Sonntag, 9. Juni 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.06.2013



Punkt 1 Gst 675/2 – Verfahren gemäß § 72 TROG 2011 bzw. Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs.1 Trog 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 2 Gst 803 - Verfahren gemäß § 72 TROG 2011 bzw. Auflage eines Bebauungsplans gemäß § 54 sowie § 66 Abs.1 Trog 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 3 Raumordnungsfachliche Beurteilung zu den Widmungsanträgen Gst 549, 550, 551, 828, 846, 847 und 848 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner – Berichterstattung.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Widmungsänderungen wurden von der Abteilung Bau und Raumordnung begutachtet und alle samt negativ beurteilt..
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte uns dazu, dass während der Gültigkeit des örtlichen Raumordnungskonzeptes keine außertourlichen Widmungen möglich sind. Diese Widmungsänderungen, sollen sie realisiert werden, müssen  im neuen Raumordnungskonzept eingearbeitet werden..


Punkt 4 Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 31 b. TROG 2011 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner - Beschlussfassung

Das örtliche Raumordnungskonzept läuft 2014 aus. ( Gültigkeit 10 Jahre )
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte uns dazu, dass nach Ablauf des örtlichen Raumordnungskonzepts bis zur Erstellung und Genehmigung eines neuen Raumordnungskonzepts vom Land ein „Umwidmungsstopp“ verhängt wird.
Den Unterschied zwischen “Umwidmungsstopp“ und der derzeitigen Situation keine außertourlichen Widmungen möglich“ konnte auch er mir nicht plausibel erklären.
Der Bürgermeister erklärte, dass die Erstellung und Genehmigung eines neuen örtlichen Raumordnungskonzepts sicher drei Jahre dauert. Ja da hätten wir eben früher damit beginnen sollen. Er stellte den Antrag das örtliche Raumordnungskonzept um 3 Jahre zu verlängern, das heißt weitere drei Jahre Stillstand.
Die Abstimmung ging mit 11 Gegenstimmen deutlich gegen den Antrag des Bürgermeisters aus.

Nun wurde über den Antrag eines Gemeindevorstandes, mit der Ausarbeitung eines neuen örtlichen Raumordnungskonzepts soll unverzüglich begonnen werden, abgestimmt. Dabei sollen die raumordnerischen Ziele überarbeitet werden und gegebenenfalls neu definiert werden. ( wie groß soll Birgitz werden, wo kann sich Gewerbe entwickeln, wo soll Platz für Wohnbauten gewidmet werden, welche Gebiete sollen Grünzone bleiben, usw. )
Architekt Dipl. Ing. Ofner erklärte dazu, dass wegen des bestehenden Baulandüberhangs in der Gemeinde Birgitz vor der Widmung neuer Flächen sicher ein Bauverbot auf derzeit gewidmeten aber für die Verbauung nicht zur Verfügung stehenden Grundstücken verhängt werden muss. Bauverbot klingt doch viel besser als Rückwidmung welche auch nicht ausgeschlossen ist.

Dieser Antrag ist ein klarer Auftrag an den Bürgermeister in dieser Sache endlich tätig zu werden. Wurde einstimmig angenommen.


Punkt 5 Brandschaden Liftstüberl (2004) – aktuelle Berichterstattung und weitere Vorgangsweise – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 6 Geplante Grünschnitt-Kompostieranlage sowie Holzlagerplatz im Bereich des Gst 235 – Beratung und Grundsatzbeschluss

Die gewerbliche Kompostieranlage soll im Bereich „Omes“ errichtet werden.
Für diese Anlage ist keine Widmungsänderung durch die Gemeinde notwendig.
Genehmigungsverfahren erfolgt nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Der Gemeinderat gibt seine grundsätzliche Zustimmung zu dieser geplanten Anlage – einstimmig

Punkt 7 Kanal und Wasserleitungsverlegung im Siedlungsbereich Rohracker – Angebot der Fa. Swietelsky – Beschlussfassung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen Dringlichkeit zusätzlich aufgenommen.
Eine Behandlung durch den Gemeinderat war nur notwendig weil für dieses Projekt zu wenig Budgetmittel im Voranschlag 2013 veranschlagt wurden. Die Tiroler Gemeindeordnung sieht in so einen Fall vor, dass der Bürgermeister die Bedeckung ( Von welcher Kostenstelle werden die fehlenden Mittel abgezogen ) bekannt gibt. Dies geschah nicht, auf meine Rückfrage diesbezüglich reagierte er sehr ärgerlich und bot zwei Kostenstellen an von denen er glaubt 2013 keine Mittel zu brauchen. Diese Vorgangsweise ist ungesetzlich was auch vom Überprüfungsausschussobmann und einem Überprüfungsausschussmitglied aufgezeigt wurde.
Auch alle weiteren Fragen meinerseits zu diesem Projekt wurden vom Bürgermeister nicht beantwortet.
Warum nur ein Angebot bei einer Auftragssumme von € 55.800,- - Dringlichkeit? – Der Kanal und Wasseranschluss muss hergestellt werden weil der Bauherr einziehen will – Da haben Sie das Haus aber schnell gebaut.
Im Angebot gibt’s keine Positionen für den Wasseranschluss (nur Kanalpositionen und Wegpositionen ) ?
Welche Rechnungen werden unter der Position „Zuschlag für Rechnungen von Dritten“ € 7.215,67 verrechnet?
Usw.
Aber bei der Abstimmung war ich mit meinem „nein“( wegen der aufgezeigten Ungereimtheiten) leider wieder einmal allein.


Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Im heurigen Sommer soll es auch in Birgitz eine Kinderbetreuung geben.

Anfrage ob es in der Schulgasse nicht möglich wäre eine Beschilderung „ Achtung Kinder“ anzubringen – Da Idee nicht vom Bürgermeister kam ist sie auch nichts wert – Eine solche Beschilderung bringt nicht viel – Da kommen auch noch Anfragen zu anderen Straßen usw. waren die Gegenargumente des Bürgermeisters.


M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 2. Juni 2013

Protokoll GR-Sitzung am 08.05.2013 und Einladung Gr- Sitzung am 05.06.2013



Hallo Leute
Na, da waren dem Bürgermeister wohl zu viele Zuhörer bei der letzten Gemeinderatssitzung.
Wie lässt sich das ändern?
Na, indem man die ersten zwei Tagesordnungspunkte als „geschlossene Sitzungspunkte“ ausschreibt (Zuhörer müssen während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen und können am Gang bis zum nächsten öffentlichen Tagesordnungspunkt warten)

Das wird sich wohl hoffentlich keiner antun?


M.f.G
Herbert Jordan











Sonntag, 26. Mai 2013

Birgitz, ein teures Pflaster?



Hallo Leute

Der Verzicht auf die Einhebung der Ausgleichsabgabe für die fehlenden fünf Parkplätze bei der Wohnanlage Dorfplatz 39 in Höhe von € 8.866,- mit der Begründung des seinerzeitigen Grundstückgeschenkes von 38 m² an die Gemeinde habe ich zum Anlass genommen die Grundstückspreise in anderen Gemeinden zu erheben.
Der Bürgermeister betonte bei der Sitzung noch den „Schnäppchenpreis von 233 Euro „

Selbst in Birgitz gibt’s große Unterschiede.
Gemeinde Birgitz Gemeinderatsbeschluss vom 03.04.2013
Nachlass der Ausgleichsabgabe € 8.866,-( 8.866 / 38 = 233,31) ergibt € 233,31 /m² 

Gemeinderatsbeschluss 06.02.2013
Grundkauf Oberwiesenweg  ( Wegbegradigung ) 7 m² zu € 150,- /m²

Gemeinde Götzens Gemeinderatsbeschluss 26.02.2013
Grundkauf zur Wegverbreiterung im Bereich Moos/ Neu-Götznerstrasse und zur Errichtung eines Buswartehäuschens
40 m² zum Preis von € 65,40 /m²

Gemeinde Axams Gemeinderatsbeschluss vom 06.03.2012
Grundkauf für die Errichtung eines Fuß und Radweges Omesmahder – Kirchweg
1.159 m² zu einem Durchschnittspreis von € 48,50 /m²

Dies ist nur eine Zusammenstellung der letzten Grundkäufe in den Gemeinden und zeigt auf, dass Birgitz  wieder einmal nicht gut abschneidet.

M.f.G
Herbert Jordan

Montag, 20. Mai 2013

ARGE Brückenschlag Axamer Lizum - Schlick



Hallo Leute
Da mein Bericht zu Punkt 1 „ARGE „Brückenschlag“ ( Axamer Lizum / Schlick ) Interessengemeinschaft innerhalb des Planungsverbandes – Beratung und Beschlussfassung“ der letzten Gemeinderatssitzung zu mehreren Anfragen geführt hat nun noch einmal etwas ausführlicher.

Die Bildung eines Gemeindeverbandes oder Änderung eines solchen ist in der Tiroler Gemeindeordnung 2001 § 129 genau geregelt.
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:

(3) Eine Vereinbarung, mit der ein Gemeindeverband gebildet oder aufgelöst wird, und jede Änderung der Vereinbarung bedürfen übereinstimmender Beschlüsse der Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden. Eine Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes und jede Änderung der Vereinbarung bedürfen weiters der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist mit Verordnung zu erteilen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 vorliegen. Die Versagung der Genehmigung ist mit Bescheid auszusprechen.

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2012 :

7, Gründung einer ARGE innerhalb des Planungsverbandes zum Projekt „Schiegebietszusammenschluss“ Axamer Lizum – Götzner- / Muttereralmbahn – Schlick“ – Zustimmung des Gemeinderats ( auch für einen anteiligen Kostenbeitrag )
Um den geplanten Zusammenschluss der oben angeführten Schigebiete voranzutreiben, soll eine Arbeitsgemeinschaft zwischen der Muttereralm Bergbahnen GmbH, der Axamer Lizum AG, der Schlick 2000 AG, des Planungsverbandes westl. Mittelgebirge und des Stubaitals sowie der Tourismusverbände Innsbruck und Stubaital abgeschlossen werden. Die Kosten der ARGE würden sich auf 188.000.-€ belaufen. Der Anteil für Birgitz liegt bei 1.907,11 €. Nach einer längeren Meinungsaustausch bezüglich der Vor- und Nachteile, sowie dem Nutzen dieser Arbeitsgemeinschaft, stellt GR Bernhard Stibernitz den Antrag, dass der Betrag nicht ins Budget aufgenommen werden soll, nur um Lobbying gegen die Landesregierung zu betreiben. Der Bürgermeister stellt weiteres einen Antrag auf Aufnahme des Kostenbeitrags in Höhe von 1.907,11 € in das Budget 2012 zur Gründung der Arge zum Zusammenschluss der Schigebiete „Muttereralm“ „Axamer Lizum“ und „Schlick 2000“.
Über den Antrag des Bürgermeisters wird als erstes abgestimmt. 7 ja, 6 nein

Mit diesem Beschluss wurde zwar der Kostenanteil ins Budget 2012 aufgenommen, aber kein Beitritt zur ARGE beschlossen.
Ungeachtet des fehlenden Gemeinderatsbeschlusses hat der Bürgermeister im Jahr 2012  Zahlungen an die Arge geleistet.

Der Anteil von Birgitz beläuft sich lt. diesem Protokoll auf 1,014 % ( € 188.000 Gesamtkosten,  Anteil Birgitz € 1.907,11 )

In den Voranschlag 2012 wurden zwei Positionen aufgenommen:
1/031100-728901 Gründungsbeitrag Planungsverband ARGE € 1.500,00
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverb. ARGE Schie. € 1.900,00
Also insgesamt € 3.400,00  wovon 2012 € 1.745,15 bezahlt wurden.

Im Voranschlag 2013 wurde wiederum unter dem Konto 1/031100-728902 € 1.900,00 budgetiert
.
Es stellen sich nun folgende Fragen:
sind diese € 188.000,- die Gesamtkosten der ARGE  oder die jährlichen Kosten?
Wie hoch ist der Kostenanteil von Birgitz in % wirklich ?  ( wurde  ja vom Bgm. bei der letzten Sitzung nicht beantwortet.)
Ändert sich dieser Anteil wenn andere Gemeinden nicht beitreten ?

Wie lange läuft diese ARGE ?

Na – warten wir ab was im Protokoll der letzten Sitzung steht.

M.f.G
Herbert Jordan





Sonntag, 12. Mai 2013

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 08.05.2013






Punkt 1 ARGE „Brückenschlag“ ( Axamer Lizum / Schlick ) Interessengemeinschaft innerhalb des Planungsverbandes – Beratung und Beschlussfassung

Endlich nach fast zwei Jahren ist es den Verantwortlichen gedämmert, dass für die Bildung einer solche „ARGE“  Gemeinderatsbeschlüsse in allen betroffenen Gemeinden notwendig sind.
Die Vereinbarung zur Bildung der „ARGE“ wurde vorgelegt.
Da vom Bürgermeister keine konkreten Aufgaben der „ARGE“ ( Machbarkeitsstudien und Pläne sind ja schon vorhanden ) die derzeit anstehen genannt wurden, und meine Frage nach dem Kostenanteil der Gemeinde Birgitz in Prozentangabe vom Bürgermeister nicht beantwortet werden konnte habe ich gegen den Beitritt gestimmt.
Es gab nun zwei Anträge:
Der Bürgermeister beantragte den Beitritt zur „ ARGE“
Ein Gemeinderat beantragte den Austritt von der „ARGE“ mit 30.09.2013.
Es entwickelte sich eine Diskussion ob die Gemeinde Birgitz nun Mitglied ( vor der Abstimmung ) ist oder nicht. Jedenfalls zahlen wir schon seit Jahren für die „ ARGE“
Der Bürgermeister äußerte sich dazu nicht.

Nun zu den Abstimmungsergebnissen die sehr interessant sind.
Es waren 11 Gemeinderäte anwesend.
Abstimmung Beitritt      8 Ja 3 Nein
Abstimmung Austritt     4 Ja  7 Nein
Da wusste wohl ein Gemeinderat nicht mehr wie er vor 5 Minuten abgestimmt hat oder bereute er seine Zustimmung zum Beitritt schon?


Punkt 2 Internetanschluss für Probelokal Musikkapelle - Nachtragsbeschluss

Für den Internetanschluss der Musikkapelle wurde die notwendige Verkabelung hergestellt.
Die Musikkappelle nutzt den Internetanschluss der Gemeinde.
Meine Frage warum kein W-Lan errichtet wurde, das alle Vereine ( Feuerwehr, Schiclub, Schützen usw. ) nutzen könnten wurde vom Bürgermeister mit der unsicheren Datenübertragen bei einem Funknetz begründet.
Herstellungskosten € 679,63 natürlich nicht budgetiert aber diesmal zumindest mit Angabe des Bedeckungskonto.
11 Ja 

Punkt 3 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Vom Bürgermeister wurde die Überschreitungsliste und Mehreinnahmen Liste für die Monate Jänner bis April vorgelegt.
Diesmal fast alle Mehrausgaben mit den entsprechenden Bedeckungskonten wie von mir schon seit langem gefordert und in der Tiroler Gemeindeordnung auch so festgelegt.
Mehrausgaben € 18.986,50
11 Ja

Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 1/2013 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen und die aufgezeigten Fragen vom Bürgermeister mehr oder weniger zufriedenstellend beantwortet.
Das Protokoll wurde einstimmig zur Kenntnis genommen

Punkt 5 Sanierung Hoadlstraße – Aktueller Bericht sowie Beschlussfassung über eine Teilzahlung

Der Bürgermeister berichtet über den Stand der Verhandlungen.
Ob die Gemeinden Birgitz und Axams überhaupt zahlungspflichtig sind ist noch nicht entschieden. Der Aufteilungschlüssel zwischen Birgitz und Axams wurde ebenfalls noch nicht verhandelt.
Der obere Teil der Straße wurde im Herbst sehr mangelhaft saniert.
Um die Bedarfszuweisung des Landes zu erhalten muss die Gemeinde auch Ihren Beitrag leisten.
Die Gemeinde Birgitz leistet diesen Beitrag nur mit der Anmerkung, dass diese Zahlung keine Verpflichtung für weitere Zahlungen darstellt und der Entscheidung über die Zahlungsverpflichtung nicht vorgreift.
9 Ja 2 Enthaltungen

Punkt 6 Verlängerung Mietvertrag Mag. Dietmar Wirth, Herrengasse 1 – Beschlussfassung

Einstimmig

Punkt 7 OHG Urteil bezüglich Brandschaden Liftstüberl ( 2004 ) – geschlossener Sitzungspunkt )
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 8 Sozialer Wohnbau „ Rohracker“ – Berichterstattung – ( geschlossener Sitzungspunkt )
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 9 Beabsichtigte Wohnanlage auf Gst 675/2 – ( geschlossener Sitzungspunkt )
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 10 Beabsichtigte Wohnanlage auf Gst 803 – ( geschlossener Sitzungspunkt )
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 11 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bürgermeister wahr nach der Diskussion bei den geschlossenen Tagesordnungspunkten sichtlich genervt daher habe ich mich nur über den Stand der Dinge bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft bezüglich Übertrag Rechnungskreis II erkundigt.
Antwort: Der Übertrag wurde korrigiert, auf welchen Betrag weiß er jetzt nicht.
Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit habe ich auf weitere Fragen verzichtet.

M.f.G
Herbert Jordan