Sonntag, 20. April 2014

Schulische Tagesbetreuung




 Hallo Leute
bei der nächsten Gemeinderatssitzung werde ich diesen Selbständigen Antrag einbringen.




Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Schulische Tagesbetreuung“

Die schulische Tagesbetreuung wird in Tirol an 126 Standorten angeboten. Um dieses Angebot weiter auszubauen  gibt es bis 2018 zusätzliche Förderungen des Bundes.

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung:
„Weitere 38 Millionen Euro liegen seit Anfang des Jahres im Fördertopf des Bundes. Wer ein Stück vom Kuchen will, muss bis 2018 die schulische Tagesbetreuung anbieten. Es heißt zugreifen, solange die Gelder reichen“
Weiteres ist in diesem Bericht zu lesen:
„Damit die schulische Tagesbereuung von den Gemeinden auf freiwilliger Basis angeboten werden kann, müssen mindestens sieben – an Sonderschulen drei – SchülerInnen angemeldet werden. Ab 15 SchülerInnen bzw. sieben Sonderschulkinder ist der Schulerhalter gesetzlich verpflichtet die schulische Tagesbetreuung anzubieten

Ab 15 SchülerInnen Pflicht.
Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erheben, führen das Land Tirol und der Landesschulrat bis 10. April 2014 eine Elternbefragung an den Tiroler Schulen durch. Bei der Anmeldung müssen Eltern nur die Teilnahme bis 16 Uhr an mindestens einem Wochentag bestätigen, auch wenn sie dann an allen Schultagen in Anspruch genommen wird“

Um bei Eintritt dieser Tagesbetreuungspflicht nicht ohne Konzept dazustehen, sind dringend Vorarbeiten notwendig.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt:

  • ·        Das Ergebnis der Elternbefragung beim Land Tirol einzuholen

  • ·        Den notwendigen Platzbedarf für eine schulische Tagesbetreuung zu erheben ( Gruppenräume, Speisesaal, Küche und Spielplätze )

  • ·        Alle bestehenden Räumlichkeiten im Gemeindezentrum und der Schule zu überprüfen, ob die derzeitige Nutzung noch gebraucht wird, oder ob sie für die schulische Tagesbetreuung adaptiert werden können. (Übersiedlungen, Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, Tagsüber schulisch,/abends für Vereinszwecke z.B. )

  • ·        Erhebung von möglichen Zubau varianten.

  • ·        Kostenschätzung für Adaptierungsarbeiten / Zubau

  • ·        Kostenschätzung für Betreuungspersonal, Förderung des Landes

  • ·        Abklärung mit Nachbargemeinden über mögliche gemeinsame Projekte.

  • ·        Über die Ergebnisse ist dem Gemeinderat ehestmöglich zu berichten




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan





Sonntag, 13. April 2014

Sozialer Wohnbau "Rohracker" eine unendliche Geschichte?



Hallo Leute
Meine Anfrage im Gemeindeamt, bezüglich Genehmigungsdatums der Baulandumlegung „Rohracker“ durch das Land Tirol ( ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Gemeinderat ) wurde so beantwortet:

Hallo Herbert,

betreffend Deiner unten angeführten Anfrage darf ich Dir nach Rücksprache
mit dem Bürgermeister folgendes mitteilen:

Eine diesbezügliche Recherche in dieser Angelegenheit, ist aus kapazitären
Gründen bzw. aufgrund Deiner privaten Anfrage ohne einen sachlichen
Hintergrund, nicht möglich.

Habe eben selbst recherchiert und die Verordnung gefunden:


Sozialer Wohnbau Rohracker
Nr. 172 • Amt der Tiroler Landesregierung • Ve1-4-306/1-47
VERORDNUNG
über den Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens
„Rohracker“ in der Gemeinde Birgitz
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Umlegungsbehörde
I. Instanz schließt gemäß § 84 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, in der
geltenden Fassung, das in der Gemeinde Birgitz mit Verordnungen
des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. August
2007, Zl. Ve1-4-306/1-5 und vom 16. Oktober 2008, Zl. Ve1-
4-306/1-24vA, für die nachstehenden Grundstücke in der
KG 81105 Birgitz eingeleitete Baulandumlegungsverfahren
„Rohracker“ ab: EZ 43 – Gste. 648/2, 665/9 und 633/3, EZ 91 –
Gst. 649/1, EZ 135 – Gste. 580 und 581, EZ 440 – Gst. 644/1,
EZ 464 – Gst. 565, EZ 482 – Gst. 579/1, EZ 90010 – Gst. 650/1,
EZ 90011 – Gste. 568 und 569, EZ 90016 – Gst. 564, EZ 90021
– Gst. 572, EZ 90022 – Gste. 573 und 574, EZ 90023 – Gste. 566,
567, 575, 576, 577 und 578, EZ 90035 – Gste. 570 und 571.
Innsbruck, 15. Februar 2010
Für das Amt der Landesregierung: Hoppichler
Nr. 173 • Amt der Tiroler Landesregierung • Ib-24562/419-2010
Mit dieser Baulandumlegung wurden zwölf neue Bauparzellen geschaffen, sechs davon sind mittlerweile verbaut und bewohnt.
Eine Bauparzelle ist für den sozialen Wohnbau vorgesehen, die  mehr als „zache“ Umsetzung dieses Projekts möchte ich nun chronologisch  aufzeigen:


15.02. 2010
 Baulandumlegungsverfahren „Rohracker“ vom Land Tirol genehmigt.
Das Baulandumlegungsverfahren wurde mit diesem Datum rechtskräftig. Die Grundbesitzer mussten einen Teil der Grundfläche im Zuge des Baulandumlegungsverfahrens für den sozialen Wohnbau abtreten.


30.06.2010
Selbständiger Antrag an den Gemeinderat bezüglich Sozialer Wohnbau Rohracker
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll:
Jordan H. stellt einen schriftlichen Antrag auf Ausarbeitung eines Verbauungskonzeptes mit Zeitplan und transparenter Vergabeweise für den "Sozialen Wohnbau Rohracker". - Vzbgm. Haid berichtet, dass im Bauausschuss besprochen wurde, dieses Thema erst im Winter anzugehen, weil derzeit keine finanziellen Mittel vorhanden sind und auch kein konkreter Bedarf vorliegt. - Strasser ist damit nicht einverstanden.“

03.12.2012
Bauausschusssitzung zum
Tagesordnungspunkt 1 "Eingelangte Angebote für den sozialen Wohnbau
Rohracker".


06.02.2013
Auftragsvergabe an Kristallwohnbau GmbH
Größe, Aussehen und Anzahl der Reihenhäuser wurden vom Gemeinderat anhand der vorgelegten Pläne genehmigt.

02.09.2013
Sozialausschusssitzung
Beschluss der Vergaberichtlinien


03.02.2014
Bauverhandlung ( ein Jahr nach Auftragsvergabe an den Wohnbauträger obwohl schon damals die Pläne vorlagen und vom Gemeinderat genehmigt wurden )
Mittlerweile steht die „Fa. Kristallwohnbau GmbH“ im Grundbuch.

18.02.2014
Anfrage an Gemeindeamtsleiter:
Hallo Michael
ist es möglich dass ich den Vertrag " Gemeinde - Kristallwohnbau" bezüglich sozialer Wohnbau Rohracker bekomme oder am Gemeindeamt Einsicht nehmen darf.
Antwort am 18.02.2014
Hallo Herbert!

Ich bitte Dich im Auftrag von Luis um Mitteilung, welchen Vertrag bzw.
welche Vereinbarung Du meinst sowie um Stellungnahme wofür die Einsicht
benötigt wird.

Am 19.02.2014 schrieb ich den Gemeindeamtsleiter folgende Antwort:

Danke für die schnelle Bearbeitung meines Anliegens.

Die Einsicht wird benötigt, weil ich mich als Gemeinderat informieren möchte, damit ich allfällige Fragen von Interessierten beantworten kann.

Zwischen der Gemeinde und den Grundbesitzern wurde ein Vertrag über die Abtretung der Flächen für den sozialen Wohnbau errichtet.
Der aber nicht das Papier wert ist auf den er gedruckt ist laut Aussage des Vizebürgermeisters bei der letzten Gemeinderatssitzung.

Für mich stellen sich folgende Fragen:
Aus welchen "Rechtstitel" leitet die Gemeinde Birgitz ihr Vergaberecht ab wenn nicht mit einem Vertrag zwischen Gemeinde und dem Wohnbauträger
dies geregelt ist.
Wie schaut`s aus wenn ein Hauskäufer z.B. nach 2,4,6,8 oder 10 Jahren in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Reihenhaus verkaufen muss.
Hat da die Gemeinde das Vorkaufsrecht, oder kann sie den Käufer bestimmen, oder kann der Hausbesitzer am freien Markt verkaufen.
Welchen Zeitrahmen hat der Wohnbauträger nach Vergabe der Reihenhäuser zur Errichtung.
usw.

Da sind für mich viele Fragen offen, die ja schon geklärt sein müssten, und daher hätte ich gerne Einsicht .

05.03.2014
Meine Anfrage wurde vom Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung beantwortet:

Vertrag gibt’s keinen, braucht`s auch keinen.
Das Vergaberecht der Gemeinde wurde den Firmen bei der Aufforderung zur Angebotslegung mitgeteilt und ist somit abgesichert????????

05.03.2014
Vergabekriterien wurden vom Gemeinderat beschlossen.
Mein Antrag auch Reihungskriterien zu beschließen ( z.B. wenn sich zwei für das gleiche Reihenhaus bewerben und alle Voraussetzungen erfüllen, bekommt das Reihenhaus derjenige der länger in Birgitz gemeldet ist) wurde abgelehnt.

Damit ist der „Freunderlwirtschaft“ Tür und Tor geöffnet.

26.03.2014
Bei der Gemeinderatssitzung wird der noch immer nicht ausgestellte Baubescheid sozialer Wohnbau „Rohracker „ hinterfragt. Der Bürgermeister verspricht, diesen Bescheid in den nächsten Tagen auszustellen.
Dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst.

10.04.2014
Einladung zur Sozialausschusssitzung am 22.04.2014 erhalten.
Tagesordnungspunkt: Vergabekriterien Sozialer Wohnbau Rohracker ?

13.04.2014
Vier Jahre nach der Umwidmung kein Baubescheid, keine Information an die Gemeindebürger usw. ?

Die unzähligen Anfragen bei den Gemeinderatssitzungen der letzten Jahre über den Fortschritt beim sozialen Wohnbau „Rohracker“ an den Bürgermeister will ich nicht einzeln Auflisten.
Die Antworten des Bürgermeisters waren immer nur Ausreden.

Mir ist schleierhaft, warum der Bürgermeister in dieser Sache so auf der Bremse steht.


M.f.G.
Herbert

Sonntag, 6. April 2014

Leider kein Bericht von der Gemeinderatssitzung am 02.04.2014 dafür das Protokoll der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014



Hallo Leute
Heute leider kein Bericht von der angekündigten Gemeinderatssitzung am 02.04.2014, weil diese auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Mail vom Gemeindeamt erhalten am Mittwoch den 02.04.2014:
„Aufgrund eines neu eingebrachten Antrags zu Tagesordnungspunkt 4. und der damit verbundenen rechtlichen Prüfung sowie einer beeinspruchten nicht gesetzeskonformen Sitzungseinladung, wird die heutige Gemeinderatssitzung auf unbestimmte Zeit verschoben!“

Wies ausschaut ist der Bürgermeister nicht in der Lage eine Tagesordnung gesetzeskonform zu erstellen.

Nun zum Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 Tagesordnungspunkt 2 Voranschlag 2014
Gegen das Protokoll habe ich Einspruch erhoben. Der Bgm. kann nicht behaupten der Voranschlag lag Gesetzeskonform zur Einsichtnahme für die Gemeindebewohner im Gemeindeamt auf. Ich wollte am Freitag den 21.03.2014 während der Amtsstunden Einsicht nehmen, weil ich auch als Gemeinderat bis zu diesen Zeitpunkt noch keine Information über die Änderungen erhalten hatte. Der Gemeindeamtsleiter erklärte mir dabei, dass im Gemeindeamt kein Voranschlagsentwurf aufliegt. 

In dieser Sache werde ich eine Aufsichtsbeschwerde einbringen.








M.f.G
Herbert