Sonntag, 2. Dezember 2012
Sonntag, 25. November 2012
Gemeinderatsarbeit am Beispiel "Anträge"
Der Bgm. erstellt die Tagesordnungspunkte für
die Gemeinderatssitzung.
Um auch
Anliegen, Probleme und Projekte der Opposition auf die Tagesordnung zu
bringen gibt es in der Tiroler Gemeindeordnung die Möglichkeit der
Antragstellung durch jeden einzelnen Gemeinderat.
Die TGO unterscheidet zwischen „Anträge zum
Verhandlungsgegenstand“ und „Selbständige Anträge“.
Mit der Umsetzung der Anträge hat der
Bürgermeister so seine Probleme.
Meine Anträge werden grundsätzlich nur nach
einer Aufsichtsbeschwerde meinerseits
dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorgelegt.
Ein typisches Beispiel:
Antrag zum Verhandlungsgegenstand – lt. TGO
muss darüber in der selben Sitzung abgestimmt werden.
Bei der Gemeinderatssitzung am 22.2.2012
stellte ich zu Punkt 1) Voranschlag 2012 – Beschlussfassung einen „ Antrag zum
Verhandlungsgegenstand „
Der Bgm. verweigerte die Abstimmung über
diesen Änderungsantrag.
Am 2.3.2012 brachte ich eine
Aufsichtsbeschwerde gegen diese
Vorgangsweise ein und bekam Recht.
Bei der Sitzung am 28.3.2012 war dann dieser
Antrag auf der Tagesordnung.
Übrigens bei dieser Sitzung stellte ein
Gemeinderat der Allgemeinen Liste Birgitz ebenfalls einen „ Antrag zum
Verhandlungsgegenstand“ wo der Bgm. die
Abstimmung verweigerte. Die Allgemeine Liste ließ sich das gefallen und machte
keine Aufsichtsbeschwerde.
Der Bgm. hat überhaupt die Angewohnheit zuerst
über seinen Antrag abstimmen zu lassen und danach erst über die Änderungsanträge!
Besser währe ja eine Abstimmungsfolge die Sinn
ergibt, meist handelt es sich bei den Anträgen ja nur um kleine oder größere
Änderungen des vom Bgm. eingebrachten Antrags.
Auch bei den „ Selbständigen Anträgen „ geht’s
mir nicht besser.
Meist bedarf es einer Aufsichtsbeschwerde um
nach Ablauf der sechs Monatsfrist die Anträge in den Gemeinderat zu bringen.
Aber ich lass nicht locker!
Wie schaut’s mit den Anträgen der anderen
Listen aus – auch nicht besser – nur stellt da keiner eine Aufsichtsbeschwerde
und daher werden sie vom Bürgermeister nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Wenn ich mir die Homepage der Unabhängigen
Liste Birgitz anschaue kann ich mich nur wundern zumal diese Liste mit 5
Gemeinderäten die Möglichkeit hätte Verhandlungsgegenstände innerhalb von 14
Tagen auf die Tagesordnung zu bringen.
Z.B. findet sich dort folgender Antrag:
„Antrag
der Unabhängigen Liste Birgitz Birgitz, 26.07.2010
In der
Gemeinderatsitzung vom 26.07.2010 stellen wir die Unterzeichneten Mandatare
folgende
schriftliche
Anträge:
1.
Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung einer Jungbürgerfeier und
Zuweisung an
den
zuständigen Ausschuss
2.
Diskussion, Abstimmung und Zuweisung an den zuständigen Ausschuss für die
Errichtung
eines
Gehsteiges in die Birga mit Ermittlung der Erstellungskosten und Trassenführung
3.
Diskussion und Abstimmung über die Errichtung einer Wohn und Spielstraße im
Bereich
Moos ,
Schulgasse unterer Bereich
4.
Grundsatzdebatte und Abstimmung über die Erstellung der Dorfchronik und Auftrag
an den
Kulturausschuss
sowie Terminvorgaben
5.
Forcierung der Sozialen Baugründe Sandbichl und Rohracker mit Terminvorgabe und
Zuweisung
an den zuständigen Ausschuss
6.
Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung der Feierlichkeiten am Gemeindetag
Klärung
wer generell zur Gemeindetafel geladen wird.“
Diese Anträge wurden 2010 gestellt und bis
heute nicht im Gemeinderat behandelt !!!!!!!!
Beiliegend noch die entsprechenden Gesetzestexte:
§ 35
Tagesordnung
(1) Die
Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenst
ände
hinreichend genau zu bezeichnen.
(2) Die
Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem
Bürgermeister.
Er hat einen Verhandlungsgegenstand
auf die
Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens
ein
Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder die
Mehrheit
der Mitglieder eines Ausschusses verlangt.
(3) Über
Verhandlungsgegenstände, die nicht in der
bekannt
gegebenen Tagesordnung enthalten sind, darf
nur abgestimmt
werden, wenn der Gemeinderat mit einer
Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
die
Dringlichkeit zuerkennt. Über einen Antrag
auf
Selbstauflösung des Gemeinderates darf nur dann
abgestimmt
werden, wenn dieser in der in der Einladung
bekannt
gegebenen Tagesordnung enthalten ist.
§ 41
Anträge
einzelner Mitglieder
des
Gemeinderates
(1)
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während
der
Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem
Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt
„Anträge,
Anfragen und Allfälliges“
selbstständige
Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
des
eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde
stellen.
(2) Über
Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem
Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung
abzustimmen.
Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen
nicht
die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeinde
vorstand,
soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere
Ausschüsse
eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss
zur
Vorberatung und Beschlussempfehlung an
den
Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat
über
einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub,
längstens
aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 18. November 2012
Sonntag, 11. November 2012
Bericht zur Gr-Sitzung am 7.11.2012
Punkt
1) Bebauungsplan gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011, Plannummer 306B001-12, vom
20.03.2012, GP 178/7, 178/8, 178/9 zur Gänze und 178/2 (weg ) zum Teil
Zum Bebauungsplan ist eine positive
Stellungnahme eines Grundbesitzers eingegangen, daher muss der Bebauungsplan
neuerlich beschlossen werden.
11 Ja 1
Enthaltung
Punkt
2) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.
Punkt
3) Schaden Notüberlauf bei „ Zachern“ - Nachtragsbeschluss
Beim Rückhaltebecken Zachern musste die
Abdeckung repariert werden.
Kosten € 523,52
Sie werden sich fragen warum braucht es für so
einen kleinen Betrag einen Nachtragsbeschluss des Gemeinderates.
In diesem Fall hat der Bgm.einmal völlig
korrekt gehandelt weil im Voranschlag 2012 für diese Ausgabe kein Budget
vorgesehen war muss er einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen und angeben von
welcher Haushaltsstelle er die Mittel nimmt.
Die betroffene Haushaltsstelle wird um diesen
Betrag gekürzt.
In diesem Fall erfolgt die Bedeckung durch
„Mehreinnahmen bei den Erschließungsgebühren„
Punkt
4) Anfrage Partnerschaft mit der Gemeinde Berkovitsa / Bulgarien
Bei der Gemeinde Berkovitsa handelt es sich um
eine größere Stadt in Bulgarien.
Eine Partnerschaft wurde vom Gemeinderat
abgelehnt.
Punkt 5)
Recyclinghof / Verlängerung Mietvertrag mit der Pfarre Birgitz
Ein Teil des Recyclinghofs ( 723 m² ) gehört
der Pfarre Birgitz.
Der Mietvertrag aus dem Jahre 1995 muss nun
erneuert werden.
Der Bgm. wurde mit der Vertragsverhandlung
beauftragt.
Punkt
6) Ankauf KLF-A / Kleinlöschfahrzeug – Finanzierungsplan und Beschlussfassung
Der Feuerwehrkommandant erklärte uns die Lage.
Lt. Feuerwehrgesetz sind KLF alle 25 – 30
Jahre auszutauschen.
Die Feuerwehr hat Kostenvoranschläge eingeholt
und das Angebot der Fa. Rosenbauer ca. € 177.000,- als das beste beurteilt.
Nach Abzug der Förderungen des Landes besteht
für die Gemeinde Birgitz ein Finanzierungsbedarf von ca. € 142.000,-
Im Voranschlag 2012 ist eine Rücklagenbildung
von € 60.000,- für diesen Kauf vorgesehen.
Ob dies wirklich erwirtschaftet werden kann
zeigt erst die Abrechnung 2012.
Meine Frage an den Kommandanten ob das Angebot
auch Anfang nächsten Jahres wenn der VA 2013 beschlossen ist und damit auch die
Finanzierung ( hoffentlich ) gesichert ist gilt, wurde mit ja beantwortet.
Dennoch bestand der Bgm. auf einen sofortigen
Kaufbeschluss ohne Finanzierungssicherheit.
Diesem Antrag konnte ich nicht zustimmen.
11 Ja 1 Enthaltung
Daraufhin erklärte uns der Feuerwehrkommandant,
dass er bei den Neuwahlen 2013 als Kandidat für den Kommandanten nicht mehr zur
Verfügung steht. Wie man so hört lässt es der gesamte Ausschuss.
Punkt
7) Restaurierung Schäden am Kirchturm, Beteiligung der Gemeinde
Die Pfarre hat einen Kostenvoranschlag über
die dringendst notwendigen Restaurierungsarbeiten am Kirchturm ( € 50.000,- )
vorgelegt und die Gemeinde um eine Beteiligung gebeten.
Die Diskussion ergab, dass man der Pfarre
einen Zuschuss von € 25.000,- gewährt.
Den Antrag € 25.000,- im VA für 2013 aufnehmen
konnte ich zustimmen.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung
Punkt 8
) Einzelantrag – Genehmigung eines Kinderbetreuungsplatzes ( geschlossener
Sitzungspunkt )
Bei diesen Anträgen geht es immer wieder um
das Tiroler Kinderbetreuungsgesetz § 44
Dieser § regelt die Förderungen des Landes und
der Gemeinde bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter.
Auszug aus den Richtlinien
Förderungsvoraussetzungen:
Alter
der Kinder:
Die
Förderung der Betreuung von Kindern, die bei Tagesmütter/Tagesväter untergebracht
sind, erfolgt für die Altersgruppe von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren
Anstellung
Tagesmutter / Tagesvater
Jede
Tagesmutter / Tagesvater muss bei einem der oben genannten Rechtsträger (Verein
Aktion Tagesmütter des Katholischen Familienverbandes in Tirol, Verein Frauen
im Brennpunkt) oder einer Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts ( zB.
Gemeinde ) angestellt sein.
Betreuungsvereinbarung:
Für
jedes bei einer Tagesmutter untergebrachte Kind muss eine schriftliche
Betreuungsvereinbarung zwischen den Obsorge berechtigten Eltern und dem
Rechtsträger vorliegen
Zustimmung
zur Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung bedarf einer Zustimmung der
Wohnsitzgemeinde und der Obsorge berechtigten Eltern des Kindes.
Die Zustimmung kann von der Gemeinde nur dann verweigert
werden, wenn für den Betreuungsbedarf des Kindes laut Betreuungsvereinbarung,
nachweislich ein gleichwertiger anderer Betreuungsplatz frei ist, den die
Gemeinde ebenfalls finanziell fördert.
Förderungshöhe:
Die
Förderungssätze, die an den Rechtsträger pro Kind und Monat ausbezahlt werden,
sind nach folgendem Schlüssel zu berechnen:
Maximalbetrag:
€ 308,50 pro Kind und Monat
Höhe der
Elternbeiträge:
Die
Elternbeiträge sind vom Rechtsträger pro Betreuungsstunde für jedes
untergebrachte Kind einzuheben. Die Höhe des Elternbeitrags beträgt mindestens
€ 2,70 pro Betreuungsstunde und ist jährlich vom Land Tirol festzulegen.
Diese
Richtlinie tritt am 1.1.2011 in Kraft
Mein Vorschlag diese Gesetzesänderung allen
Familien in Birgitz mitzuteilen wurde nicht angenommen.
Daher werden wohl in Zukunft auch nur die in
den Genuss einer Förderung kommen die sich auskennen.
Punkt ?
) Am 6.11.2012 um 13:35 wurde per Mail noch dieser Tagesordnungspunkt
angekündigt:
Auslaufen
des Leasingvertrags für das Gemeindezentrum und in weiterer Folge die Übernahme.
Auf Grund des Rechnungssjahresabschlusses der
Leasinggeselslchaft ( am 30.11.2012 ) ist eine schnellstmögliche Entscheidung
in dieser Angelegenheit notwendig.
Die Kosten belaufen sich auf ca. € 30.000,-
Im VA 2012 ist dafür nichts vorgesehen, wer
kann schon wissen dass der Vertrag heuer ausläuft?
Antrag Vertrag prüfen lassen und
Gemeindezentrum übernehmen.
Woher das Geld kommt wurde vom Bgm nicht
mitgeteilt daher habe ich mich der Stimme enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung
Punkt9
) Allfälliges, Anfragen, Anträge
Der Vbm. Berichtet über die heute
stattgefundene Agrarversammlung. Neuregulierung
Der Bgm. berichtet über den Sozialsprengel,
dieser ist übersiedelt, neuer Standort in Götzens ehemals Kaufhaus Eigentler.
Weiters berichtet er vom Planungsverband, wo
die Umfahrungsstrasse Götzens Birgitz wieder Thema ist.
Ein Gemeinderat erkundigt sich über den Stand
der Dinge beim Einbau einer Küche im Kultursaalbereich.
Der Bgm. kann sich an keinen derartigen
Gemeinderatsbeschluss erinnern !!!!!!!!
Meine Anfragen:
Stand offene Fragen von der
Gemeinderatssitzung vom 5.9.2012
Wasserleitungserweiterung wo ( Rechnung
bereits bezahlt ) nach Rückfrage beim Gemeindesekretär – Wahrscheinlich bei
Baustelle Schober ?
Mitgliedschaft im Planungsverband Zusammenschluss
Schlik-Lizum durch einzahlen des Mitgliedbeitrages ohne Gemeinderatsbeschluss –
Keine Antwort !!!!!!
An die Beantwortung meiner schriftlichen
Anfrage vom 5.11.2012 musste ich den Bgm. erinnern und bekam zur Antwort diese
Schreiben hat er nicht als Anfrage gewertet.
Alles
hat seine Richtigkeit und übrigens geht mich diese Sache nichts an.
Schriftliche
Anfrage „ Alte Mulldeponie
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Ich
ersuche um Info über die Vorkommnisse bei der alten Mulldeponie am Abend des
Allerseelentags 2.11.2012
Welchen
und wie viel Abfall hast Du mit deinem Auto und Anhänger dort entsorgt?
M.f.G
Herbert
Jordan
Samstag, 3. November 2012
Einladung Gr-Sitzung am 7.11.2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Gegen Deine Vorgangsweise bei der Einladung für die
Gemeinderatssitzung am 7.11.2012 muss ich Protest einlegen .Einladung erfolgte
am 2.11.212
Auch wenn das Datum ( jeder erste Mittwoch im Monat ) schon bekannt ist, ist die TGO trotzdem einzuhalten.
Die Tagesordnungspunkte erstellst Du und mit der verspäteten
Bekanntgabe wird die Arbeit der Gemeinderäte ( Information ) erschwert.
Weiters möchte ich Dich darauf hinweisen, dass durch die
nicht fristgerechte Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte bei dieser Sitzung für
einen gültigen Gemeinderatsbeschluss jeweils eine 2/3 Mehrheit erforderlich
ist.
Ich ersuche Dich daher in Zukunft die Tiroler
Gemeindeordnung einzuhalten.
M.f.G
Herbert Jordan
6. Erstreckung der
Frist für die Einladung zur Gemeinderatssitzung
(§ 34 Abs. 2):
Zukünftig muss die
Einladung zu
Gemeinderatssitzungen zumindest fünf
Werktage (bisher: fünf
Tage) vor dem Tag, an dem die
Sitzung stattfinden
soll, beim Mitglied des Gemeinderates
eingelangt sein.
1.
Novelle zur Tiroler
Gemeindeordnung 2001 – TGO
Samstag, 27. Oktober 2012
Sonntag, 21. Oktober 2012
Protokoll Gr-Sitzung am 19.09.2012
Hallo Leute
der Bgm. schreibt im Protokoll " Die des öfteren durch GR Jordan urgierten Restaurierungen der Brunnenfiguren sind zurzeit im Gange und........"
Wie ist eine restaurierung möglich wenn die Figur am Dorfbrunnen einen Monat nach dieser Aussage immer noch unverändert am Brunnen steht ????
Überings bei der Sitzung sagte der Bgm. " Die Figuren sind beim Restaurator ? ?? "
Das Protokoll von den geschlossenen Tagesordnungspunkten habe ich nicht erhalten - werden wohl nur die dem Bgm. wohlgesinnten erhalten.
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