Sonntag, 4. August 2013

Einladung Gemeinderatssitzung am 07.08.2013



Hallo Leute
Beiliegend die sehr Interessante Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung.
Der Tagesordnungspunkt 3 („ Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst. 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – neuerliche Beschlussfassung durch den Gemeinderat- geschlossener Sitzungspunkt“ ) dürfte Ihnen wohl bekannt vorkommen.

In der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 03.07.2013 hiss der Tagesordnungspunkt 9 „Vorstellungsentscheidung des Landes – Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – Beschlussfassung durch den Gemeinderat – geschlossener Sitzungspunkt“

Sie werden sich jetzt sicher fragen warum der gleiche Tagesordnungspunkt schon wieder auf der Einladung steht.
Ganz einfach:
 Der Beseitigungsauftrag wurde vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung aufgehoben.
Es gibt also einen Gemeinderatsbeschluss den der Bürgermeister nicht akzeptiert, daher versucht er es noch einmal in der Hoffnung dass wegen der Urlaubszeit Ersatzgemeinderäte anwesend sind die er leichter Einschüchtern kann damit sie nach seinem Willen abstimmen.

Wenn sich der Gemeinderat diese Vorgangsweise gefallen lässt, na dann gute Nacht.

Ich habe beim Bürgermeister nachgefragt warum dieser Tagesordnungspunkt als“ geschlossener“ ( Ausschluss der Öffentlichkeit ) behandelt wird.

Antwort: „ Ich habe die Angelegenheit als „geschlossenen Sitzungspunkt“ deklariert, weil die Behandlung von Einzelverfahren zur Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten eben unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gemeinderat zu behandeln ist.“

Da wundert mich nur wo die „Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten“ ist, wenn in der öffentlichen Gemeinderatseinladung der volle Name des Verfahrensbeteiligten angeführt wird.




M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 28. Juli 2013

Strassenmarkierungen



Hallo Leute
Diese Woche kann ich endlich mal, zumindest teilweise, etwas positives aus der Gemeinde berichten.
Es waren diese Woche die Straßen Markierer unterwegs und haben fleißig gemalt.
Auf  meine Initiative hin wurde ja der Voranschlagsposten „ Bodenmarkierungen“ von € 100,-,wie vom Bgm vorgeschlagen, auf € 3.300,- für das Jahr 2013 erhöht.
Ich finde die „richtige Bodenmarkierung“ als kostengünstige Variante um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

Die Ordnungslinie bei der Kreuzung Moosanger ist bis zur Gehsteigkante vorgezogen und dürfte so ihre Funktion erfüllen.

Aber leider ist die Haltelinie bei der Kreuzung Dorfplatz – Schulgasse viel zu weit hinten platziert. Wenn ich vor dieser Haltelinie stehen bleib habe ich in beide Richtungen keine Sicht auf den Querverkehr. Rechts parkendes Auto, links das alte Feuerwehrhaus.
 Warum hat man diese Haltelinie nicht bis zur Verlängerung der Gehsteigkante vor dem alten Feuerwehrhaus vorgezogen wie es laut Gesetz ja möglich währe?






Auszug aus BGBl Nr. 848/1995

„3. ABSCHNITT Quermarkierungen Haltelinien § 14. ( 1 ) Haltelinien sind nicht unterbrochene Quermarkierungen in weißer Farbe. Sie müssen eine Breite von mindestens 50 cm haben. (2) Haltelinien sind nur auf dem Teil der Fahrbahn anzubringen, für den die Haltelinie maßgebend ist. Haltelinien vor geregelten Kreuzungen sind an jener Stelle anzubringen, an der Fahrzeuglenker bei einem Arm- oder Lichtzeichen, das als Zeichen für „Halt" gilt (§§ 37 und 38 StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle), nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten anzuhalten haben. Haltelinien vor Kreuzungen, an denen das Zeichen „Halt" (§ 52 Z 24 StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle) angebracht ist, sind an jener Stelle anzubringen, von der aus die erforderlichen Sichtweiten gegeben sind. Die Sichtweite ist nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Verkehrsverhältnissen zu bestimmen und hat auf Freilandstraßen in der Regel nach rechts 120 m und nach links 80 m zu betragen. (3) Haltelinien sind, sofern die örtlichen Gegebenheiten oder die Verkehrsverhältnisse keine andere Regelung erfordern, parallel zur Achse der querenden Fahrbahn anzubringen. (4) Wenn es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsverhältnisse erfordern, kann die Haltelinie in Ortsgebieten in Verlängerung der Gehsteigkante angebracht werden, sofern die Verkehrssicherheit sowie insbesondere die Sicherheit der Fußgänger dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ordnungslinien § 15. (1) Ordnungslinien sind unterbrochene Quermarkierungen in weißer Farbe. Sie müssen eine Breite von 30 cm haben. Die Länge des Striches hat 60 cm, die Länge der Unterbrechung 30 cm zu betragen. (2) Ordnungslinien sind, sofern die örtlichen Gegebenheiten oder die Verkehrsverhältnisse keine andere Regelung erfordern, parallel zur Achse der querenden Fahrbahn anzubringen. Sie können vor Kreuzungen, an denen das Zeichen „Vorrang geben" (§ 52 Z 23 StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle) angebracht ist, verwendet werden“



M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 21. Juli 2013

Qualität der Protokolle



Hallo Leute
Ich habe mich ja schon des Öfteren über die Qualität und den Inhalt der Gemeinderatsprotokolle beschwert. Leider ist der Bürgermeister nicht bereit, so wie in unseren Nachbargemeinden, die Genehmigung des Protokolls bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Mit dieser Vorgangsweise bleiben Ungereimtheiten im Protokoll für die Allgemeinheit unwidersprochen.

Im Protokoll der letzten Sitzung steht bei den Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 „Keine Verlautbarung“. Als Begründung wird angegeben es handelt sich bei diesen Tagesordnungspunkten um „geschlossene Sitzungspunkte“ bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und daher auch nicht öffentlich berichtet werden darf.

In der Tiroler Gemeindeordnung 2001 liest sich das aber ganz anders:

TGO 2001 § 46 Abs.3
„Eine Niederschrift über eine Sitzung bei der die Öffentlichkeit zur Gänze oder hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte ausgeschlossen worden ist, hat die Angaben nach Abs. 1 lit. A bis c und den Wortlaut der gefassten Beschlüsse ( Abs. 1 lit. d) zu enthalten. Der Verlauf der Sitzung, insbesondere die gestellten Anträge und das Abstimmungsergebnis, ist in eine gesonderte Niederschrift aufzunehmen.“

Ich fordere daher den Bürgermeister auf, auch wenn die gefassten Beschlüsse dem Bürgermeister nicht genehm sind, diese zu veröffentlichen.

Im Protokoll vom 05.06.2013 wo die Beschlüsse der geschlossenen Tagesordnungspunkte dem Bürgermeister genehm waren ist dies ja auch geschehen.


M.f.G
Herbert Jordan

Samstag, 6. Juli 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.07.2013



Punkt 1 Dorfzentrum Birgitz – Notwendige Adaptierungs – und Sanierungsarbeiten – Ausarbeitung eines Stufenplans – Beratung und Beschlussfassung

Das Dorfzentrum und die Schule wurden von einem Sachverständigen besichtigt und die bestehenden Mängel aufgelistet. Nun soll für die Behebung der Mängel  ein kurz- mittel- und langfristiger Sanierungsplan ausgearbeitet werden.
Zeitaufwand ca. 30 Ingenieurstunden
Einstimmig

Punkt 2 Vereinbarung „Benützung Gst 644/1, KG Birgitz für die Erschließung des Gemeindekanalnetzes“ – Genehmigung durch den Gemeinderat

Mit der Grundeigentümerin wurde ein entsprechender Benützungsvertrag abgeschlossen.
einstimmig.

Punkt 3 Linienerweiterung Sommerbus Axamer Lizum – Beratung und Beschlussfassung

Von den Grünen in Axams wurde ein Antrag auf Erweiterung der Busverbindung in die Axamer Lizum gestellt.
Derzeit muss man in den Sommermonaten von Birgitz kommend am Terminal in Axams umsteigen. Der Antrag lautete auf direkt Verbindung von Götzens in die Lizum
Kosten pro Sommer ca. € 10.500,- die auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden sollen.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt

Punkt 4 Namensänderung von „Hauptschule Axams“ in „Neue Mittelschule Karl Schönherr Axams“ - Beschlussfassung

Um nicht bei jeder Namensänderung der einzelnen Schultypen den Gemeinderat aller Verbandsgemeinden damit zu beschäftigen hat man sich geeinigt den Verbandsnamen unverbindlicher zu gestalten.
Neu: „Schulverband westliches Mittelgebirge“

Punkt 5 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Vom Bürgermeister wurden die Mehreinnahmen und Überschreitungen im 2 Quartal 2013 vorgelegt.
Mehreinnahmen per 26.06.2013  € 455,58
In der Überschreitungsliste ( € 7.991,95 per 26.6.2013 ) wurden diesmal so wie vom Überprüfungsausschuss schon seit langem gefordert, bei allen Überschreitungsposten ( Beträge über € 100 ) auch die Bedeckungskonten angegeben.
Leider gibt es ein Bedeckungskonto ( HH 2/850/8602 ) nicht – der Bgm. klärt dies ab- wahrscheinlich ein Schreibfehler?
Einstimmig angenommen

Punkt 6 Kassenprüfungsprotokoll 2/2013 – Kenntnissnahme durch den Gemeinderat

Der Obmann des Überprüfungsausschusses hat den Bericht verlesen, vom Bürgermeister wurden die meisten aufgetauchten Fragen beantwortet.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Punkt 7 Allfällige Ehrungen 2013 durch die Gemeinde – Besprechung und ev. Beschlussfassung ( geschlossener Sitzungspunkt )

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.


Punkt 8 Bebauungsplan „Sozialer Wohnbau Rohracker“ gem. § 56 Abs. 2 TROG 2011, für GP 1246, KG Birgitz (zur Gänze ) – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Einige Eckdaten zu diesem Bebauungsplan:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens   3,20
Besondere Bauweise – Reihenhäuser
Wandhöhe max. 6,8 Meter
Höchster Punkt max. 860,70 Meter Seehöhe
Einstimmig beschlossen

Punkt 9. Vorstellungsentscheidung des Landes – Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – Beschlussfassung durch den Gemeinderat – (geschlossener Sitzungspunkt)

Zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich vor der Sitzung beim Bürgermeister nachgefragt „ Warum ist dieser Tagesordnungspunkt nicht öffentlich“
Schriftliche Antwort des Bürgermeisters:

  Ich habe die Angelegenheit als „geschlossenen Sitzungspunkt“ deklariert, weil die Behandlung von Einzelverfahren zur Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten eben unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gemeinderat zu behandeln ist.

Herr Bürgermeister warum haben Sie dann den Verfahrensbeteiligten in der öffentlichen Einladung zur Gemeinderatssitzung namentlich angeführt?

Das ganze hatte nur den Zweck, dass ich als Befangener Gemeinderat nicht nur an den Beratungen und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen durfte, sondern auch während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsaal verlassen musste.
Bei nicht geschlossenen Tagesordnungspunkten dürfte ich auch als befangener ( Verwandtschaftsverhältnis mit dem Beklagten ) Gemeinderat während der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungssaal bleiben. Das wollte der Bgm. wohl nicht.

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 10 Personelles – Anstellung Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz – Beschlussfassung – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 11 Personelles – Dienstverträge ( Schul- bzw. Kindergartenjahr 2013 / 2014 ) für VB Theresia Daubek, VB Anna Mayr und VB Ingrid Wiesbauer – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 12 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Anfrage-erneuerung der fehlenden Straßenmarkierungen – wird demnächst erledigt.
Anfrage – fehlendes Halteverbotsschild in der Obergasse – da gibt’s Probleme und überhaupt ist dort kein Halteverbotsschild notwendig weil lt. Straßenverkehrsordnung dort sowieso nicht geparkt werden darf.


M.f.G
Herbert Jordan



Sonntag, 16. Juni 2013

Umsetzung von Gemeinderatsbeschlüssen



Hallo Leute
Es erstaunt mich immer wieder wie der Bürgermeister die Tiroler Gemeindeordnung zu seinen Gunsten auslegt.
Es kann doch nicht sein, dass die Beurteilung eines Beamten mehr zählt als ein Gemeinderatsbeschluss.
Im konkreten Fall haben die Beamten die Streichung der Widmung „FE“ als „raumordnerisch Kritisch“ beurteilt, und das nimmt der Bürgermeister der gegen diese Streichung ist her, und setzt den Willen des Gemeinderates nicht um.
In der Tiroler Gemeindeordnung 2001 §52 werden die Bürgermeister aber zur Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse verpflichtet. Ich habe daher mit folgendem Brief die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses urgiert.

Nächste Woche gibt’s leider Urlaubsbedingt keine Neuigkeiten aus der Gemeinde.

M.f.G
Herbert Jordan


Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                                                      Birgitz, 14.06.2013


Betreff: Durchführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.02.2013 Tagesordnungspunkt 4

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Bei der Gemeinderatssitzung am 06.02.2013 wurde unter Tagesordnungspunkt 4 über meinen Antrag („ Antrag GR Jordan Herbert vom 23.05.2012 – Widmungsänderung für Gst 846, 847 und 848 KG Birgitz – Streichung der Widmung „FE“ landwirtschaftliche Erholungsräume“ ) abgestimmt.
Die Mehrheit des Gemeinderates hat sich für die Streichung ausgesprochen.

Bei der Gemeinderatssitzung am 05.06.2013 hast Du unter Tagesordnungspunkt 3 die „Raumordnungsfachliche Beurteilung“ vorgelesen in der zwar raumordnungsfachliche Bedenken geäußert werden, jedoch keine Aussage über die Ablehnung des Widmungsansuchens getätigt wird

Die Kennung „FE“ ist eine Festlegung im örtlichen Raumordnungskonzept das der Gemeinderat beschließt
Wenn nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.02.2013 eine Streichung der Kennung „FE“ für die jeweiligen Grundstücke beschlossen hat, so ist das ein Auftrag für den Bürgermeister diesen Gemeinderatsbeschluss auch durchzuführen.

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001 § 52

Zusammenwirken mit Kollegialorganen
(1)       Der Bürgermeister hat die Beschlüsse der übrigen Gemeindeorgane zu vollziehen.

Ich ersuche Dich daher die Tiroler Gemeindeordnung zu akzeptieren und den Gemeinderatsbeschluss umzusetzen.
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M.f.G
Herbert Jordan