Sonntag, 22. Dezember 2013

Frohe Weihnacht








Es freut mich heute ganz Besonders, dass ich passend zu Weihnachten positives aus der Gemeinde berichten kann.
Bei der Gemeinderatssitzung am 06.11.2013 habe ich mich unter „Allfälliges“ erkundigt ob die Kapelle beim Liftparkplatz „Schwab`n Kapelle“ im Eigentum der Gemeinde Birgitz ist.
Eine Sanierung währe dringend notwendig.
Der Bürgermeister konnte diese Frage nicht beantworten.

Antwort bei der Gemeinderatssitzung am 04.12.2013: „Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Kapelle zwischen dem Liftstüberl und dem Spielplatz im Gemeindeeigentum befindet.“

Inzwischen wurde als erster Schritt das Schindeldach erneuerte.


Ganz ungetrübt währe aber meine Freude, wenn der Bürgermeister diese schnelle Sanierung bei der Gemeinderatsitzung am 04.12.2013 auch den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht hätte. Diese Sanierung war ja für 2013 nicht geplant und daher sind im Voranschlag 2013 keine Budgetmittel vorhanden.
Laut Tiroler Gemeindeordnung müsste sich der Bürgermeister vor Auftragserteilung, diese außertourlichen Kosten ( Bedeckung ) vom Gemeinderat genehmigen lassen.

Aber geben wir die Hoffnung nicht auf, dass das der Bürgermeister auch noch lernt.

Ich wünsche euch allen eine 
                                              frohe Weihnachtszeit
.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 15. Dezember 2013

Protokoll der Gr - Sitzung am 04.12.2013




Hallo Leute

Ich habe die Protokolle der Gemeinderatssitzungen jetzt schon länger ohne Kommentar veröffentlicht. Zu diesem Protokoll Punkt 6 muss ich aber einiges klarstellen.

6. Personelles – (geschlossener Sitzungspunkt)

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001:
§ 35
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenstände hinrei­chend genau zu bezeichnen.
§ 36
Öffentlichkeit
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann ist nach Maßgabe des vorhandenen Platzes berechtigt, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen sind nur mit Genehmigung des Bürgermeisters zulässig.
 (3) In Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit von einer Sitzung für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand auszuschließen, wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt. Bei der Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss der Gemeinde, über die Ausschreibung der Gemeindeabgaben und über die Bezüge der Gemeindefunktionäre darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse des Gemeinderates, die entgegen dieser Bestimmung gefasst werden, sind nichtig.

Ich habe zu beginn des Tagesordnungspunktes 6 folgende Einsprüche erhoben.

Die Verlautbarung des Tagesordnungspunktes „Personelles“ wiederspricht der TGO 2001 § 35 weil nicht hinreichend genau bezeichnet.
Antrag – der Tagesordnungspunkt ist daher abzusetzen und neu auszuschreiben.

Über diesen Antrag lies der Bürgermeister nicht abstimmen.

Weiteres verstößt der Tagesordnungspunkt 6 gegen den § 36 der TGO 2001.
Den Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung als „geschlossen“ zu bezeichnen ist gegen die TGO 2001 und daher unzulässig. Auch wenn der dienstälteste GR und Gemeindevorstand meinen Einspruch als unnotwendig bezeichnet, weil dies immer so gemacht wurde, ist es nicht rechtens.
Nur weil etwas immer so gemacht wurde, wird es nicht zum Gesetz.
Die Tiroler Gemeindeordnung sieht in diesem Fall eben etwas anderes vor und daran wird sich auch der Birgitzer Gemeinderat halten müssen.

Der Bürgermeister lies nun über den Ausschluss der Öffentlichkeit abstimmen.
Ich habe als einziger mittels Handzeichen gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit gestimmt.
Wer für den Ausschluss ist oder sich der Stimme enthält wurde nicht abgefragt?
Das einzelne Mitglied des Gemeinderates hat sein Stimmrecht persönlich – mittels Handheben, Erheben vom Sitz, oder im Falle einer geheimen Abstimmung schriftlich auszuüben“
Im Protokoll steht: „ Die restlichen 11 Mandatare sind nach Befragung des Bürgermeisters für die Behandlung als geschlossenen Sitzungspunkt“ Dies ist eine Interpretation des Bgm. ohne jeglichen Hintergrund und hat daher in einem offiziellen Protokoll nichts verloren.

Warum ging es bei diesem Tagesordnungspunkt nun wirklich.
Der Bürgermeister stellte den Antrag Michael Muglach mit Wirkung zum 01.01.2014 zum Amtsleiter der Gemeinde Birgitz zu bestellen.
Warum muss diese Abstimmung geheim sein?

Es wurden weitere Änderungswünsche beim Personal vom Bürgermeister verlesen, wo er sehr wohl Interesse hat, dass diese der Öffentlichkeit nicht bekannt werden.

Meine Meinung ist, die Öffentlichkeit gehört sehr Wohl über diese Vorgänge informiert, was aber leider wegen der geschlossenen Sitzung nicht möglich ist.
Ich hoffe dass bei der neuerlichen Behandlung dieser „Änderungswünsche“ im Gemeinderat keine zweidrittel Mehrheit für eine geschlossene Behandlung stimmt, und somit die Bevölkerung über die Vorgänge auch informiert werden kann.

Jedenfalls habe ich gegen die Beschlüsse dieses Tagesordnungspunktes Aufsichtsbeschwerde erhoben.


M.f.G
Herbert Jordan








Sonntag, 8. Dezember 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.12.2013




Punkt 1 Erschließung ABA und WVA Siedlungsbereich Rohracker – Projektplan der Firma AEP – Kostenvergleich Rasenmulden und Enregis – Stellungsnahme durch Herrn Georg Teyml - Beschlussfassung

Wie bereits bekannt, darf das Oberflächenwasser beim Neubau einer Straße nicht mehr ungereinigt in den Oberflächenkanal eingeleitet werden?
Für die Reinigung gibt es zwei Systeme:
Rasenmulden:
Hier müssten entlang der Straßen Grünstreifen errichtet werden. Freibleiben lediglich die Hauseinfahrten. Diese Grünstreifen sind aber nicht begehbar und engen die Straße auf 4 Meter Breite ein. Unterhalb dieser Rasenmulden ( aus speziellen Filtermaterial ) wird ein Drainagerohr verlegt welches in den bestehenden Oberflächenkanal mündet.
Nachteile:
Nicht befahr und begehbar
Hohe Wartungskosten,
Einengung der Straßen auf 4 Meter Breite
Vorteil:
Billiger in der Anschaffung

Enregis:
Bei diesem System werden die Straßenabwässer in einem eigenen Kanal bis zur Filteranlage geführt und dort gereinigt. Diese Filteranlage ist ebenfalls unterirdisch. Auf der Straße sind lediglich die Einlaufgitter zu sehen.
Nachteil:
Höhere Anschaffungskosten.
Vorteil:
Geringere Wartungskosten
Straßenbreite von 5 Meter ist durchgehend realisierbar.
Bestehender Oberflächenkanal und Hausanschlüsse müssen nicht verändert werden.

Obwohl das System „Enregis“ laut Berechnung um ca. € 70.000,- mehr kostet als die Rasenmulden halte ich es für Sinnvoller. Mehr Sicherheit für die Fußgänger ist bei einer Straßenbreite von 5 Metern ebenfalls gegeben und sollte die Mehrinvestition rechtfertigen
Daher stellte ich den Antrag im Bereich Schulgasse/ Rohracker dieses System einzubauen.
Abstimmung: 11 Ja – 1 Enthaltung

Punkt 2 Übernahme der teilweisen Grundabtretung von GP 178/28 in das öffentliche Gut - Beschlussfassung

In der Birga soll die zweite Einfahrt saniert/verbessert werden. Der Grundeigentümer stellt dafür ca. 5 m² kostenlos zur Verfügung.
Die erforderlichen adaptierungsarbeiten ( Stützmauer ) zahlt die Gemeinde.
einstimmig

Punkt 3 Preisanpassung Liftpreise Schlepplift Birgitz – Empfehlung Liftauschuss - Beschlussfassung

Die Liftpreise beim Schlepplift Birgitz sollen erhöht werden. Da die Gemeinde Eigentümer ist bedarf es der Zustimmung des Gemeinderats. Mir ist die Erhöhung beim Zehnerblock (+100%) zu hoch daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Abstimmung 10 Ja – 2 Enthaltungen
Preise: In Klammer die bisherigen
Zehnerblock          Kinder     € 6 (3)          Erw, € 8 (4)
Halbtageskarte      Kinder     € 5,5 ( 4,5)   Erw. € 7 (6)
Tageskarte            Kinder     € 7 (6)          Erw. € 9 (7,5)
Familienkarten gibt´s keine.


Punkt 4 Überschreitungs- und Mehreinnahmenliste - Beschlussfassung

Die vorgelegten Listen sind sehr verwirrend und enthalten Zahlen die keine Aussagekraft haben. Ich habe darauf hingewiesen und es wurde mir von der Gemeindekassierin eine Verbesserung zugesagt.
Unsere zwei Gemeindearbeiter haben beim WIFI einen „Deponieleiterkurs“ absolviert?
Kosten € 1.710.-
Auf meine Frage – Deponieleiter – für welche Deponie ? antwortete der Bgm. – für den alten Mullplatz und den Platz hinter den Recyclinghof, diese seien als Deponie genehmigt und brauchen daher einen Deponieleiter und Stellvertreter?
Der anwesende “Deponieleiter“ konnte nicht beantworten was dort deponiert werden darf oder soll!
Ich werde der Sache nachgehen und später darüber berichten.
Wegen dieser und anderer Ungereimtheiten konnte ich nicht zustimmen.
Abstimmung 11 Ja - 1 Nein

Punkt 5 Kassenprüfungsprotokoll 3/2013 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2013 wurde verlesen. Die aufgezeigten Mängel/Fragen wurden vom Bgm. beantwortet.
Einstimmig angenommen

Punkt 6 Personelles – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Nur so viel dazu: Ich habe am 06.12.2013 gegen diesen Tagesordnungspunkt und die gefassten Beschlüsse Aufsichtsbeschwerde erhoben.

Ob ich mich der „Beteiligungstäterschaft“ schuldig mache, wenn ich die mir bekannten Vorgänge nicht der Staatsanwaltschaft übermittle, lasse ich derzeit abklären.


Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bgm. berichtet über die statt gefundenen Versammlungen Gesundheit und Sozialsprengel, Hauptschulverband, Standesamt Verband und Ortsauschussversammlung „Feriendörfer“.
Meine Anfrage von der letzten Sitzung Betreff: Schwaben Kapelle wird beantwortet.
Die Kapelle ( beim Lift) steht auf öffentlichen Grund und gehört der Gemeinde.

Dann fragte ich nach dem Fortschritt beim sozialen Wohnbau „Rohracker
Die Antwort des Bgm. war die gleiche wie vor einem Monat „Vertragsunterfertigung ist im Gang“ und mehr will er nicht sagen sonst steht`s nächste Woche ja im Internet!
 Diesen Standartsatz hören wir jetzt schon ein halbes Jahr!
Sollten die Verträge bei der nächsten Sitzung nicht unter Dach und Fach sein, werde ich keine Rücksicht mehr nehmen sondern die gegebene Problematik publik machen.

Die Probleme beim Eislaufplatz sollen noch einmal mit der Baufirma besprochen werden.
Eislaufbetrieb wird es diese Saison wahrscheinlich keinen geben.

Bei der Kreuzung „Billa“ gibt es nicht nur Probleme bei der Einfahrt in die Landesstrasse sondern auch direkt bei der Ausfahrt auf die Gemeindestrasse. – dies ist eine private Hausausfahrt und jeder Autofahrer hat einen Führerschein und weiß daher dass er Nach rang hat – so die Antwort des Bgm.

Ein Gemeinderat ( Ausschussmitglied der Feuerwehr ) berichtet von Problemen in der Führungsebene der Feuerwehr. Kommandant, Kommandant Stellvertreter und der Kassier haben bei der Ausschusssitzung Ihren Rücktritt angekündigt.
Da der Ausschuss keine Nachfolger gefunden hat wurde die Angelegenheit dem Bürgermeister übergeben, der nun tätig werden soll.
Suche nach geeigneten Kandidaten
Ausarbeitung eines Wahlvorschlags.

M.f.G
Herbert Jordan