Dienstag, 24. Januar 2012

Bericht zur Gr-Sitzung am 18.01.2012


Punkt 1 Grundabtretung GP 1135/3 KG Birgitz an die Gemeinde Birgitz – Beschluss auf Übernahme ins öffentliche Gut.

Das Grundstück befindet sich nördlich der Landesstrasse gegenüber der Tischlerei Schweighofer. Ursprünglich als Parkfläche für die Wohnanlage „ Kirchplatzl „ geplant
Der Bgm verließt ein Schreiben vom Land Tirol, wonach dieses Grundstück als Parkfläche nicht genehmigt wird.
Es taucht die Frage auf warum der Eigentümer das Grundstück der Gemeinde schenkt, obwohl es Kaufinteressenten gibt.
Der Bgm gibt an dass das Geschenk sehr wohl in Zusammenhang mit der geplanten Wohnanlage zu sehen ist es aber keinerlei Absprachen oder Zusagen von seitens der Gemeinde gibt.
Daher habe ich den Antrag zugestimmt.
7 ja    1 nein    5 Enthaltungen und damit angenommen.

Punkt 1b Anrechnung der Altkubatur auf die Erschließungskosten

Der Bgm stellt den Antrag auf Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung
Ich und ein weiterer Gemeinderat wahren dagegen, weil es keine Vorbereitungsmöglichkeit gab.
Der Punkt wurde trotzdem behandelt.
Weil es für den Altbestand ( Tischlerei Schweighofer ) keine Unterlagen gibt ob jemals Anschlussgebühren bezahlt wurden muss der Gemeinderat einer Gegenverrechnung zustimmen
Antrag wurde mit 11 ja angenommen- habe mich der Stimme enthalten weil es keine Möglichkeit der Vorbereitung gab.


Punkt 2  Änderung BebPlan 306E009b-11 GP 2/2 KG Birgitz

Der am 21.09.2011 beschlossene Bebauungsplan ( Tischlerei Schweighofer ) ist fehlerhaft und wurde von der Aufsichtsbehörde zurückgewiesen

Meine Frage an den Bgm warum wir jetzt für das Grundstück 2/2 einen Bebauungsplan beschließen sollen .obwohl der ursprüngliche Bebauungsplan für das Grundstück .2 erlassen wurde und sich alle Schreiben und auch der vorliegende Plan auf das Grundstück .2 beziehen.
Der Bgm teilte mit, dass inzwischen eine Grundstücksteilung erfolgte.
Mein Einwand dann gehören auch die Pläne geändert wurde von Ihm ignoriert.
Habe mich daher der Stimme enthalten
Antrag wurde mit 9 ja angenommen,.


Punkt 3  Untervoranschlag der Feuerwehr 2012 – Beschlussfassung

Es wurde nachgefragt, wann mit dem längst überfälligen Voranschlag 2012 der Gemeinde zu rechnen ist.
Wegen längerer Krankheit der Gemeindekassierin verzögert sich dieser noch etwas

Tagesordnungspunkt wurde vertagt

Punkt 4 Untervoranschlag der Volksschule 2012-Beschlussfassung

Wurde vertagt


Punkt 5 Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet ( Einmessung Leitungskataster, Neu-, Zu- und Umbauten, letzte Aktualisierung 1998 )-Grundsatzbeschluss

Das Angebot beläuft sich auf ca. € 50.000.- und die jährliche Aktualisierung Kostet ca. € 6,000.-
Meine Frage an den Bgm wer diese Pläne braucht und einen Nutzen davon hat ( Eingemessen wird wie das Gebäude im Grundstück steht aber keine Grundstücksgrenzen ) konnten von Ihm nicht beantwortet werden.
Er hat einmal einen Kostenvoranschlag eingeholt weil teilweise andere Gemeinden diese Pläne auch haben?

Wurde vertagt



Punkt 6 Änderung der Grundstücksgrenzen im Bereich GP .23, 49 und 1135/1 KG Birgitz

Dabei handelt es sich um eine Grenzbereinigung vor dem Bauernhaus „ Toler „ und entlang der Herrengasse.
Grundtausch ca. 76m²

Einstimmig genehmigt

Punkt 7 Gründung einer ARGE innerhalb des Planungsverbandes zum Projekt „Schiegebietszusammenschluss Axamer Lizum – Götzner-/Mutteralmbahn – Schlick“

Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. € 190.000,-
Anteil Birgitz 2012  € 1.907,11

Nach einer regen Diskussion wie sinnvoll es ist dass „ Gemeinden mit Steuergeld Lobbying für den Zusammenschluss machen und das Land mit noch mehr Steuergeld Lobbying gegen den Zusammenschluss betreibt“ stellte der Bgm den Antrag die Summe von € 1.907,11  in den Voranschlag 2012 aufzunehmen.
Ob wir der Arge beitreten wird dann wohl nach vorliegen des Budgets beschlossen werden müssen.
Die Argumentation mit den Steuergeldern hat mich dazu bewogen mit nein zu stimmen

7 ja   6 nein

Punkt 8 FFW Birgitz – Bericht bezüglich künftiger Anschaffung eines KLF-A ( Kleinlöschfahrzeug/Allrad ( Beschlussfassung, Zeitplan, Budgetplan )

Die FFW plant aus Altersgründen den Austausch des Kleinlöschfahrzeuges im Jahr 2014
Kosten ca. € 140.000,- bis 160.000,-

Ich stellte den Antrag diesen Ankauf einen Ausschuss zuzuteilen der dann in Absprache mit der Feuerwehrführung die entsprechenden Angebote einholen kann und auf Ihre praktische und wirtschaftliche Gegebenheit zu prüfen.
Im laufe der Diskussion musste ich feststellen, dass kein Gemeinderat für diese Arbeit zu begeistern ist und man alles der Feuerwehrführung überlassen will.
Daher habe ich meinen Antrag vor Abstimmung zurückgezogen.

Abgestimmt wurden mit 13 ja für die Aufnahme der geplanten Anschaffung ins Budgetjahr 2014

Punkt 9 Personelles
Geschlossener Sitzungspunkt

Punkt 10 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bgm berichtet vom Altersheimverband, Krankenhausverband, Hauptschulverband
Es wird die Anschaffung eines Beamer für diverse Veranstaltungen angeregt.
Der Bgm ist dagegen.

Auf meine schriftliche Anfrage vom 21.11.2011 angesprochen, bekam ich die Antwort, er glaubt einen Kostenvoranschlag eingeholt zu haben, weis es aber nicht mehr genau.
Die Arbeiten wurden 2011 nicht erledigt ( wohl wegen Arbeitsüberlastung des Bürgermeisters ) wies weiter geht ???????

Schriftliche Anfrage „Instandhaltung Brunnenfiguren“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister ,hallo Luis

Bei der Gemeinderatssitzung am 20.10.2010 wurde unter Punkt 2. Zerstörter Dorfbrunnen „auch auf die Renovierung der Brunnenfiguren hingewiesen.

Auszug aus dem Protokoll
 Die Brunnenfigur sollte bei dieser Gelegenheit restauriert werden, ebenso die Brunnenfigur vom Dorfplatzbrunnen. Hiezu ist jedoch ein Kostenvoranschlag einzuholen.“

Im Voranschlag 2011 sind unter 1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren   2000,-€ budgetiert.

 Wurden für die Restaurierung der Brunnenfiguren Angebote eingeholt?



Freitag, 16. Dezember 2011

Schuldenbremse Birgitz 16.12.2011

Werte Leser
In den Medien ist dauernd von der „ Schuldenbremse in Österreich „ die Rede.
Wie schaut’s bei der Gemeinde Birgitz aus?
Ich habe mir die Mühe gemacht die Voranschlagszahlen 2011 der Gemeinden Birgitz und Axams zu vergleichen.
Haushaltsabschlüsse 2011 und Voranschläge 2012 liegen ja noch nicht vor.

                                                          Birgitz                   Axams

Ordentlicher Haushalt                   € 1 903.000,-         € 7 771.600,-
Außerordentlicher Haushalt            501.000,-            135.000,-
Gesamt                                          € 2 404.000,-         € 7 906.600,-

Schuldenstand 1.1.2011               € 1 360.175,-       € 1 540.000,-
Darlehnsaufnahme 2011                   300.000,-              67.500,-
Tilgung 2011                                       123.200,-           204.800,-
Schuldenstand 31.12.2011           1 536.975,-       € 1 402.700,-
( ohne Leasingraten )

Wie Sie aus der Tabelle entnehmen können überholt die Gemeinde Birgitz 2011 Axams bei den Gemeindeschulden.

Ich hoffe daher, dass Vernunft einkehrt und beim Voranschlag 2012 in Birgitz wirklich auf die Schuldenbremse getreten wird.


Montag, 21. November 2011

Schriftliche Anfrage Brunnenfiguren 21.11.11

 Sehr geehrte Leser
Auf vielfachen Wunsch hin werde ich in Zukunft nicht nur die Gemeinderatsprotokolle und Berichte zu den Gemeinderatssitzungen veröffentlichen sondern auch aktuelles aus der Gemeinde.
Beginnen möchte ich mit einer schriftlichen Anfrage an den Bgm.
Sie werden sich fragen warum schriftliche Anfragen ich könnte diese Fragen ja auch bei der Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „ Anfragen „ stellen.
Habe ich bereits gemacht und  vom Bgm als Antwort erhalten „ Das kann Ich jetzt ohne Vorbereitung nicht beantworten „

Wenn Sie persönliche Fragen oder Fragen an die Gemeinde haben von denen Sie glauben dass sie für die Allgemeinheit von Interesse sind so informieren Sie mich bitte.

Ich stelle diese gerne für Sie.

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001

§ 42
Anfragen einzelner Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an den
Bürgermeister und an die Mitglieder des Gemeindevorstandes
oder Gemeinderates, denen der Bürgermeister
einen Geschäftsbereich nach § 50 Abs. 2 zugewiesen hat,
Anfragen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches
der Gemeinde stellen. Der Befragte hat
die Anfragen zu beantworten oder die Beantwortung abzulehnen,
wenn und insoweit gesetzliche Verschwiegenheitspflichten
dem entgegenstehen.
(2) Schriftliche Anfragen sind beim Gemeindeamt
einzubringen und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates
unter dem Tagesordnungspunkt .Anträge, Anfragen
und Allfälliges. zu verlesen. Ihr wesentlicher
Inhalt ist in der Niederschrift festzuhalten. Kann die
Anfrage nicht in der selben Sitzung beantwortet werden,
so ist sie längstens innerhalb von sechs Wochen
nach der Sitzung schriftlich zu beantworten. Findet
innerhalb dieser Frist eine weitere Sitzung des Gemeinderates
statt, so kann die Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt
.Anträge, Anfragen und Allfälliges. auch
mündlich beantwortet werden.
(3) Mündliche Anfragen sind in der Sitzung des Gemeinderates
unter dem Tagesordnungspunkt .Anträge,
Anfragen und Allfälliges. zu stellen. Abs. 2 zweiter bis
vierter Satz ist anzuwenden.
§ 43





                                                                                                              21.11.2011
Schriftliche Anfrage „Instandhaltung Brunnenfiguren“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister ,hallo Luis

Bei der Gemeinderatssitzung am 20.10.2010 wurde unter Punkt 2. Zerstörter Dorfbrunnen „auch auf die Renovierung der Brunnenfiguren hingewiesen.

Auszug aus dem Protokoll
 „Die Brunnenfigur sollte bei dieser Gelegenheit restauriert werden, ebenso die Brunnenfigur vom Dorfplatzbrunnen. Hiezu ist jedoch ein Kostenvoranschlag einzuholen.“

Im Voranschlag 2011 sind unter 1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren   2000,-€ budgetiert.

 Wurden für die Restaurierung der Brunnenfiguren Angebote eingeholt?

Werden diese heuer noch restauriert bzw. wieder aufgestellt?


M.f.G
Herbert Jordan