Sonntag, 11. Mai 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 7.5.2014



Punkt 1 Änderung zum Voranschlag 2014 - Beschlussfassung

Der Voranschlag 2014 mit den Änderungen wurde den Gemeinderäten übermittelt.
Dazu habe ich folgenden schriftlichen Einwand erhoben:
Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den Voranschlag 2014 Version vom 16.04.2014 der am 07.05.2014 beschlossen werden soll
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Zum Voranschlag 2014 Version vom 16.04.2014erhalten  möchte ich folgende schriftliche Einwände vorbringen:
  • Auf Seite 1 ist der Text „Der 2. Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Zeit vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des 2. Voranschlages zur öffentlichen Einsicht wurde am 06.03.2014 angeschlagen und 26.03.2014 abgenommen“ zu entfernen.
Ersten ist eine zweite Auflage des Voranschlagsentwurfes lt. TGO nicht vorgesehen, und zweitens lag der Voranschlagsentwurf in dieser Zeit nicht zur Einsichtnahme im Gemeindeamt auf, wie ich selbst feststellte.
  • Änderungen im VA 2014
Die Änderungsliste und die Eintragung im Voranschlag stimmen bei der Position 2/851/879000 nicht überein.
Änderungsliste:
 Seite 94 2/851/879000 Inv.+Tilgungszuschuss Alt 80.900,00 Neu 91.900,00
Im Voranschlag 2014 sind auf dieser Position 91.100,00 eingetragen.
Welcher Betrag ist nun richtig?
Der Bürgermeister ist nach längerer Diskussion bereit den Text auf Seite 1 zu korrigieren.                             Die im Voranschlag eingetragene Summe 91.100,00 ist richtig.
Trotz dieser Zusagen des Bürgermeisters habe ich wie bei der ersten Abstimmung mit nein gestimmt, weil die Vorgänge rund um die Voranschlagserstellung und Information der Gemeinderäte einfach nicht akzeptabel sind.
Abstimmung 6 Ja – 2 Nein- 4 Enthaltung –
 Die Änderungen zum Voranschlag 2014  sind damit abgelehnt (Enthaltungen gelten als Nein)


Punkt 2 Rechnung Geotechnischer Bericht betreffend ABA und WVA Rohracker - Nachtragsbeschluss

Im Wegbereich Rohracker wurde von der Firma “Geotechnik Henzinger“ eine Probegrabung durchgeführt. Bericht war in den Verhandlungsunterlagen keiner vorhanden, auch der Bürgermeister berichtete nichts über das Ergebnis dieser Untersuchung. Kosten € 1366,08
2006 wurden im Zuge des Baulandumlegungsverfahrens die gleichen Untersuchungen durchgeführt.
Diesem Nachtragsbeschluss konnte ich nicht zustimmen
Abstimmung 11 Ja – 1 Enthaltung

Punkt 3 Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen betreffend ABA und WVA Rohracker – Wiesenweg an Firma AEP - Beschlussfassung

Der Auftrag betrifft nur den Wiesenweg.
Die Eternitleitung (Wasserhauptleitung) zwischen Wiesenweg und Dorfstraße muss getauscht werden.
Abstimmung 12 Ja

Punkt 4 Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker an Firma Berger & Brunner - Beschlussfassung

Hier soll es richtig heißen „Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker und Wiesenweg an Firma Berger & Brunner – Beschlussfassung

Am 4.12.2013 hat der Gemeinderat beschlossen im Bereich Rohracker für die Straßen Entwässerung das etwas teurere „Enregis“ System laut Planunterlagen der Firma AEP einzubauen. Einreichpläne lagen vor.
Bis heute wurde von der Gemeinde nicht um die notwendige „Wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung“ angesucht.
Die Kosten von € 687.207,15 überschreiten die Voranschlagspositionen bei weiten, vom Bürgermeister wurde dies bestritten.
Da für dieses Projekt keine Bewilligung vorliegt und die Finanzierung im Voranschlag 2014 nicht vollständig gegeben ist habe ich gegen die Auftragsvergabe gestimmt.
Abstimmung 10 Ja – 2 Enthaltung

Punkt 5 Grundteilung GP 62 – Beschlussfassung bzw. Zuweisung an den Bauausschuss

Der Grundteilungsantrag für die Parzelle 62 wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
9 Ja – 3 Nein

Punkt 6 Kassaprüfungsprotokoll 1/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll wurde verlesen.
Aufgezeigt wurde, dass es für den Straßenlampenaustausch weder einen Vertrag noch eine Auftragsbestätigung mit der ausführenden Firma gibt?
Bekanntlich wurde der Austausch der Straßenlampen mittels „Leasingvertrag“ mit 10 Jahren Laufzeit vergeben.

Punkt 7 Fertigstellung Gemeindehomepage – Beschlussfassung

Die Gemeindehomepage wurde bei einer Gemeinderatsbesprechung vorgestellt. Leider konnte ich bei dieser Besprechung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.
Kosten € 12.000,- + Servicepauschale von € 1000,- jährlich je nach Aufwand (14 Stunden a; 70 € )
Meine Frage ob der Gemeindeamtsleiter z.B. Gemeinderatsprotokolle selbst einspielen kann, oder wir dafür jedes mal die Fa. bezahlen müssen, konnte vom Bgm. und Gemeindeamtsleiter nicht beantwortet werden.
Daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
7 Ja – 1 Nein – 4 Enthaltung


Punkt 8 Adaptierung bzw. Aktualisierung der Vergabekriterien für den „Sozialen Wohnbau Rohracker“ – Beschlussfassung

Die vom Sozialausschuss vorgeschlagenen Änderungen (Hauptwohnsitz, Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde, Vermessungskosten, Wohneinheiten sind für den persönlichen Wohnzweck zu benützen, usw.) sind alle schon mit dem Punkt „Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien finden auch die für die Wohnbauförderung geltenden Richtlinien des Landes Anwendung“ abgedeckt.
Das Vergabe- und Vorkaufsrecht für die Gemeinde Birgitz haben in den Vergaberichtlinien nichts zu suchen, sondern müssen schon auf andere Weise gesichert werden.
Der Antrag wurde vom Sozialausschussobmann zurückgezogen.

Bin gespannt was sich der Bürgermeister jetzt einfallen lässt, warum er den Baubescheid nicht ausstellt.
Alle warten auf den Baubescheid Herr Bürgermeister, damit endlich etwas weitergeht.

Punkt 9 Antrag ALB vom 24.02.2014 ( Eingang Gemeinde 05.03.2014) – Schülertransport in den Schülerhort Axams – Beschlussfassung

Der Sozialausschussobmann berichtet von seinen Erhebungen.
Derzeit besuchen den Schülerhort in Axams zwei Schüler aus Birgitz, die aber die Neue Mittelschule Axams besuchen, und daher der Transport kein Problem ist.
In der Volksschule Birgitz wurden keine Erhebungen eines möglichen Bedarfs durchgeführt.
Der Bürgermeister sieht daher derzeit keinen Handlungsbedarf?

Punkt 10 Schriftliche Anfrage von GR Herbert Jordan vom 25.02.2014 (Eingang Gemeinde 26.02.2014) sowie Antrag der ULB vom 05.03.2014 – Erweiterung der Sammelerlaubnis bzw. Diskussion Deponie Zwischenlagerplatz – Berichterstattung

Der Bürgermeister hat sich beim Land erkundigt ob er dem Gemeinderat in dieser Sache Rede und Antwort stehen muss. Das Antwortschreiben hat er verlesen „ Der Gemeinderat hat in dieser Angelegenheit keine Parteienstellung und bekommt daher auch keine Auskunft. Amtsgeheimnis. „
Meine Frage ob ich dieses Schreiben in Kopie erhalten könnte wurde abgelehnt.
Auch meiner Bitte „das Antwortschreiben noch einmal langsamer vorzulesen, damit ich mitschreiben kann“ kam der Bürgermeister nicht nach.
Verständlicherweise kann ich mich damit nicht zufrieden geben.

Punkt 11 Antrag GR Herbert Jordan vom 02.10.2013 – Änderung der Öffnungszeiten Recyclinghof Birgitz – Beratung und Beschlussfassung

Mehrere Gemeindebewohner haben sich bei mir über die Öffnungszeiten beim Recyclinghof beschwert. Sie wollen alle einmal in der Woche am Abend länger geöffnet haben.
Der Bürgermeister erklärte eine Änderung der Öffnungszeiten ist nicht notwendig, weil man altbewehrtes nicht ändern soll?
Als im Gemeinderat trotzdem über die Öffnungszeiten eine Diskussion begann, zeigte er sich verwundert. Den Antrag hat er ja sieben Monate in der „Schublade“ liegen gelassen, ohne Zuteilung an einen Ausschuss zur Vorbehandlung, oder Befragung der Bevölkerung.

Mein Vorschlag am Freitag länger offen zu halten wurde wegen der zeitlichen Nähe zum Samstag weniger gut geheißen. Ein Gemeinderat der ULB stellte den Antrag die Öffnungszeit am Mittwoch von derzeit 13.00 – 15.00 auf 16.00 – 18.00 zu verlegen. Daraufhin habe ich meinen Antrag zurückgezogen.
Abstimmung 7 Ja – 4 Nein 1 Enthaltung
Damit ist jetzt jeden Mittwoch vom 16.00 – 18.00 geöffnet

Inzwischen war es 23.30 und der Vizebürgermeister stellte den Antrag auf „ Sitzungsunterbrechung“ wegen der fortgeschrittenen Zeit, was ich auch unterstützte.
Abstimmung 5 Ja – 6 Nein – 1 Enthaltung
 
Punkt 12 Altersheimverband Westliches Mittelgebirge – genehmigte Tagessätze 2014 – Bericht

Der Bürgermeister verlas die genehmigten Tagessätze  (Netto pro Tag)
Wohnheim € 44,60, Erhöhte Betreuung 1 € 56,70, Erhöhte Betreuung 2 € 67,10, Teilpflege 1 € 85,90, Teilpflege 2 € 103,10, Vollpflege € 119,00 rückwirkend mit 1.3.2014

Punkt 13 Pilotprojekt „Die Gesunde Gemeinde“
a)      Bericht durch den Ausschussobmann
b)     Förderantrag an das Land Tirol im Rahmen der „Agenda 21“ – Beschlussfassung

Am Samstag 28. Juni 2014 soll in Birgitz ein „Gesundheitstag“ veranstaltet werden.
Dazu sind umfangreiche Vorbereitungen und Nacharbeiten notwendig ( Fragebogenaktion, Organisation der Vortragenden, Räumlichkeiten, Weiterentwicklung des Projekts, usw. )
Kostenschätzung € 12.800,- wovon das Land Tirol im Rahmen der Agenda 21 den Großteil übernimmt.
Abstimmung 12 Ja


Punkt 14 GP 846, 847, und 848, KG Birgitz – Beseitigungsverfahren, Stellungnahme durch die BH Innsbruck / Baurecht – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister nach kurzer Diskussion von der Tagesordnung abgesetzt

Punkt 15 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Ich brachte meinen Antrag  „Schulische Tagesbetreuung“ ein.
Der Vizebürgermeister erkundigte sich beim Bürgermeister warum ein Gemeindebürger trotz Förderung vom Land Tirol für seine Solaranlage von der Gemeinde Birgitz keine Förderung bekommt.
Der Bürgermeister erklärte, weil sein Ansuchen nicht alle Bedingungen der „Förderungsverordnung für Solaranlagen der Gemeinde Birgitz“ erfüllt.
Anlage ist im seinerzeitigen Bauansuchen nicht eingezeichnet.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 27. April 2014

Aufsichtsbeschwerde "Voranschlag 2014"




Hallo Leute
Der Bürgermeister hat den Voranschlagsentwurf 2014 laut Kundmachungen zweimal zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Vom 16.01.2014 bis 31.01.2014 und den in wesentlichen Teilen geänderten Voranschlagsentwurf laut Kundmachung vom 12.03.2014 bis 26.03.2014.

Nur lag dieser zweite Voranschlagsentwurf in der angegebenen Zeit nicht im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf, wie ich am 21.03.2014 feststellte.

Da der Bürgermeister meiner Aufforderung das Einsichtnahme Datum im Voranschlag 2014 zu berichtigen ablehnte, habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben.

Das vorläufige Ergebnis:
Der Voranschlagentwurf hätte laut Tiroler Gemeindeordnung nicht zweimal zur Einsichtnahme aufgelegt werden müssen.

Welches Einsichtsnahmedatum nun im Voranschlag 2014 steht, konnte auch von der Aufsichtsbehörde nicht geklärt werden, weil der Bürgermeister den Voranschlag der Bezirkshauptmannschaft ( einen Monat nach der dringenden Beschlussfassung ) nicht übermittelt hat?

Sehr interessant ist der Ratschlag der Aufsichtsbehörde
„Sollten Sie wie in der Beschwerde angeführt der Meinung sein, dass der Verdacht auf Dokumentenfälschung gegeben ist, steht es Ihnen frei, der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung zu übermitteln“

Werde der Sache weiter nachgehen, zur Info noch die Aufsichtsbeschwerde mit Antwortschreiben.


Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                              Birgitz, 08.04.2014

Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates am 26.03.2014 Tagesordnungspunkt 2 „Voranschlag für das Rechnungsjahr 2014 – Beschlussfassung“


Sehr geehrte Damen und Herrn!

Der Beschluss des Voranschlags 2014 ist meiner Meinung nach nicht rechtsgültig zustande gekommen, weil wesentliche Voraussetzungen nach TGO 2001 § 93 und TGO § 60 nicht erfüllt wurden.

Der Voranschlagsentwurf 2014 wurde an der Gemeindetafel wie folgt angeschlagen:

„Der Jahresvoranschlag 2014 für die Gemeinde Birgitz liegt ab 12.03.2014 zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt auf.
(TGO § 93 – 2001 )
Jeder Gemeindebewohner hat das Recht, innerhalb der Auflagefrist und zu den Amtsstunden in den Haushaltsplan Einsicht zu nehmen.
(§ 60 Tiroler Gemeindeordnung )

Angeschlagen am 06.03.2014

Dagegen habe ich folgenden schriftlichen Einwand lt. TGO 2001 erhoben:

„Zum Voranschlagsentwurf 2014 Version vom 24.03.2014 erhalten per Post am 25.03.2014 möchte ich folgende schriftliche Einwände vorbringen:
·         Der Voranschlagsentwurf kann nicht vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sein, weil er laut Datum erst am 25.03.2014 erstellt wurde. Ich selbst wollte am Freitag den 21.03.2014 Einsicht nehmen. Im Gemeindeamt lag zu diesem Zeitpunkt kein Voranschlag zur Einsichtnahme auf. Der entsprechende Text auf Seite 1 ist daher zu korrigieren“
Die Gemeinderatsparteien haben den Voranschlagsentwurf 2014 ebenfalls erst am 25.03.2014 ( einen Tag vor der Gemeinderatssitzung ) erhalten. Dies wurde bei der Gemeinderatssitzung von einigen Gemeinderäten kritisiert vom Bürgermeister aber ignoriert.
Für mich ergeben sich daher folgende Verdachtsmomente :
·         Die Kundmachung an der Gemeindetafel, obwohl kein Voranschlagsentwurf im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt, ergibt für mich den Verdacht auf Dokumentfälschung und verstößt eindeutig gegen die TGO § 93 und § 60.
·         Die Festschreibung dieser Kundmachungsdaten im Voranschlag 2014 auf Seite 1 ergibt für mich auch den Verdacht auf Dokumentfälschung.
·         Die Übermittlung des Voranschlagsentwurfes an die Gemeinderatsparteien erst einen Tag vor der Gemeinderatssitzung verstößt auch gegen die TGO 2001 § 93.


Durch diese Vorgangsweise des Bürgermeisters, wahr die Informationsmöglichkeit der Gemeindebewohner und der Gemeinderäte in der gesetzlich festgelegten Form nicht möglich.
Ich ersuche sie daher den Gemeinderatsbeschluss aufzuheben, und dafür sorge zu tragen dass auch in Birgitz die Bestimmungen der TGO 2001 eingehalten werden.










Mein Antwortmail auf die Aufsichtsbeschwerdeantwort:

Sehr geehrte XXXXXXXXXXXXX
vielen Dank für ihre rasche Bearbeitung.

Leider habe ich vom Gemeindeamt noch keine Ausfertigung des Voranschlages 2014 wie in der TGO § 93 Absatz 5 vorgesehen erhalten.
Ich kann daher auch nicht überprüfen ob die Aushangszeiten auf Seite 1 berichtigt wurden.

In meinem Voranschlagsentwurf vom 24.03.2014 / 20:35:31 steht auf Seite 1, " Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Zeit vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt", und das ist falsch.
Ich war in dieser Zeit selbst am Gemeindeamt, wo kein Voranschlagsentwurf zur Einsicht auf lag.

Sie haben sicher den Voranschlag 2014 erhalten, welche Aushangszeiten stehen bei Ihnen auf Seite 1?

Wenn der Bürgermeister gegen den Bestimmungen der TGO den Voranschlagsentwurf zweimal Kund macht, dann sollte er diese zweite Kundmachung auch einhalten, und den
Gemeindebürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme gewährleisten.

Der Voranschlagsentwurf wurde am 5.2.2014 nicht wegen Änderungswünsche des Gemeinderates nicht beschlossen, sondern der Bürgermeister hat den Tagesordnungspunkt, vor Beginn der Budgetdebatte abgesetzt, weil die zuvor behandelten Voranschläge von Volksschule und Feuerwehr Fehlerhaft in den Voranschlagsentwurf 2014 übertragen waren.

 

M.f.G
Herbert Jordan 
Darauf erhielt ich folgende Antwort: