassung
c)      Raumordnungskonzept – Terminvereinbarung für Vorbesprechung und Vorlage von statistischen Erhebungen
d)     Adaptierung bzw. Änderung der Alternativenergie Förderungsverordnung – Diskussion und Beschlussfassung
e)      Schlüsselvergabe für Gemeindelokalitäten an Ausschussobleute – Diskussion und Beschlussfassung


Zu Punkt 2a
Diese Grundteilung war bereits bei der Maisitzung auf der Tagesordnung. Sie wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Der Bauausschuss konnte die Grundteilung nicht beraten, weil die Sitzung wegen verschlossener Türen nicht abgehalten werden konnte.
Folgender Antrag wurde gestellt:
Der Gemeinderat stimmt der Grundteilung zu, weiteres wird der Bürgermeister zur Erstellung eines Bebauungsplanes bis 1.8.2014 aufgefordert.
Abstimmung 11 Ja 1 Enth. Der Bürgermeister begründet seine Enthaltung – Der Gemeinderat ist für Grundteilungen nicht zuständig.
Ja Herr Bürgermeister warum setzt du dann diese auf die Tagesordnung?

Zu Punkt 2b
Der Antrag auf Umwidmung von Freiland in Bauland wurde am 3.10. 2007 eingebracht.
Die Grundstücke liegen innerhalb der im örtlichen Raumordnungskonzept festgelegten Bebauungsgrenzen.
Der Bürgermeister erklärte auf meine nachfrage, das Baulandumlegungsverfahren wurde 2012 eingestellt. Eine Information an die Antragssteller und den Gemeinderat erfolgte nicht.
Die anwesenden Antragsteller und ich zeigten sich verwundert über diese Vorgangsweise, zumal im Voranschlag 2013 für die Wasserleitung – Kanalisierung, Asphaltierung und Errichtung der Straßenbeleuchtung die notwendigen Mittel budgetiert wurden.

Welcher Gemeinderat, hätte diesen Voranschlag 2013 zugestimmt, im Bewusstsein. dass das Baulandumlegungsverfahren längst eingestellt ist?
Das war eine vorsätzliche Täuschung des Gemeinderates durch den Bürgermeister.

Das Ansuchen wurde vertagt bis zur Gemeinderatsbesprechung am 18.6.2014 über das neue örtliche Raumordnungskonzepts.
Abstimmung 11 Ja 1 Enth.

Zu Punkt 2c
Die nicht öffentliche Gemeinderatsbesprechung wurde für den 18.06.2014 festgelegt.

Zu Punkt 2d
Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen gibt es von der Gemeinde eine Förderung.
Die angewendete Verordnung scheint überholungsbedürftig.
Antrag einer Gemeinderätin der ALG Birgitz – alles so belassen wies ist erhielt keine Zustimmung 5 Ja 6 Nein 1 Enth.
Der Antrag, die geltende Verordnung ist jeden Gemeinderat schriftlich zu übermitteln und Änderungsvorschläge sind bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ebenfalls schriftlich einzubringen, wurde angenommen. 9 Ja 3 Nein

Zu Punkt 2e
Wie oben berichtet konnte der Bauausschuss seine Sitzung nicht abhalten, weil die Mitglieder vor verschlossener Tür standen. Der Vizebürgermeister hat auch keinen Schlüssel für die Gemeindeeinrichtungen.
Antrag: Jeder Ausschussobmann soll einen Schlüssel für die Eingangstür und den Besprechungszimmer erhalten wurde abgelehnt. 6 Ja 1 Nein 5 Enth.




Punkt 3 Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 GP 846, 847 und 848, KG Birgitz – Beseitigungsverfahren, Stellungnahme durch die BH Innsbruck/ Baurecht – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 5 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und wegen eines aktuellen Verkehrsunfalls in diesem Bereich habe ich folgenden selbständigen Antrag eingebracht:

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „zusätzliche Haltelinie am Dorfplatz“

In den Dorfplatz Birgitz münden zwei Straßen die mit einer Stopptafel versehen sind. Bei den übrigen Einmündungen gilt die Rechtsregel.
Die Einmündung Schulgasse ist mit einer Stopptafel und Haltelinie gekennzeichnet.
Bei der Einmündung der Straße zwischen Dorfcafe und ehemaligen Fremdenverkehrsbüro ist hingegen nur eine Stopptafel angebracht.
Diese Straße ist zwar eine Sackgasse, aber es befindet sich auch der Parkplatz vom Dorfcafe dort. Sie wird also nicht nur von ortskundigen Verkehrsteilnehmern genutzt, sondern auch von ortsunkundigen Gästen des Dorfcafes. Die zusätzliche Anbringung einer Haltelinie würde die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird  die Straßeneinmündung zwischen Dorfcafe und dem ehemaligen Fremdenverkehrsbüro mit einer  zusätzlichen Haltelinie versehen.

Der Baubescheid für den sozialen Wohnbau Rohracker wurde am 19.05.2014 ausgestellt.
Meine Frage an den Bürgermeister wies weitergeht – Antwort: der Bauträger muss nun die Verkaufsunterlagen liefern.
Dies dürfte ja kein Problem sein, der Wohnbauträger hat ja schon bei vorangegangenen Sitzungen immer wieder behauptet, die Verkaufsunterlagen liegen 14 Tage nach erhalt der Baugenehmigung vor. Also sind wir guter Hoffnung, dass das auch hält.

Meine Frage ob für die Straßenerrichtung im Bereich Rohracker um die Natur- und wasserrechtliche Genehmigung angesucht ist, wurde vom Bgm. bejaht.

Im Protokoll der Ausschusssitzung der Gemeindegutsagrargemeinschaft ist zu lesen, dass im Bereich Hüttenboden im unverteilten Wald und im Gemeindewald sogenannte „Käferbäume“ stehen die aufgeräumt gehören. Diese Arbeiten sollen an ein Holzschlägerungsunternehmen vergeben werden. Der Waldaufseher macht klar, dass keine größeren Einnahmen zu erwarten sind.
Auf meine Frage an den Waldaufseher und Bürgermeister, um wieviel Holz es sich dabei handelt und wenn schon keine größeren Einnahmen zu erwarten sind, warum hat man dieses „Käferholz“ nicht an Birgitzer Gemeindebürger kostenlos vergeben, so wie in Axams, bekam ich keine Antwort.



M.f.G
Herbert

Sonntag, 1. Juni 2014

Einladung Gemeinderatssitzung am 04.06.2014

Hallo Leute

der Baubescheid für den sozialen Wohnbau "Rohracker" wurde ( endlich ) am 19.05.2014 ausgestellt.


Sonntag, 18. Mai 2014

Ausführung des Voranschlages??????

Hallo Leute
der Bürgermeister hat auch diese Woche keine Zeit gehabt, den "Baubescheid für den Sozialer Wohnbau Rohracker" auszustellen. Bauverhandlung war am 03. Feber 2014.

Ausführungsbestimmungen Voranschlag § 95 Tiroler Gemeindeordnung.


Der Bürgermeister hat bei der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 4 der letzten Gemeinderatssitzung „Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker (und Wiesenweg ) an Firma Berger & Brunner – Beschlussfassung“ immer wieder behauptet die Finanzierung ist im Voranschlag 2014 gesichert.

Diese Behauptung habe ich nachgerechnet mit folgendem Ergebnis:

Angebot Fa. Berger & Brunner Netto € 572.672,63 sind Brutto € 687.207,15

Folgende Haushaltsstellen sind für dieses Projekt im Voranschlag vorgesehen:
1/612000-002002 – Ausbau Schulgasse – Rohracker (Enregis ) € 141.000,-
1/612000-002004 – Straßenbauten Rohracker € 235.000,-
1/850000-004000 – Wasserleitungserweiterung Wiesenweg € 38.000,-
1/850000-004003 – Wasserleitungserweiterung Rohracker € 47.500,-
1/851000-004001 – Kanalisationsbauten Wiesenweg € 30.000,-
1/851000-004003 – Kanalisationserweiterung Rohracker € 92.900,-

Summe der im Voranschlag für dieses Projekt vorgesehenen Mittel € 584.400,-

Gemeinden sind nur teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt (Wasser- und Kanalbauten sind Vorsteuerabzugsberechtigt,  Straßenbauten nicht)
Die Gemeinde Birgitz kann also nur für die Wasser und Kanalbaukosten die Mehrwertsteuer geltend machen. (20% von € 208.400,- sind € 41.680,-)

Projektkosten  Brutto                         687.207,15
Minus abschreibbarer MwSt.         € -   41.680,-
Ergibt Kosten für das Projekt von    645.527,15 im Voranschlag 2014 sind aber nur € 584.400,- budgetiert (Fehlbetrag € 61.127,15.-).

Wie der Bürgermeister bei einem Fehlbetrag von rund 61.000.- Euro von einer gesicherten Finanzierung sprechen kann ist mir schleierhaft.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister ich fordere dich auf, den fehlenden Bedeckungsbeschluss wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen, nachzuholen.
·  § 95
Ausführung des Voranschlages
(1) Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Führung des Haushaltes der Gemeinde.
(2) Die im Voranschlag vorgesehenen Mittel dürfen nur im Laufe des Haushaltsjahres und nur insoweit und nicht früher in Anspruch genommen werden, als dies eine wirtschaftlich sparsame Verwaltung erfordert. Der Gemeinderat kann bestimmen, dass die Mittel ganz oder teilweise erst nach einem festgesetzten Zeitpunkt, dem Eintritt einer Bedingung oder der ausdrücklichen Freigabe durch den Gemeinderat oder des hiezu ermächtigten Gemeindevorstandes oder des Ausschusses für wirtschaftliche Unternehmen und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit verwendet werden dürfen.
(3) Einnahmen der Gemeinde sind ohne Rücksicht auf die Ansätze des Voranschlages in der festgesetzten Höhe einzuheben.
(4) Ausgaben, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind oder die dessen Ansätze übersteigen, dürfen nur aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates im unerlässlichen Ausmaß geleistet werden. Im Beschluss ist die Art der Bedeckung dieser Ausgaben durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben jeweils nach Haushaltsstellen und Beträgen einzeln anzuführen. Der Gemeinderat kann die Beschlussfassung hierüber bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 v. H. der im ordentlichen Haushalt (Wirtschaftsplan) veranschlagten Ausgaben dem Gemeindevorstand oder den für wirtschaftliche Unternehmen oder für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit eingerichteten Ausschüssen übertragen.
(5) Wird erkennbar, dass die Einnahmen hinter den im Voranschlag enthaltenen Ansätzen wesentlich zurückbleiben, so sind unverzüglich Maßnahmen in sinngemäßer Anwendung der Abs. 2 und 4 zu treffen.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 11. Mai 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 7.5.2014



Punkt 1 Änderung zum Voranschlag 2014 - Beschlussfassung

Der Voranschlag 2014 mit den Änderungen wurde den Gemeinderäten übermittelt.
Dazu habe ich folgenden schriftlichen Einwand erhoben:
Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den Voranschlag 2014 Version vom 16.04.2014 der am 07.05.2014 beschlossen werden soll
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Zum Voranschlag 2014 Version vom 16.04.2014erhalten  möchte ich folgende schriftliche Einwände vorbringen:
  • Auf Seite 1 ist der Text „Der 2. Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Zeit vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des 2. Voranschlages zur öffentlichen Einsicht wurde am 06.03.2014 angeschlagen und 26.03.2014 abgenommen“ zu entfernen.
Ersten ist eine zweite Auflage des Voranschlagsentwurfes lt. TGO nicht vorgesehen, und zweitens lag der Voranschlagsentwurf in dieser Zeit nicht zur Einsichtnahme im Gemeindeamt auf, wie ich selbst feststellte.
  • Änderungen im VA 2014
Die Änderungsliste und die Eintragung im Voranschlag stimmen bei der Position 2/851/879000 nicht überein.
Änderungsliste:
 Seite 94 2/851/879000 Inv.+Tilgungszuschuss Alt 80.900,00 Neu 91.900,00
Im Voranschlag 2014 sind auf dieser Position 91.100,00 eingetragen.
Welcher Betrag ist nun richtig?
Der Bürgermeister ist nach längerer Diskussion bereit den Text auf Seite 1 zu korrigieren.                             Die im Voranschlag eingetragene Summe 91.100,00 ist richtig.
Trotz dieser Zusagen des Bürgermeisters habe ich wie bei der ersten Abstimmung mit nein gestimmt, weil die Vorgänge rund um die Voranschlagserstellung und Information der Gemeinderäte einfach nicht akzeptabel sind.
Abstimmung 6 Ja – 2 Nein- 4 Enthaltung –
 Die Änderungen zum Voranschlag 2014  sind damit abgelehnt (Enthaltungen gelten als Nein)


Punkt 2 Rechnung Geotechnischer Bericht betreffend ABA und WVA Rohracker - Nachtragsbeschluss

Im Wegbereich Rohracker wurde von der Firma “Geotechnik Henzinger“ eine Probegrabung durchgeführt. Bericht war in den Verhandlungsunterlagen keiner vorhanden, auch der Bürgermeister berichtete nichts über das Ergebnis dieser Untersuchung. Kosten € 1366,08
2006 wurden im Zuge des Baulandumlegungsverfahrens die gleichen Untersuchungen durchgeführt.
Diesem Nachtragsbeschluss konnte ich nicht zustimmen
Abstimmung 11 Ja – 1 Enthaltung

Punkt 3 Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen betreffend ABA und WVA Rohracker – Wiesenweg an Firma AEP - Beschlussfassung

Der Auftrag betrifft nur den Wiesenweg.
Die Eternitleitung (Wasserhauptleitung) zwischen Wiesenweg und Dorfstraße muss getauscht werden.
Abstimmung 12 Ja

Punkt 4 Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker an Firma Berger & Brunner - Beschlussfassung

Hier soll es richtig heißen „Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker und Wiesenweg an Firma Berger & Brunner – Beschlussfassung

Am 4.12.2013 hat der Gemeinderat beschlossen im Bereich Rohracker für die Straßen Entwässerung das etwas teurere „Enregis“ System laut Planunterlagen der Firma AEP einzubauen. Einreichpläne lagen vor.
Bis heute wurde von der Gemeinde nicht um die notwendige „Wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung“ angesucht.
Die Kosten von € 687.207,15 überschreiten die Voranschlagspositionen bei weiten, vom Bürgermeister wurde dies bestritten.
Da für dieses Projekt keine Bewilligung vorliegt und die Finanzierung im Voranschlag 2014 nicht vollständig gegeben ist habe ich gegen die Auftragsvergabe gestimmt.
Abstimmung 10 Ja – 2 Enthaltung

Punkt 5 Grundteilung GP 62 – Beschlussfassung bzw. Zuweisung an den Bauausschuss

Der Grundteilungsantrag für die Parzelle 62 wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
9 Ja – 3 Nein

Punkt 6 Kassaprüfungsprotokoll 1/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll wurde verlesen.
Aufgezeigt wurde, dass es für den Straßenlampenaustausch weder einen Vertrag noch eine Auftragsbestätigung mit der ausführenden Firma gibt?
Bekanntlich wurde der Austausch der Straßenlampen mittels „Leasingvertrag“ mit 10 Jahren Laufzeit vergeben.

Punkt 7 Fertigstellung Gemeindehomepage – Beschlussfassung

Die Gemeindehomepage wurde bei einer Gemeinderatsbesprechung vorgestellt. Leider konnte ich bei dieser Besprechung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.
Kosten € 12.000,- + Servicepauschale von € 1000,- jährlich je nach Aufwand (14 Stunden a; 70 € )
Meine Frage ob der Gemeindeamtsleiter z.B. Gemeinderatsprotokolle selbst einspielen kann, oder wir dafür jedes mal die Fa. bezahlen müssen, konnte vom Bgm. und Gemeindeamtsleiter nicht beantwortet werden.
Daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
7 Ja – 1 Nein – 4 Enthaltung


Punkt 8 Adaptierung bzw. Aktualisierung der Vergabekriterien für den „Sozialen Wohnbau Rohracker“ – Beschlussfassung

Die vom Sozialausschuss vorgeschlagenen Änderungen (Hauptwohnsitz, Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde, Vermessungskosten, Wohneinheiten sind für den persönlichen Wohnzweck zu benützen, usw.) sind alle schon mit dem Punkt „Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien finden auch die für die Wohnbauförderung geltenden Richtlinien des Landes Anwendung“ abgedeckt.
Das Vergabe- und Vorkaufsrecht für die Gemeinde Birgitz haben in den Vergaberichtlinien nichts zu suchen, sondern müssen schon auf andere Weise gesichert werden.
Der Antrag wurde vom Sozialausschussobmann zurückgezogen.

Bin gespannt was sich der Bürgermeister jetzt einfallen lässt, warum er den Baubescheid nicht ausstellt.
Alle warten auf den Baubescheid Herr Bürgermeister, damit endlich etwas weitergeht.

Punkt 9 Antrag ALB vom 24.02.2014 ( Eingang Gemeinde 05.03.2014) – Schülertransport in den Schülerhort Axams – Beschlussfassung

Der Sozialausschussobmann berichtet von seinen Erhebungen.
Derzeit besuchen den Schülerhort in Axams zwei Schüler aus Birgitz, die aber die Neue Mittelschule Axams besuchen, und daher der Transport kein Problem ist.
In der Volksschule Birgitz wurden keine Erhebungen eines möglichen Bedarfs durchgeführt.
Der Bürgermeister sieht daher derzeit keinen Handlungsbedarf?

Punkt 10 Schriftliche Anfrage von GR Herbert Jordan vom 25.02.2014 (Eingang Gemeinde 26.02.2014) sowie Antrag der ULB vom 05.03.2014 – Erweiterung der Sammelerlaubnis bzw. Diskussion Deponie Zwischenlagerplatz – Berichterstattung

Der Bürgermeister hat sich beim Land erkundigt ob er dem Gemeinderat in dieser Sache Rede und Antwort stehen muss. Das Antwortschreiben hat er verlesen „ Der Gemeinderat hat in dieser Angelegenheit keine Parteienstellung und bekommt daher auch keine Auskunft. Amtsgeheimnis. „
Meine Frage ob ich dieses Schreiben in Kopie erhalten könnte wurde abgelehnt.
Auch meiner Bitte „das Antwortschreiben noch einmal langsamer vorzulesen, damit ich mitschreiben kann“ kam der Bürgermeister nicht nach.
Verständlicherweise kann ich mich damit nicht zufrieden geben.

Punkt 11 Antrag GR Herbert Jordan vom 02.10.2013 – Änderung der Öffnungszeiten Recyclinghof Birgitz – Beratung und Beschlussfassung

Mehrere Gemeindebewohner haben sich bei mir über die Öffnungszeiten beim Recyclinghof beschwert. Sie wollen alle einmal in der Woche am Abend länger geöffnet haben.
Der Bürgermeister erklärte eine Änderung der Öffnungszeiten ist nicht notwendig, weil man altbewehrtes nicht ändern soll?
Als im Gemeinderat trotzdem über die Öffnungszeiten eine Diskussion begann, zeigte er sich verwundert. Den Antrag hat er ja sieben Monate in der „Schublade“ liegen gelassen, ohne Zuteilung an einen Ausschuss zur Vorbehandlung, oder Befragung der Bevölkerung.

Mein Vorschlag am Freitag länger offen zu halten wurde wegen der zeitlichen Nähe zum Samstag weniger gut geheißen. Ein Gemeinderat der ULB stellte den Antrag die Öffnungszeit am Mittwoch von derzeit 13.00 – 15.00 auf 16.00 – 18.00 zu verlegen. Daraufhin habe ich meinen Antrag zurückgezogen.
Abstimmung 7 Ja – 4 Nein 1 Enthaltung
Damit ist jetzt jeden Mittwoch vom 16.00 – 18.00 geöffnet

Inzwischen war es 23.30 und der Vizebürgermeister stellte den Antrag auf „ Sitzungsunterbrechung“ wegen der fortgeschrittenen Zeit, was ich auch unterstützte.
Abstimmung 5 Ja – 6 Nein – 1 Enthaltung
 
Punkt 12 Altersheimverband Westliches Mittelgebirge – genehmigte Tagessätze 2014 – Bericht

Der Bürgermeister verlas die genehmigten Tagessätze  (Netto pro Tag)
Wohnheim € 44,60, Erhöhte Betreuung 1 € 56,70, Erhöhte Betreuung 2 € 67,10, Teilpflege 1 € 85,90, Teilpflege 2 € 103,10, Vollpflege € 119,00 rückwirkend mit 1.3.2014

Punkt 13 Pilotprojekt „Die Gesunde Gemeinde“
a)      Bericht durch den Ausschussobmann
b)     Förderantrag an das Land Tirol im Rahmen der „Agenda 21“ – Beschlussfassung

Am Samstag 28. Juni 2014 soll in Birgitz ein „Gesundheitstag“ veranstaltet werden.
Dazu sind umfangreiche Vorbereitungen und Nacharbeiten notwendig ( Fragebogenaktion, Organisation der Vortragenden, Räumlichkeiten, Weiterentwicklung des Projekts, usw. )
Kostenschätzung € 12.800,- wovon das Land Tirol im Rahmen der Agenda 21 den Großteil übernimmt.
Abstimmung 12 Ja


Punkt 14 GP 846, 847, und 848, KG Birgitz – Beseitigungsverfahren, Stellungnahme durch die BH Innsbruck / Baurecht – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister nach kurzer Diskussion von der Tagesordnung abgesetzt

Punkt 15 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Ich brachte meinen Antrag  „Schulische Tagesbetreuung“ ein.
Der Vizebürgermeister erkundigte sich beim Bürgermeister warum ein Gemeindebürger trotz Förderung vom Land Tirol für seine Solaranlage von der Gemeinde Birgitz keine Förderung bekommt.
Der Bürgermeister erklärte, weil sein Ansuchen nicht alle Bedingungen der „Förderungsverordnung für Solaranlagen der Gemeinde Birgitz“ erfüllt.
Anlage ist im seinerzeitigen Bauansuchen nicht eingezeichnet.

M.f.G
Herbert