Sonntag, 24. November 2013

Wofür werden eigentlich unsere Steuern verwendet



Hallo Leute
Der Haushaltsvoranschlag 2013 ist demnächst zu erstellen. Ich habe mir bei der Vorbereitung die Frage gestellt
"Wofür werden eigentlich unsere Steuern verwendet ?"
Wo bestehen Einsparungsmöglichkeiten?

Als Steuereinnahmen der Gemeinde werden die Einnahmen aus Ertragsanteilen sowie die Eigenen Steuern definiert.

Ich habe nun bei den einzelnen Haushaltsbereichen die Einnahmen mit den Ausgaben verglichen. Bei allen angeführten Bereichen sind die Ausgaben höher als die Einnahmen. Dieser „Fehlbetrag“ muss folglich durch Steuermittel abgedeckt werden. Die Summe aller „Fehlbeträge“ ist höher als die Einnahmen aus eigenen Steuern und Ertragsanteil. Es verbleiben also keine Steuermittel für Investitionen, Rücklagenaufbau oder zusätzlichen Schuldenabbau übrig.
Diese „Fehlbeträge“ werden meist durch „Bedarfszuweisungen“ vom Land Tirol abgedeckt.

Berechnungsbeispiel: Haupt- und Finanzverwaltung, Politik
Summe Einnahmen Voranschlagsstelle 0 Vertretungskörper und allg. Verwalt.120.304.-
Summe Einnahmen Voranschlagsstelle 90 Finanzwirtschaft Verwaltung                0,00.-
 Summe Ausgaben Voranschlagsstelle 0                                                  285.414,63,-
 Summe Ausgaben Voranschlagstelle 90                                                   36.200,79,-
 Ergibt einen Fehlbetrag von € 201.310,75,- (Bei den Einnahmen der Voranschlagsstelle 0 ist die Bedarfszuweisung Leasingrate Dorfzentrum  € 75.000,- enthalten, die es ja künftig nicht mehr gibt, und sich daher der Fehlbetrag in diesem Bereich wesentlich erhöhen wird)      
Meine Berechnungen ergaben folgendes Ergebnis:

Statistisch fließen 1.000 Euro Steuereinnahmen (Ertragsanteile und Eigene Steuern) der Gemeinde Birgitz im Haushaltsjahr 2012 in folgende Leistungsbereiche.

Bereich                                                                                     Betrag in €
Haupt- und Finanzverwaltung, Politik                                             173,10
Öffentliche Ordnung, Feuerwehr                                                      86,80
Kindergarten, Schule                                                                     156,87
Kunst, Kultur und Kultus                                                                 58,17
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung                                      156,77
Gesundheit, Krankenanstalten Fon                                                 161,31
Straßen Erhaltung, Regiobusbeitrag                                                  89,96
Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehrsförderung                              5,04
Wasser- Kanalbau, Straßenräumung, Beleuchtung, Mullabfuhr        111,99
Verbleibender Betrag für Investitionen                                                0,00


 


M.f.G
Herbert Jordan


Sonntag, 17. November 2013

Örtliches Raumordnungskonzept




Hallo Leute
Am 09.10.2013 fand eine „ Gemeinderatsbesprechung“ zum Thema
 „ Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 31a. TROG 2011 – Beratung „ statt.
Die Besprechung war nicht öffentlich, daher darf ich über den Verlauf der Sitzung nicht berichten.

Was ist eigentlich das „ örtliches Raumordnungskonzept“ und welche Auswirkungen hat es für jeden Gemeindebürger? Dazu einige Details aus dem örtlichen Raumordnungskonzept, bilden sie sich selbst eine Meinung über die Umsetzung.

Das derzeit gültige Raumordnungskonzept wurde am 26.05.2004 vom Gemeinderat beschlossen und am 18.10.2004 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „ Allgemeines“:

Das örtliche Raumordnungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren ausgerichtet. Nach jeweils längstens 10 Jahren ist es auf Grundlage eines vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegenden Berichts (was natürlich nicht erfolgte ) über die Verwirklichung der Festlegung des örtlichen Raumordnungskonzeptes fortzuschreiben. Wenn die räumliche Entwicklung der Gemeinde es erfordert, hat diese Fortschreibung entsprechend früher zu erfolgen.“

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „ Allgemeine Aufgaben und Ziele“:

„a) Die Erhaltung und Stärkung der Funktion der Gemeinde Birgitz als
*Wohnort
*Standort für die Landwirtschaft
*Standort für Tourismusbetriebe
*Standort für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
wird angestrebt“

b) Es gilt die Erhaltung der guten Lebens- und Wohnbedingungen zu sichern, bestehende Umweltbelastungen, vor allem durch den Verkehr verursacht, sind zu verringern bzw. wird eine Beseitigung angestrebt.
(Das Ziel wurde  klar verfehlt, oder?)

c) In Hinblick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Planungszeitraum wird der Planungsrichtwert mit maximal 1.350 Personen bzw. 560 Haushalten festgesetzt. Es wird dabei eine Verringerung der Zuwanderungsrate angestrebt.

d) Angestrebt wird die Bereitstellung ausreichender Baulandflächen für den Wohnbedarf und für Zwecke der Wirtschaft sowie die Mobilisierung bestehender Baulandreserven.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „ Siedlungsentwicklung“:

(1)   Das Ausmaß des Baulandes, das im Planungszeitraum zusätzlich für Wohnzwecke erforderlich sein wird, beträgt ca. 3,8 ha. Die Siedlungsentwicklung erfolgt innerhalb der festgelegten Siedlungsgrenzen, welche durch maximale Baulandgrenzen und durch die an die Siedlungsentwicklungsbereiche angrenzenden Freihalteflächen bestimmt werden.
(Die maximalen Baulandgrenzen sehen sie in der Übersichtskarte am Ende des Berichts. Sie gelten nicht für Aussiedlerhöfe)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „Verkehrsmaßnahmen“:

c) Der Ausbau / Erweiterung folgender Gemeindewege ist vorzusehen:
*Verlängerung Schulgasse,
*Nordkettenweg,
*Einbindung Rissach,
* Feld- und Fußweg entlang der Kanaltrasse.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „Sonstige Infrastruktur“:

„b) Im Planungszeitraum sind die Hüttenbodenquellen der Versorgungsanlage (Lackenquelle) beizuleiten.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

b) im Zuge des Kanalbaues ist die Errichtung eines Spazierweges Richtung Dornach anzustreben.
(Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?)

Auszug aus dem örtlichen Raumordnungskonzeptes „Sicherung von Freihalteflächen“:

FL – Erhaltung zusammenhängender landwirtschaftlich nutzbarer Gebiete
FF – Erhaltung zusammenhängender forstwirtschaftlicher Gebiete
FÖ – Erhaltung ökologisch besonders wertvoller Flächen
FE – Im Interesse zusammenhängender Erholungsräume
FA – Zum Schutz des Landschaftsbildes
Die mit FL, FF, FÖ, FE, oder FA gekennzeichneten Gebiete sind von einer diesem Ziel wiedersprechenden Bebauung, mit Ausnahme der nach § 41 Absatz 2 und § 42 TROG 2001 im Freiland zulässigen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, freizuhalten.

Die rote Linie stellt die „maximale Baulandgrenze“ dar.

Die rot eingekreiste Buchstaben/Zahlenkombination hat folgende Bedeutung:


Obere Zeile ( Zeitzonen )
Z1: Zeitzone 1 für unmittelbaren Bedarf
Z2: Zeitzone 2 für Bedarfszeitraum von 3-5 Jahren
Z3: Zeitzone 3 für Bedarfszeitraum von über 5 Jahren

Mittlere Zeile ( Nutzung)
„Kennzeichnung der Hauptnutzung des angeführten Bereichs
Sofern Detailstempel (in der Erläuterung der Zähler ohne Umrandung, z.B. W02) gesetzt werden, handelt es sich bei den darin enthaltenen Nutzungsfestlegungen um Kenntlichmachungen der für den Gesamtbereich geltenden Hauptnutzung.

Das Vorliegen eines Bedarfes ist insbesondere anzunehmen:
  • Bedarf des Grundeigentümers, auch für den der Kinder und Verwandten in gerader Linie zur Schaffung von Wohnraum oder Betriebs Gebäuden;
  • Bedarf im Zuge von Erbauseinandersetzungen;
  • Verkauf zur Deckung eines Finanzierungsbedarfes für Investitionen im Rahmen eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs.“


Untere Zeile ( Dichtezone )
„D1: Dichtezone 1 überwiegend allseits freistehende Objekte
 D2: Dichtezone 2 überwiegend verdichtete Objekte
 D3: Dichtezone 3 überwiegend mehrgeschossige Objekte, dörfliche Zentrumsverbauung“





Sie sehen aus der Fülle der Festlegungen die so ein „örtliches Raumordnungskonzept“ enthält, betrifft es alle Gemeindebürger. Ich hoffe, das das neu zu erlassene örtliche Raumordnungskonzept nach 10 Jahren nicht auch so viele „Das Ziel wurde klar verfehlt, oder?“ Beurteilungen erhält.
Ja, da gibt’s ja auch noch ein „ überörtliches Raumordnungskonzept“.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 10. November 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.11.2013





Punkt 1 Gst 803 – Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs. 1 TROG 2011 – Behandlung der eingelangten Stellungsnahmen – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei diesem Objekt handelt es sich um das ehemalige Haus von Dr. Moser. Das Grundstück samt Gebäude wurde verkauft und der neue Besitzer hat um eine Baubewilligung angesucht.
Der Altbestand wird abgerissen und stattdessen eine Wohnanlage mit Tiefgarage errichtet.

Auf Grund dieses Bauansuchens wurde von der Gemeinde ein Bebauungsplan erlassen, der die geplante Verbauung verhindert.

Der Bauwerber hat daraufhin folgende Mängelliste zum aufgelegten Bebauungsplan abgegeben:
a., Er wurde ohne gesetzliche Grundlagen erlassen.
 b., Er fußt weder auf einer Bestandsaufnahme in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht
 c., Geschweige denn sind seine Planungsziele etwa aufgrund der Festlegung des örtlichen
     Raumordnungskonzepts nachvollziehbar
 d., Der Entwurf wurde gegen die ausdrückliche Anordnung des § 54 Abs. 1 letzter Satz
     TROG 2011 aufgelegt (Die Bebauungspläne mit Ausnahme der ergänzenden
     Bebauungspläne ( Abs. 8 ) sind möglichst für größere funktional zusammenhängende
    Gebiete zu erlassen )
 e., Eine Bestandsaufnahme ist nicht ersichtlich
 f., Ebenso wenig ist ersichtlich aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage hier in die
    jedenfalls bestehende Baufreiheit des Rechtserwerbers eingegriffen wird. Vor allem wurde
   ohne jeden rechtlichen Grund die Bebaubarkeit der betroffenen Liegenschaft unter das Maß
  zurückgesetzt, das sich aus a., dem Bestand, b., dem Gesetz ergibt.“

Der Bebauungsplan enthielt außerdem eine falsche maximale Wandhöhe, 6,80 statt wie beschlossen 7,20 Meter.
Der Bürgermeister stellte den Antrag, den Einsprüchen nicht statt zu geben, und den Bebauungsplan in verkürzter Auflage neu zu beschließen:
Maximale Wandhöhe 7,20 + überhöhe im Bereich Altbestand ( Giebel )
Baumassendichte maximal 1,8
Maximal 2 Obergeschosse
Absolute Höhe 870,20

Da weder der Bürgermeister noch der Bausachverständige der Gemeinde Birgitz die aufgezeigten Mängel entkräften konnten oder wollten habe ich der neuerlichen Auflage nicht zugestimmt...
7 Ja    6 Enthaltungen

Punkt 2 Bebauungsplan gem. §§ 54, 56 Abs.1, sowie § 66 Abs. 1 TROG 2011 für GP 675 zum Teil (alle KG Birgitz) – Beratung zur abgegebenen Stellungsnahme – verkürzter Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei diesem Objekt handelt es sich um das Grundstück hinter dem ehemaligen Café Margret.
Dort sollen 5 Eigentumswohnungen entstehen.
Gegen den erlassenen Bebauungsplan ging ebenfalls eine Stellungnahme ein.
Grundaussage:
„ Da das Grundstück nicht geteilt ist, muss auch der Altbestand erhoben werden und in die Baumassendichteberechnung mit einbezogen werden. Der Altbestand verbraucht schon die erlaubte Baumassendichte.“

Der Altbestand wurde nun erhoben und eine Baumassendichte von 1,33 festgestellt.( Berechnung mit ungeteiltem Grundstück )
Nach der geplanten Grundteilung ergibt das eine Baumassendichte von 2,25 für den Altbestand, was laut Bausachverständigen in diesem Gebiet kein Problem ist. Nachbargrundstücke haben eine vergleichbare Baumassendichte
Ein Grundstück kann auch verschiedene Baumassendichte haben erklärte er mir.

Antrag : Bebauungsplanbleibt wie er ist.(Gültig nur für die ausgewiesene Teilfläche )
Maximale Wandhöhe 6,8 Meter
Baumassendichte maximal 1,9
Maximal 2 Obergeschosse
Verkürzte Auflage
10 ja    3 Enthaltungen

Punkt 3 Verbauung Ruifachbach – Berichterstattung über aktuellen Stand

Die Planung ist abgeschlossen und bei der BH eingereicht. Die Kosten werden hauptsächlich von der Wildbachverbauung getragen.
 Aufteilung Restkosten: Axams 90% Birgitz 10%.
Kosten für Birgitz ca. 3 – 4000,- €
Leider wurde bei diesem Projekt wieder kein Verbindungsweg für Fußgänger von Birgitz Moossiedlung, Sandbichl nach Axams Dornach eingeplant, wie bei der Vorbesprechung angeregt.
Eine vertane Gelegenheit, aber wenn der Vorschlag nicht vom Bürgermeister kommt, ist er ja nichts wert.


Punkt 4 Überschreitungs- und Mehreinnahmenliste - Beschlussfassung

Im Zeitraum vom 27.09.2013 bis 28.10.2013 hatte die Gemeinde Mehreinnahmen von € 6.498,91 und Haushaltsüberschreitungen ( Mehrausgaben die, die Voranschlagsposten übersteigen ) von € 43.968,68.


Punkt 5 Nachtragsbeschluss – Rechnung Liftstüberl Verpflegung Ehrenformationen am 14.08.2013

Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen

Punkt 6 Anpassung der Kanalmindestgebühren für das Jahr 2014 - Beschlussfassung

Die vorläufigen Mindestgebühren für 2014 liegen vor. Die Gemeinden müssen mindestens diese Sätze von den Gemeindebürgern verlangen, sonst gibt’s vom Land keine Förderungen für die diversen Projekte.

Mindestkanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,33  ( bisher € 5,24 )

Mindestabwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch € 2,083 ( bisher € 2,048 )

Mindestwassergebühr pro m³ € 0,41

 Daraufhin fragte ich den Bürgermeister ob dann das Wasser in Birgitz billiger wird – Bgm. „warum“ – weil wir jetzt pro m³ € 0,55 verlangen – Bgm. „ Die Gebühren hat er nicht verglichen?  Und das sind ja nur vorläufige Zahlen.“
Warum wir die jetzt beschließen sollen wollte ein Gemeinderat wissen – Bgm. „ weil er das so haben will“

Ja wenn einmal etwas billiger wird, kann man ja nicht dagegen sein
12 Ja   1 Enthaltung
( Wasserbenützungsgebühr Voranschlag 2013 € 33.100,- , Einnahmen bis 28.10.2013 € 34.276,50 also bereits Mehreinnahmen von € 1.176,50 )

Punkt 7 Preisanpassung – Liftpreise Schlepplift Birgitz - Beschlussfassung

Der Bürgermeister hatte kaum den Tagesordnungspunkt verlesen, stellte der Liftausschussobmann den Antrag: „ Dieser Tagesordnungspunkt möge vor Behandlung im Gemeinderat den Liftausschuss zur Vorbesprechung zugeteilt werden“.
Nach heftiger Debatte zwischen Bgm. und Liftausschussobmann stellte der Bgm. diesen Antrag zur Abstimmung.
12 ja   1 Nein-


Punkt 8 Angebot Fa. DataCollect Traffic Systems GmbH, Anschaffung eines LED Geschwindigkeitsanzeigesystem DSD

Da nur ein Angebot ( € 1.757,00 ) vorgelegt wurde, und auch die Bedeckung ( keine Voranschlagsposition im Haushaltsplan 2013 ) vom Bürgermeister nicht klar definiert wurde, habe ich gegen den Ankauf gestimmt.
Generell wurde die Sinnhaftigkeit einer solchen Anlage in Frage gestellt, es sind inzwischen schon zu viele in Einsatz, und werden daher kaum noch beachtet.

6 Ja    7 Nein

Punkt 9 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Anfragebeantwortung von der letzten Sitzung Betreff Kindergartenkinder:
Gruppe eins 14 Kinder
Gruppe zwei 15 Kinder
4 Arbeitskräfte

Weiteres habe ich folgende Anfragen gestellt und Antworten erhalten.

Gehört die „Schwabenkapelle“ ( Kapelle beim Kinderspielplatz ) der Gemeinde Birgitz, wenn ja sollte die längst fällige Dachrenovierung ( Holzschindel sind verfault ) in den Voranschlag 2014 aufgenommen werden.
Bgm.- Er weiß nicht ob die Kapelle der Gemeinde gehört, wird sich die Sache aber anschauen.
Warum verzögert sich die Präsentation des Projekts „sozialer Wohnbau Rohracker“, und wie ist der aktuelle Stand bei diesem Projekt.
Bgm. Das Projekt ist im Laufen und über aktuelle Probleme will er nichts sagen.
Auch der Vizebürgermeister dessen Firma ja das Projekt ausführt war zu keiner Aussage bereit.
 Meine Äußerung daraufhin, das wird wohl ein Wahlzuckerl für die nächste Gemeinderatswahl und daher mit allen Mitteln verzögert, wurde energisch widersprochen
Präsentation ??????

M.f.G
Herbert Jordan