Sonntag, 7. August 2011

Bericht zur Gr-Sitzung am 25.07.11


Punkt 1) Subventionsansuchen Agrargemeinschaft
Die Agrargemeinschaft hat ein Subventionsansuchen in der Höhe von 2.448,66 € gestellt.
Das ist genau jener Betrag der der Gemeinde aus dem Rechnungskreis II Abrechnung 2010 zusteht und von der Agrar an die Gemeinde überwiesen wurde.
Meine Anfrage an den Agrarobmann wie sich die Einnahmen der Agrargemeinschaft zusammensetzen und wie der Aufteilungsschlüssel ( Agrar –Gemeinde ) ist wurde wieder nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
 Als ich nachfragte wurde mir vom Bürgermeister „ das Wort entzogen „ so dass ich keine Möglichkeit mehr hatte weiter Fragen zu stellen.

Die Subvention ( € 2500,- ) wurde mit 9 ja beschlossen.
Über die Bedeckung ( keine Position im VA 2011 ) wurden vom Bgm. keine Angaben gemacht.
Die Aufforderung der Aufsichtsbehörde „ Künftig ist der Beschluss über die Bedeckung in der jeweiligen Gemeinderatssitzung in der eine über- bzw, außerplanmäßige Anschaffung beschlossen wird herbeizuführen „ wurde von Bgm. ignoriert.

Ich konnte nicht reklamieren da mir ja völlig zu Unrecht das Wort entzogen war.

§ 39 Ordnungsbefugnisse lt. TGO 2001

(1) Der Bürgermeister kann einem Mitglied des Gemeinderates bei Abweichung von der Sache den Ruf " Zur Sache " erteilen.
Nach dem zweiten derartigen Ruf kann ihm der Bürgermeister das Wort entziehen.

(2) Der Bürgermeister kann einem Mitglied des Gemeinderates, das in Reden oder Zwischenrufen den Anstand oder die Sitte
 verletzt oder beleidigende Äußerungen verwendet, den Ruf " Zur Ordnung " erteilen. Nach dem zweiten derartigen Ruf kann
 ihm der Bürgermeister das Wort entziehen.

Da ich bei der Diskussion weder vom Thema abgewichen bin geschweige jemanden beleidigt habe, sehe ich den Wortentzug  durch den Bürgermeister als ungerechtfertigt an.
Es hat keinen Ruf " Zur Sache" oder " Zur Ordnung " gegeben weil ich Ihm dazu auch keinen Anlass gegeben habe.


Punkt 2) Asphaltierung „ Rissach „ Schadensbehebung und teilweiser Neubelag -
In der Rissach zwischen Haus Ebner und Haus Haselwanter werden nur die Schäden auf Gewährleistung saniert.
Vom Auftrag einer neuen Asphaltschicht wird derzeit wegen der laufenden Bautätigkeiten im Bereich Rohracker verzichtet.

Punkt 3) Nachtragsbeschluss Wohnungsvergabe Rissach II, Nr. 15, Top 16
( geschlossener Sitzungspunkt )

Punkt 4) Ehrungen
( geschlossener Sitzungspunkt )

Punkt 5) Allfälliges, Anfragen,Anträge
 In der Sache „ Mittagstisch „ Adaptierung Altenstube gibt’s keine Ergebnisse.


Mittwoch, 20. Juli 2011

Aufsichtsbeschwerde 7.7.11


GR Herbert Jordan
Tel. 0664/8979396
E-Mail: herbert_jordan@aon.at



Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                                                      Birgitz, 7.7.2011


Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois Oberdanner wegen Nichteinhaltung der      TGO 2001 §95 Absatz 4.


Sehr geehrte Damen und Herrn

Bei der Gemeinderatssitzung am 1.6.2011 war unter Punkt 9 die Beratung zur Anschaffung einer Nass-Trocken-Reinigungsmaschine auf der Tagesordnung.
 
Da für diese Anschaffung ( ca. € 1400,- ) im VA 2011 keine Mittel vorgesehen sind ersuchte ich den Bürgermeister wie in der TGO 2001 §95 Absatz 4 vorgesehen vor der Abstimmung zu sagen von welcher Haushaltsstelle er diese Mehrausgaben zahlen will.

Obwohl der Bgm. bei anderen Tagesordnungspunkten die Budgetüberschreitungen mit " Mehreinnahmen von Erschließungskostenbeiträgen " begründete verweigerte er bei diesem Punkt eine Aussage.

M.f.G
Herbert Jordan


Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001 §95 Absatz 4

„Außerplanmäßige Ausgaben, das sind jene die im Voranschlag nicht vorgesehen sind, oder überplanmäßige Ausgaben, das sind jene die im Voranschlag mit geringeren Beträgen angesetzt sind, dürfen nur aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates oder des von ihm hiezu ermächtigten Organs getätigt werden, wobei gleichzeitig die Bedeckung entweder durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben sichergestellt sein muss. Jede Überschreitungsbewilligung bei den Ausgaben muss die entsprechende Bedeckung unter Angabe der Haushaltsstellen und der auf sie entfallenden Beträge enthalten….

Die Überschreitungsbewilligung ist grundsätzlich vor Eintritt der Überschreitung einzuholen“




Einladung GR-Sitzung am 25.07.11

Sonntag, 3. Juli 2011

Bericht zur GR-Sitzung am 29.06.2011

Punkt 1) Änderung Flächenwidmungsplan Gst. 506, 505, 499, 483
Der Antrag auf Umwidmung in Bauland im Bereich Sandbichl wurde von der Aufsichtsbehörde wegen Verfahrensfehler ( fehlende Baulandumlegung ) zurückgewiesen. Weiters wurde von der Behörde auf die unverhältnis hohen Erschließungskosten für dieses Projekt hingewiesen.
Der Antrag auf Umwidmung wurde zurückgezogen
Punkt 2) Rechnungsabschluss 2010 und Voranschlag 2011 der Agrargemeinschaft Birgitz
Vom Bgm. Wurde der Rechnungsabschluss 2010 und der Voranschlag 2011 mit Vorbehalt unterschrieben.
Der von mir aufgezeigt Umstand dass im Rechnungsabschluss 2010 der Endstand mit plus € 20.816,- ausgewiesen ist und nicht wie richtig mit minus € 20.816 wurde vom Bgm mit einem Vorzeichenfehler erklärt den man übersehen kann.
Voranschlag 2011
Rechnungskreis I   -2.095,54
Rechnungskreis II   2.095,54
Endergebnis           -22.911,54
Meine Anfrage wie sich die Position „ Einnahmen aus Miete/Dienstbarkeiten/Baurecht und Jagdpacht „ zusammensetzen und nach welchen Schlüssel diese zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde aufgeteilt werden wurde weder vom anwesenden Agrarobmann noch vom Bürgermeister beantwortet.
Diese Position ist im VA 2011 wie folgt ausgewiesen:
Gesamt                   € 25.314,28
Rechnungskreis I  € 22.088,79    ( wird der Agrargemeinschaft zugerechnet )
Rechnungskreis II  € 3.225,45    ( wird der Gemeinde zugerechnet )
Punkt 3) Ausschussberichte
Der Kulturausschussobmann berichtet über die letzte Sitzung:
Hauptthema der Sitzung war wer an nach den Feierlichkeiten am 2 Juli und 15 August zur Ehrentafel eingeladen wird und dort platznehmen darf  ???
Weiters wurde über die Erstellung einer Dorfchronik gesprochen.
Die restlichen Ausschussobmänner  hatten nichts zu berichten.
Punkt 4) Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)
Punkt 5) Allfälliges, Anfragen, Anträge
Ein Mandatar fragte nach warum bei solchen Feierlichkeiten wie zum Beispiel die 40 Jahrfeier der Schützenkompanie nur der Bürgermeister eingeladen wird und nicht der ganze Gemeinderat
Weiters wurde die Einhaltung des Pachtvertrags Liftstüberl angesprochen.
M.f.G
Herbert Jordan