Sonntag, 9. Dezember 2012

Bericht zur Gr-Sitzung am 05.12.2012



Es gibt immer wieder Überraschungen. Diesmal unter Punkt 4 der Tagesordnung. Auf eine einfache Frage hin verlassen der Bürgermeister und der Vizebürgermeister den Verhandlungssaal um sich zu beraten!!!!!!
Ein Schelm der da arges denkt


Punkt 1) Parkplatzproblematik am Dorfplatz – Antrag vom 06.11.2012, Beratung und Beschlussfassung
Bei diesem Antrag ging es um die Garagenzufahrt zum Haus Dorfplatz 2. Vor der Umgestaltung des Dorfplatzes im Zuge der Kanalverlegung 2011 war die Freihaltung der Zufahrt durch eine Bodenmarkierung in Form eines Kreuz am Asphalt deutlich gekennzeichnet.
Auch im Umbauplan von Ing. Moosbacher vom 28.07.2010 war dieses Kreuz eingezeichnet. Hergestellt wurde es allerdings nach dem Umbau nicht mehr- warum ????
Die Garagenbesitzerin hat nun den Antrag eingebracht den alten Zustand wieder herzustellen ( Aufmalen eines Kreuzes am Asphalt )
Der Bürgermeister sprach sich gegen diese Lösung aus.
Abstimmung 11 ja 1 Nein 1 Enthaltung
Bin schon neugierige wie lange die Umsetzung dieses Gemeinderatsbeschlusses dauert.



Punkt 2) Christian Dilitz, Widmungsantrag von „Freiland“ in „Bauland“ Gst 828, KG Birgitz, Zwischenwegen / Oberwiesenweg – Beratung und Grundsatzbeschluss
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.
Der Einspruch des Vizebürgermeisters dagegen wurde vom Bürgermeister ignoriert.

Punkt 3) Franz Haid, Widmungsantrag von „Freiland“ in „Bauland“ Gst 80, KG Birgitz, Nordkettenweg – Beratung und Grundsatzbeschluss

An der Ostseite des Grundstückes entlang der bereits bebauten Grundstücksgrenze sollen 3 Parzellen mit je ca. 550 m² und ein Privatweg mit 4 Meter Breite von Freiland in Bauland wegen Eigenbedarf umgewidmet werden.
Dazu ist eine Änderung des Raumordnungskonzeptes notwendig
Abstimmung 11 ja 2 Enthaltungen wegen Befangenheit ?


Punkt 4) Grundabtretung Teilfläche von Gst 208, KG Birgitz an die Gemeinde Birgitz – Beschluss auf Übernahme ins öffentliche Gut

Die Grundbesitzerin schenkt der Gemeinde Birgitz 91 m² zur Erweiterung des Umkehrplatzes bei den Kristenhöfen und Errichtung eines öffentlichen Brunnens zu Verbesserung der Wasserqualität in diesem Ortsteil. ( Da es sich bei der Wasserleitung um eine sogenannte Stichleitung handelt steht das Wasser teilweise zu lange )
Auf meine Frage ob es noch weitere Absprachen oder Zugeständnisse an die Grundbesitzerin gibt Verliesen der Bürgermeister und Vizebürgermeister den Verhandlungssaal um sich zu beratschlagen.
Nach der Rückkehr versicherte uns  der Bürgermeister, dass es keine weiteren Absprachen oder  Zugeständnisse an die Grundeigentümerin gibt. Damit konnte ich auch für die Annahme des „Geschenkes“ stimmen.
Abstimmung 12 Ja 1Enthaltung

Punkt 5) Christian Dilitz, Bausache – Änderung Bebauungsplan Gst .44, KG Birgitz – Beratung und Beschlussfassung

Der Besitzer möchte den baufälligen Schuppen hinter dem ehemaligen Fremdenverkehrbüro umbauen.
Garage plus kleine Wohnung im 1 Stock für seinen Sohn.
Der direkte Nachbar hat keine Einwände. Für dieses Bauvorhaben ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Der Bgm. sprach sich gegen dieses Vorhaben aus.
Meine Meinung dazu, wenn andere in diesem Gebiet an der Grundstücksgrenze gebaut haben, dann soll dieses Projekt auch genehmigt werden.
Abstimmung 10 Ja 1 Nein 2 Enthaltungen




Punkt 6) Bebauungsplan gem. § 54 TROG 2011 idgF für GP 655/2, 655/3, 655/4, 654/2, 651/3 und 649/2 ( alle KG Birgitz ) – Beratung zur abgegebenen Stellungsnahme, verkürzter Auflagebeschluss

Einem betroffenen Grundstücksbesitzer gingen die Änderungen des neuen Bebauungsplans doch etwas zu weit. Er beantragte die maximalle Bauhöhe auf dem Nachbargrundstück von geplant 860,30 m Seehöhe auf 859 Meter zu reduzieren. Grund ist das natürliche Gefälle in diesem Bereich.
Abstimmung 13 Ja

Punkt 7) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet ( Einmessung Leitungskataster, Neu-, Zu- und Umbauten; letzte Aktualisierung 1998 ) – Grundsatzbeschluss und Zeitplan für Realisierung

Zu diesem Thema gab es eine Informationsveranstaltung in Axams bei welcher der „Naturbestandsplan“ von Axams vorgestellt wurde.
Die Gemeinde Axams hat schon seit längerem einen digitalen Naturbestandsplan in Eigenregie entworfen.
So werden z,B. alle Gebäude, Randsteine, Straßenlaternen, Bodenmarkierungen, Wasserleitungen, Wasserschieber, Kanal, Kanaldeckel, Stromkabel, Postkabel, Gasleitungen, Bescheide zu den jeweiligen Grundstücken, Grabverwaltung, Gartenmauern, usw. von einem Vermessungsbüro erhoben und eingetragen.
Im Zuge dieser Veranstaltung hat auch die Fa. Kufgem ihr Programm ( WebGis ) vorgestellt.
Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Weiterentwicklung der frei zugänglichen TIRIS Daten des Landes die mit einigen Zeichenfunktionen versehen werden und gegen monatliche Gebühr den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Der Naturbestandsplan könnte in diesem Programm auch abgebildet werden

Nach dieser Veranstaltung waren für mich mehr Fragen ( wo werden diese Daten gespeichert, wo gesichert, wie groß müsste dieser Datenspeicher sein, wer soll in Birgitz diese Daten erheben und eingeben usw. )offen als vorher.

Um mir einen Überblick über den derzeitigen Stand des „Naturbestandsplans, Leitungskataster“ zu verschaffen habe ich mich im Gemeindeamt Birgitz erkundigt.
Ich bekam die Auskunft, dass solche Informationen beim Abwasserverband nachzufragen sind. Also schrieb ich dem Mitarbeiter des Abwasserverbandes eine Anfrage: „ Ich plane auf meinem Grundstück Nr.---- ein Carport zu errichten. Ich ersuche um Info über den möglichen Anschlusspunkt beim bestehenden Kanalnetz.“
Da es sich bei meinem Haus schon um ein älteres Gebäude handelt ersuchte ich auch noch um die Daten für ein neueres Objekt Gstnr.-----.
Weiter bat ich den Mitarbeiter der auch bei der Vorstellung des Naturbestandsplans in Axams anwesend war mir zu Vergleichszwecken für die Gemeinderatssitzung einen Vergleichsplan von Axams zu übermitteln.
Antwort erhielt ich keine. Nach einem neuerlichen Erinnerungsmail bekam ich die Antwort:
„nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten Bürgermeister Luis Oberdanner zu den unten angeführten Fragen, ist für ihn in der Zeit wo Voranschlag und Jahresabschlussarbeiten anstehen, kein Bearbeitungsspielraum für Pseudoanfragen.“
Also wenn man sich auf eine Gemeinderatssitzung vorbereiten will schmeißt einem der Bgm. nur Prügel vor die Füße.


Der Bgm will alle Neu- ZU- und Umbauten seit 1998 c. 130 Bauvorhaben vermessen lassen. Kostenpunkt ca. € 50.000,-

Dies ist aber nur ein sehr kleiner Teil eines „ Naturbestandsplans „ und in dieser Form völlig unnötig.

Es kam daher der Vorschlag zur Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Gemeinderates zur Erhebung des notwendigen Bedarfs und deren Umsetzungskosten.
Pro Gemeinderatsfraktion eine Person plus Beiziehung von Fachleuten.
Abstimmungsergebnis 9 Ja 4 Enthaltungen


Punkt 8 ) Kassaprüfungsprotokoll 3/2012 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat


Die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2012 vom 01.10.2012 wurde vom Überprüfungsausschussobmann verlesen
Die aufgetretenen Fragen zu einzelnen Buchungen wurden vom Bgm. beantwortet
Die Haushaltsüberschreitungen wurden von Bgm. nur teilweise erklärt
Gesamtsumme der Überschreitungen mit 30.09.2012: € 52.366,73
Der Überprüfungsauschuss verwies wieder einmal auf die Tiroler Gemeindeordnung §95
Der Kassenbericht wurde zur Kenntnis genommen

Punkt 9 )  Anpassung der Kanalmindestgebühren für das Jahr 2013 - Beschlussfassung

Um auch weiterhin vom Land eine Bedarfszuweisung bei Kanalbauprojekten zu erhalten ist die Anpassung der Kanalmindestgebühren notwendig.
Anschlussgebühr pro m² € 5,24
Abwassergebühr pro m³ € 2,048 dies entspricht einer Erhöhung von 2,72%
Einstimmig





Punkt10) Elmar Walser – Löschung Vorkaufsrecht für Rissach 12/2 - Beschlussfassung

Auf das Vorkaufsrecht für die Gemeinde wurde verzichtet
Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung
.

Punkt11) Verkehrssicherheitsinspektion 2012 – Bericht

Von der Verkehrssicherheitsinspektion wurden einige Verbesserungen im Straßennetz der Gemeinde vorgeschlagen

Punkt13 ) Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bgm. erklärte nun den vorhandenen Gemeinderatsbeschluss für den Einbau eines Herdes im Gemeindezentrum ( Kultursaal ) gefunden zu haben!

Es wurde die Beschaffung eines „Beamers“ für den Kultursaal und Mehrzweckraum angeregt.
Der Bgm. ist dagegen.

Der Bgm verlas meine schriftliche Anfrage bezüglich Herstellungskosten des Hausanschlusses beim Objekt „Schafstall Abentung“ und die Aufteilung mit den Eigentümer. ( Mitverlegung des Stromkabels )
Antwort: Es sind noch nicht alle Rechnungen ( Asphalt ) vorhanden daher kann derzeit noch keine endgültige Auskunft erteilt werden.

Es wurde von Seiten eines Gemeindevorstandes bemängelt, dass es keine Besprechung über den Voranschlag 2013 gegeben hat.

Der Bgm. berichtet dass der Voranschlag von Ihm erstellt wurde und noch heuer beschlossen werden sollte. Einen Vorabzug erhält jede Fraktion und am 19.12.2012 soll eine geschlossene Sitzung stattfinden bei der jede Fraktion seine Änderungswünsche bekanntgeben kann.

Daraufhin entwickelte sich eine emotionale Diskussion über die Festlegung der Sitzungstermine.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 25. November 2012

Gemeinderatsarbeit am Beispiel "Anträge"



Der Bgm. erstellt die Tagesordnungspunkte für die Gemeinderatssitzung.
Um auch  Anliegen, Probleme und Projekte der Opposition auf die Tagesordnung zu bringen gibt es in der Tiroler Gemeindeordnung die Möglichkeit der Antragstellung durch jeden einzelnen Gemeinderat.
Die TGO unterscheidet zwischen „Anträge zum Verhandlungsgegenstand“ und „Selbständige Anträge“.

Mit der Umsetzung der Anträge hat der Bürgermeister so seine Probleme.
Meine Anträge werden grundsätzlich nur nach einer Aufsichtsbeschwerde meinerseits dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorgelegt.

Ein typisches Beispiel:
Antrag zum Verhandlungsgegenstand – lt. TGO muss darüber in der selben Sitzung abgestimmt werden.
Bei der Gemeinderatssitzung am 22.2.2012 stellte ich zu Punkt 1) Voranschlag 2012 – Beschlussfassung einen „ Antrag zum Verhandlungsgegenstand „
Der Bgm. verweigerte die Abstimmung über diesen Änderungsantrag.
Am 2.3.2012 brachte ich eine Aufsichtsbeschwerde  gegen diese Vorgangsweise ein und bekam Recht.
Bei der Sitzung am 28.3.2012 war dann dieser Antrag auf der Tagesordnung.

Übrigens bei dieser Sitzung stellte ein Gemeinderat der Allgemeinen Liste Birgitz ebenfalls einen „ Antrag zum Verhandlungsgegenstand“  wo der Bgm. die Abstimmung verweigerte. Die Allgemeine Liste ließ sich das gefallen und machte keine Aufsichtsbeschwerde.

Der Bgm. hat überhaupt die Angewohnheit zuerst über seinen Antrag abstimmen zu lassen und danach erst über die Änderungsanträge!
Besser währe ja eine Abstimmungsfolge die Sinn ergibt, meist handelt es sich bei den Anträgen ja nur um kleine oder größere Änderungen des vom Bgm. eingebrachten Antrags.

Auch bei den „ Selbständigen Anträgen „ geht’s mir nicht besser.
Meist bedarf es einer Aufsichtsbeschwerde um nach Ablauf der sechs Monatsfrist die Anträge in den Gemeinderat zu bringen.
Aber ich lass nicht locker!

Wie schaut’s mit den Anträgen der anderen Listen aus – auch nicht besser – nur stellt da keiner eine Aufsichtsbeschwerde und daher werden sie vom Bürgermeister nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Wenn ich mir die Homepage der Unabhängigen Liste Birgitz anschaue kann ich mich nur wundern zumal diese Liste mit 5 Gemeinderäten die Möglichkeit hätte Verhandlungsgegenstände innerhalb von 14 Tagen auf die Tagesordnung zu bringen.

Z.B. findet sich dort folgender Antrag:

„Antrag der Unabhängigen Liste Birgitz                                            Birgitz, 26.07.2010

In der Gemeinderatsitzung vom 26.07.2010 stellen wir die Unterzeichneten Mandatare folgende
schriftliche Anträge:
1. Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung einer Jungbürgerfeier und Zuweisung an
den zuständigen Ausschuss
2. Diskussion, Abstimmung und Zuweisung an den zuständigen Ausschuss für die Errichtung
eines Gehsteiges in die Birga mit Ermittlung der Erstellungskosten und Trassenführung
3. Diskussion und Abstimmung über die Errichtung einer Wohn und Spielstraße im Bereich
Moos , Schulgasse unterer Bereich
4. Grundsatzdebatte und Abstimmung über die Erstellung der Dorfchronik und Auftrag an den
Kulturausschuss sowie Terminvorgaben
5. Forcierung der Sozialen Baugründe Sandbichl und Rohracker mit Terminvorgabe und
Zuweisung an den zuständigen Ausschuss
6. Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung der Feierlichkeiten am Gemeindetag
Klärung wer generell zur Gemeindetafel geladen wird.“

Diese Anträge wurden 2010 gestellt und bis heute nicht im Gemeinderat behandelt !!!!!!!!

Beiliegend noch die entsprechenden Gesetzestexte:

§ 35
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenst
ände hinreichend genau zu bezeichnen.
(2) Die Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem
Bürgermeister. Er hat einen Verhandlungsgegenstand
auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens
ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder die
Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses verlangt.
(3) Über Verhandlungsgegenstände, die nicht in der
bekannt gegebenen Tagesordnung enthalten sind, darf
nur abgestimmt werden, wenn der Gemeinderat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
die Dringlichkeit zuerkennt. Über einen Antrag
auf Selbstauflösung des Gemeinderates darf nur dann
abgestimmt werden, wenn dieser in der in der Einladung
bekannt gegebenen Tagesordnung enthalten ist.





§ 41
Anträge einzelner Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während
der Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt
„Anträge, Anfragen und Allfälliges“
selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde
stellen.
(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung
abzustimmen. Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen
nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeinde
vorstand, soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere
Ausschüsse eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss
zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an
den Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat
über einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub,
längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.


M.f.G
Herbert Jordan



Sonntag, 11. November 2012

Bericht zur Gr-Sitzung am 7.11.2012



Punkt 1) Bebauungsplan gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011, Plannummer 306B001-12, vom 20.03.2012, GP 178/7, 178/8, 178/9 zur Gänze und 178/2 (weg ) zum Teil

Zum Bebauungsplan ist eine positive Stellungnahme eines Grundbesitzers eingegangen, daher muss der Bebauungsplan neuerlich beschlossen werden.

11 Ja  1 Enthaltung


Punkt 2) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.

Punkt 3) Schaden Notüberlauf bei „ Zachern“ - Nachtragsbeschluss

Beim Rückhaltebecken Zachern musste die Abdeckung repariert werden.
Kosten € 523,52
Sie werden sich fragen warum braucht es für so einen kleinen Betrag einen Nachtragsbeschluss des Gemeinderates.
In diesem Fall hat der Bgm.einmal völlig korrekt gehandelt weil im Voranschlag 2012 für diese Ausgabe kein Budget vorgesehen war muss er einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen und angeben von welcher Haushaltsstelle er die Mittel nimmt.
Die betroffene Haushaltsstelle wird um diesen Betrag gekürzt.
In diesem Fall erfolgt die Bedeckung durch „Mehreinnahmen bei den Erschließungsgebühren„



Punkt 4) Anfrage Partnerschaft mit der Gemeinde Berkovitsa / Bulgarien

Bei der Gemeinde Berkovitsa handelt es sich um eine größere Stadt in Bulgarien.
Eine Partnerschaft wurde vom Gemeinderat abgelehnt.


Punkt 5) Recyclinghof / Verlängerung Mietvertrag mit der Pfarre Birgitz

Ein Teil des Recyclinghofs ( 723 m² ) gehört der Pfarre Birgitz.
Der Mietvertrag aus dem Jahre 1995 muss nun erneuert werden.
Der Bgm. wurde mit der Vertragsverhandlung beauftragt.



Punkt 6) Ankauf KLF-A / Kleinlöschfahrzeug – Finanzierungsplan und Beschlussfassung

Der Feuerwehrkommandant erklärte uns die Lage.
Lt. Feuerwehrgesetz sind KLF alle 25 – 30 Jahre auszutauschen.
Die Feuerwehr hat Kostenvoranschläge eingeholt und das Angebot der Fa. Rosenbauer ca. € 177.000,- als das beste beurteilt.
Nach Abzug der Förderungen des Landes besteht für die Gemeinde Birgitz ein Finanzierungsbedarf von ca. € 142.000,-
Im Voranschlag 2012 ist eine Rücklagenbildung von € 60.000,- für diesen Kauf vorgesehen.
Ob dies wirklich erwirtschaftet werden kann zeigt erst die Abrechnung 2012.

Meine Frage an den Kommandanten ob das Angebot auch Anfang nächsten Jahres wenn der VA 2013 beschlossen ist und damit auch die Finanzierung ( hoffentlich ) gesichert ist gilt, wurde mit ja beantwortet.
Dennoch bestand der Bgm. auf einen sofortigen Kaufbeschluss ohne Finanzierungssicherheit.
Diesem Antrag konnte ich nicht zustimmen.

11 Ja 1 Enthaltung
Daraufhin erklärte uns der Feuerwehrkommandant, dass er bei den Neuwahlen 2013 als Kandidat für den Kommandanten nicht mehr zur Verfügung steht. Wie man so hört lässt es der gesamte Ausschuss.

Punkt 7) Restaurierung Schäden am Kirchturm, Beteiligung der Gemeinde

Die Pfarre hat einen Kostenvoranschlag über die dringendst notwendigen Restaurierungsarbeiten am Kirchturm ( € 50.000,- ) vorgelegt und die Gemeinde um eine Beteiligung gebeten.
Die Diskussion ergab, dass man der Pfarre einen Zuschuss von € 25.000,- gewährt.
Den Antrag € 25.000,- im VA für 2013 aufnehmen konnte ich zustimmen.

10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung

Punkt 8 ) Einzelantrag – Genehmigung eines Kinderbetreuungsplatzes ( geschlossener Sitzungspunkt )

Bei diesen Anträgen geht es immer wieder um das Tiroler Kinderbetreuungsgesetz § 44
Dieser § regelt die Förderungen des Landes und der Gemeinde bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter.
Auszug aus den Richtlinien
Förderungsvoraussetzungen:
Alter der Kinder:
Die Förderung der Betreuung von Kindern, die bei Tagesmütter/Tagesväter untergebracht sind, erfolgt für die Altersgruppe von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren

Anstellung Tagesmutter / Tagesvater
Jede Tagesmutter / Tagesvater muss bei einem der oben genannten Rechtsträger (Verein Aktion Tagesmütter des Katholischen Familienverbandes in Tirol, Verein Frauen im Brennpunkt) oder einer Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts ( zB. Gemeinde ) angestellt sein.

Betreuungsvereinbarung:
Für jedes bei einer Tagesmutter untergebrachte Kind muss eine schriftliche Betreuungsvereinbarung zwischen den Obsorge berechtigten Eltern und dem Rechtsträger vorliegen

Zustimmung zur Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung bedarf einer Zustimmung der Wohnsitzgemeinde und der Obsorge berechtigten Eltern des Kindes.
Die Zustimmung kann von der Gemeinde nur dann verweigert werden, wenn für den Betreuungsbedarf des Kindes laut Betreuungsvereinbarung, nachweislich ein gleichwertiger anderer Betreuungsplatz frei ist, den die Gemeinde ebenfalls finanziell fördert.

Förderungshöhe:
Die Förderungssätze, die an den Rechtsträger pro Kind und Monat ausbezahlt werden, sind nach folgendem Schlüssel zu berechnen:
Maximalbetrag: € 308,50 pro Kind und Monat

Höhe der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge sind vom Rechtsträger pro Betreuungsstunde für jedes untergebrachte Kind einzuheben. Die Höhe des Elternbeitrags beträgt mindestens € 2,70 pro Betreuungsstunde und ist jährlich vom Land Tirol festzulegen.

Diese Richtlinie tritt am 1.1.2011 in Kraft

Mein Vorschlag diese Gesetzesänderung allen Familien in Birgitz mitzuteilen wurde nicht angenommen.
Daher werden wohl in Zukunft auch nur die in den Genuss einer Förderung kommen die sich auskennen.

Punkt ? ) Am 6.11.2012 um 13:35 wurde per Mail noch dieser Tagesordnungspunkt angekündigt:
Auslaufen des Leasingvertrags für das Gemeindezentrum und in weiterer Folge die Übernahme.

Auf Grund des Rechnungssjahresabschlusses der Leasinggeselslchaft ( am 30.11.2012 ) ist eine schnellstmögliche Entscheidung in dieser Angelegenheit notwendig.

Die Kosten belaufen sich auf ca. € 30.000,-
Im VA 2012 ist dafür nichts vorgesehen, wer kann schon wissen dass der Vertrag heuer ausläuft?
Antrag Vertrag prüfen lassen und Gemeindezentrum übernehmen.
Woher das Geld kommt wurde vom Bgm nicht mitgeteilt daher habe ich mich der Stimme enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt9 ) Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Vbm. Berichtet über die heute stattgefundene Agrarversammlung. Neuregulierung

Der Bgm. berichtet über den Sozialsprengel, dieser ist übersiedelt, neuer Standort in Götzens ehemals Kaufhaus Eigentler.
Weiters berichtet er vom Planungsverband, wo die Umfahrungsstrasse Götzens Birgitz wieder Thema ist.

Ein Gemeinderat erkundigt sich über den Stand der Dinge beim Einbau einer Küche im Kultursaalbereich.
Der Bgm. kann sich an keinen derartigen Gemeinderatsbeschluss erinnern !!!!!!!!

Meine Anfragen:
Stand offene Fragen von der Gemeinderatssitzung vom 5.9.2012
Wasserleitungserweiterung wo ( Rechnung bereits bezahlt ) nach Rückfrage beim Gemeindesekretär – Wahrscheinlich bei Baustelle Schober ?

Mitgliedschaft im Planungsverband Zusammenschluss Schlik-Lizum durch einzahlen des Mitgliedbeitrages ohne Gemeinderatsbeschluss – Keine Antwort !!!!!!

An die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage vom 5.11.2012 musste ich den Bgm. erinnern und bekam zur Antwort diese Schreiben hat er nicht als Anfrage gewertet.

Alles hat seine Richtigkeit und übrigens geht mich diese Sache nichts an.

Schriftliche Anfrage „ Alte Mulldeponie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis

Ich ersuche um Info über die Vorkommnisse bei der alten Mulldeponie am Abend des Allerseelentags 2.11.2012

Welchen und wie viel Abfall hast Du mit deinem Auto und Anhänger dort entsorgt?

M.f.G
Herbert Jordan

Samstag, 3. November 2012

Einladung Gr-Sitzung am 7.11.2012



Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Gegen Deine Vorgangsweise bei der Einladung für die Gemeinderatssitzung am 7.11.2012 muss ich Protest einlegen .Einladung erfolgte am 2.11.212
Auch wenn das Datum ( jeder erste Mittwoch im Monat ) schon  bekannt ist, ist die TGO trotzdem einzuhalten.
Die Tagesordnungspunkte erstellst Du und mit der verspäteten Bekanntgabe wird die Arbeit der Gemeinderäte ( Information ) erschwert.
Weiters möchte ich Dich darauf hinweisen, dass durch die nicht fristgerechte Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte bei dieser Sitzung für einen gültigen Gemeinderatsbeschluss jeweils eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.
Ich ersuche Dich daher in Zukunft die Tiroler Gemeindeordnung einzuhalten.
M.f.G
Herbert Jordan
6. Erstreckung der Frist für die Einladung zur Gemeinderatssitzung
(§ 34 Abs. 2): Zukünftig muss die
Einladung zu Gemeinderatssitzungen zumindest fünf
Werktage (bisher: fünf Tage) vor dem Tag, an dem die
Sitzung stattfinden soll, beim Mitglied des Gemeinderates
eingelangt sein.
1.
Novelle zur Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO