Sonntag, 30. Oktober 2016

Informationen zum Reinvestitionsplan für Förderabwicklung KPC

Hallo Leute

zur Info, welche Ausgaben auf die Gemeinde Birgitz beim Projekt"Wasserversorgung" noch zu erwarten sind.
Interessant auch die Aussage "da Euer Wasserleitungsnetz leider zum größten Teil nicht bewilligt ist" 

Förderungssätze für das Jahr 2016 "Gemäß § 6 (1) Der FRL Kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016"

"Ausgehend von einem Basisfördersatz mit einheitlich 10% für Trinkwasser- und Abwassermaßnahmen sind zukünftig bis zu 25% bei Trinkwasser und bis zu 40% bei Abwasser möglich.Der Aufschlag beruht auf einer Kombination aus Einkommensverhältnissen und in den Gemeinden bisher getätigten Investitionen. Die Fördersätze werden für jede Gemeinde jährlich zentral berechnet und bekanntgegeben."

Einige Gemeinden zum Vergleich:

Gemeinde           Abwasserentsorgung                Wasserversorgung
                            Förderungssatz (%)                 Förderungssatz (%)
Birgitz                        10%                                          10%
Axams                       10%                                          10%
Götzens                     10%                                           12%
Innsbruck                  18%                                           13%
Seefeld                      40%                                           24%

Hoffentlich wird die Gemeinde Birgitz 2017 besser bewertet?????????

Urteilen Sie selbst

M.f.G.
Herbert











Sonntag, 23. Oktober 2016

Änderung Flächenwidmungplan Gst 436



Hallo Leute

Die Änderung des Flächenwidmungsplans für das Gst. 436 von Freiland in Gewerbe und Industriegebiet betrifft auch die geplante Umfahrungsstraße von Birgitz.
Dazu möchte ich Ihnen den folgenden Mailverkehr mit Bgm. Markus Haid zur Kenntnis bringen.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Du schreibst im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2016 unter Tagesordnungspunkt 6;
Weiteres erinnert er an die im bestehenden Raumordnungskonzept eingeplante Trassenführung für eine Umfahrungsstraße. Bürgermeister Markus Haid verweist auf die  vorliegenden  positiven Stellungnahmen der Sachverständigen sowie unseres Raumplaners welche nicht im Widerspruch zwischen der beantragten Widmungsänderung und dem derzeitigen Raumordnungskonzept stehen.“
Der Raumplaner Dipl. Ing. Ofner schreibt in seiner Stellungnahme:
„ Vorschlag weitere Vorgangsweise:
2) Die Konsequenz einer nochmaligen Verlegung der Freihaltefläche für eine Umfahrung nach Westen sind mit der zuständigen Abteilung beim ALTR abzuklären, es ergeben sich vermutlich auch Auswirkungen auf die Gemeinde Axams“
Eine positive Stellungnahme der Sachverständigen zum Thema „Umfahrungsstraße“ habe ich in den Verhandlungsunterlagen nicht gefunden oder übersehen.
Die Stellungnahme vom Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Straßenbau vom 17.10.2007, GZ VIb 1-L 12.0/29-2007.  Kann sich wohl nicht auf die aktuelle Änderung beziehen.
Ich ersuche daher um Übermittlung der positiven Stellungnahmen damit ein Einspruch gegen den geänderten Flächenwidmungsplan von meiner Seite aus nicht notwendig ist.
Ein Einspruch wäre ja nur unnötige Zeitverzögerung, oder?

M.f.G
Herbert Jordan

Antwort Mail von Bgm. Markus Haid:

Hallo Herbert,

die Niederschrift schreibe nicht ich, dafür ist der Protokollführer zuständig.
Einwende seitens des SV gegen den Flächenwidmungsplan habe ich keine herausgelesen. Solltest du eine Stellungnahme zum FLP haben, so ist dir das selbstverständlich unbenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Haid






Sonntag, 16. Oktober 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.10.2016 Teil 2 und das Protokoll



Hallo Leute,
heute der ausstehende Bericht ab Tagesordnungspunkt 5 und zum direkten Vergleich das offizielle Protokoll.


Punkt 1 Sanierung bzw. Neuerrichtung Hochbehälter - Beschlussfassung

Vor der Gemeinderatssitzung fand eine Besichtigung des Hochbehälters statt. Die Projektleiterin der Fa. AEP erklärte vor Ort den Zustand des Hochbehälters und die Sanierungsmaßnahmen.
Bei der Gemeinderatssitzung stellte sie ihre „Abwägung Vor- und Nachteile Neubau oder Sanierung HB Birgitz“ vor.
Diese Abwägung sprach eindeutig für einen Neubau des Hochbehälters.

Sanierungskosten Hochbehälter Birgitz (550 m³)  € 844.750,00
Neubau Hochbehälter Birgitz (550 m³)                   € 871.950,00
Neubau Hochbehälter Birgitz (600 m³)                   € 932.950,00 alle Preise ohne MwSt. und Ingenieurleistung I ca. 90.000,-

Interessant ist die Kostenschätzung für die Baumeisterarbeiten inkl. Anlagenbau:
 Sanierung HB (550 m³)    € 660.000,-
Neubau HB (550 m³)         € 661.000,-

Nun ging es um die Größe des neuen Hochbehälters. Ich war der Meinung „je größer, je besser“, dem ist aber nicht so:
Der derzeitige Hochbehälter hat eine Kubatur von 550 m³ und damit für Birgitz ausreichend  (200 m³ Löschwasserreserve, 200 m³ Trinkwasserstörfallreserve und 150 m³ Tagesausgleichsmenge) Im Hochbehälter soll kein stehendes Wasser sein, Wasseraustausch (Wasserverbrauch) sollte alle zwei Tage erfolgen.

Der Neubau sollte eine Lebensdauer von 50 Jahren haben und daher ist eine Erhöhung der Kubatur auf 600 m³ sinnvoll.

Abstimmung einstimmig für einen Neubau mit 600 m³ im Bereich Steinach südlich des bestehenden Überlaufbrunnens, das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde.

Wie dringend der Neubau ist, zeigt die ausweichende Antwort der Projektleiterin auf die Frage „ ob der Hochbehälter so lange hält?“
Antwort: „Die Sanierung dauert ca. ein dreiviertel Jahr und der Neubau wenn alles gut geht ein Jahr, hoffen wir das bis dahin nichts passiert.

Obwohl keine drei Angebote vorlagen habe ich dem Angebot der Fa. AEP für die Ingenieurleistungen für das Projekt „Neubau Hochbehälter“ zugestimmt
€ 88.950,-  einstimmig

Ebenfalls vorgestellt wurde die „Information zum Reinvestitionsplan für Förderabwicklung KPC“.
Darüber werde ich einen eigenen Bericht erstellen.

Punkt 2 Mitaufnahme Projektierung Trinkwasserkraftwerk - Grundsatzbeschluss

Die Fa. AEP stellte eine Studie zum „Trinkwasserkraftwerk“ vor. Beauftragt vom Bürgermeister, Kosten € 4.800,-
Diese Studie wurde den Gemeinderäten zur Vorbereitung auf die Sitzung nicht zur Verfügung gestellt.

Einige Daten aus dieser Studie:
Leistung 28 Kilowattstunden
Jahresleistung 233 Megawattstunden
Kosten ca. € 145.000,- wobei für die Druckleitung zwischen Hochbehälter und Unterbrecherschacht Saueben nur die Mehrkosten für eine Druckwasserleitung berechnet wurden, weil diese Leitung auf alle Fälle ausgetauscht werden muss?
In der Studie „Quellsanierung Birgitz“ soweit sie mir vorliegt ist keine Rede von diesem Leitungstausch.

Ich habe vorgeschlagen den Platz für die Turbine im neuen Hochbehälter einzuplanen und keine weiteren Schritte (Kosten) derzeit zu setzen.

Der Antrag des Bürgermeisters lautet auf Aufnahme des gesamten Trinkwasserkraftwerkes in die Einreichplanung des Hochbehälters. Dem konnte ich nicht zustimmen.
Abstimmung 11 Ja   2 Enthaltungen


Punkt 3 Auftragserweiterung Quellsanierung – Leitungsverlegung „untere Sauebenquelle – Sauebenweg“ - Beschlussfassung

Auszug aus der  „Information zur Mitverlegung Hüttenbodenquellableitung (Teilabschnitt) der Fa. AEP

Nachdem der Baubeginn der Ableitung Kühler Brunnen und Sauebenquelle inkl. dem Quellsammelschacht Saueben ansteht, wäre es zu überdenken, ob man nicht die Leitung Hüttenboden auf derselben Länge (ca. 70-80 m) die jetzt gegraben wird, mitverlegt.
Dies hat mehrere Gründe:
Es geht jetzt „in einem“, sprich so kostengünstig wie jetzt wird es nicht mehr werden.
(Grobe Kostenschätzung aus den Preisen der Fa. Rieder KG 20.000,- - 25.000,- € netto). Was allerdings dazu gesagt werden muss, ist , dass für die Kosten dieser Leitung keine Förderung von der KPC lukriert werden kann, da es kein Förderansuchen geben kann, da es kein bewilligtes Projekt gibt (Bewilligung ausgelaufen) und ...............“
Da holen uns wieder einmal die Versäumnisse der Vergangenheit ein, oder?

Zur Bedeckung gab der Bürgermeister folgende Auskunft:
Budgetiert sind für die Quellsanierung 2016 € 140.000,-
€ 89.500,- Auftragsvergabe 2016
€ 35.000,- Schlussrechnung von Bauarbeiten 2015
€ 25.000,- Auftragsvergabe heute
Der Fehlbetrag ist durch höhere Bedarfszuweisungen gedeckt

einstimmig




Punkt 4 Beschriftung Aufzugschacht Gemeindezentrum - Beschlussfassung

Der Aufzugschacht soll mit dem Gemeindewappen und „Dorfzentrum Birgitz“ beschriftet werden. Kosten ca. € 900,-
Eine Beschriftung, Kenntlichmachung der Glasflächen ist unbedingt notwendig weil die Vögel die Scheiben nicht wahrnehmen und immer wieder dagegen fliegen.
einstimmig

Punkt 5 Erlassung Bebauungsplan Gst 648/1, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Die höchstzulässige Baumassendichte wird von 1,5 auf 1,55 erhöht.
einstimmig

Punkt 6 Änderung Flächenwidmungsplan Gst 435/2, 436, 438, 448, 1260 (je zum Teil), KG Birgitz – Auflage und Erlassungsbeschluss

Die Fa. Holzbau Haid hat um eine Flächenwidmungsplanänderung für sein Grundstück und diverser Nachbargrundstücke (Freiland) angesucht. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Straße Richtung Ruifachbach verlegt werden.

Das Problem bei dieser Flächenwidmungsplanänderung ist die im gültigen örtlichen Raumordnungskonzept eingezeichnete Umfahrungsstraße. Diese Straße verläuft genau parallel zum Grundstück von Holzbau Haid auf der Parzelle 436, die nun in Gewerbegebiet umgewandelt werden soll.
Die Umfahrungsstraße wird einfach nach Westen auf das Nachbargrundstück verschoben?

Für mich gehört das „Problem Umfahrungsstraße“ endlich in einem Gesamtkonzept im Zuge der „Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts“ gelöst.

Einfach zum Nachbarn verschieben ist keine Lösung, daher habe ich mich bei der Abstimmung „Enthalten“

Ich finde es gut wenn „Anträge zur Flächenwidmungsänderung“ vom Bürgermeister rasch bearbeitet werden, aber warum nur dieser Antrag, es liegen viele Anträge vor die wesentlich älter sind.

Die „Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts“ gehört schnellstens erledigt. (seit Jahren ausständig)

Interessant zu dieser „Flächenwidmungsplanänderung sind auch zwei Gutachten der Wildbach und Lawinenverbauung.

Beurteilung vom 9.Juni 2016:

„Aus Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der beabsichtigten Widmung nur dann zugestimmt werden, wenn vor der Widmung die orographisch rechte Uferböschung des Ruifachbaches dem Strand der Technik entsprechend erosionssicher ausgestattet wird. Diesbezüglich ist eines wasserrehtliche und eventuelle naturschutzrechtliche Bewilligung vor Erteilung der Widmung zu erwirken.“

Beurteilung vom22. August 2016

„ Aus Sicht des Schutzes vor Naturgefahren besteht gegenüber der geplanten Grundstücksarrondierung keine Bedenken, wenn die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Durch den entsprechenden Abstand zur Oberkante der Uferböschung des Ruifachbaches ist davon auszugehen, dass auch bei Nachböschungserscheinungen der Uferböschung das Risiko an Schäden an der künftigen Straße auf ein vertretbares Risiko minimiert wird.“


Gutachten bezüglich „Umfahrungsstraße“ wurde keines vorgelegt.

Abstimmung 11 Ja 2 Enthaltungen



Punkt 7 Berichterstattung Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses
a) Benützungsgebühr Turnhalle und Kultursaal – allfällige Beschlussfassung

Für auswertige Vereine werden künftig € 15,- pro Stunde verrechnet.
Einstimmig

b) Neuanschaffung Lichtregeleinheit Kultursaal –allfällige Beschlussfassung

Die Lichtregeleinheit im Kultursaal wurde vom Theaterverein repariert.
 Kosten € 1321,- Bedeckung wurde vom Bgm. angegeben.
Die Gemeinde übernimmt diese Kosten - einstimmig


c) Einweihung barrierefreier Zugang Gemeindezentrum – allfällige Beschlussfassung

Die Einweihung soll am 6. November stattfinden.
Nach langer (beschämender) Diskussion, an der ich mich nicht beteiligte, wurde beschlossen die ausrückenden Vereine (Schützen und Musik) nach den Feierlichkeiten zu zwei Getränken und einem Essen einzuladen.
8 Ja 2 Nein 3 Enthaltungen

Punkt 8 UniCredit Bank Austria AG – Konditionenanpassung Darlehen - Beschlussfassung

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Es soll geklärt werden, ob die Bank den Kreditvertrag einfach ändern darf.

Punkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet:
Er hat den längst überfälligen Einheitswertbescheid erstellt.
Sollte eigentlich schon sein Vorgänger erledigen.

Das Problem der ausstehenden Steuerberatungskosten wurde vom ehemaligen Substanzverwalter nach zwei Monaten immer noch nicht geklärt.
Für ein klärendes Gespräch bei der Agrarbehörde zwischen Steuerberater, Substanzverwalter, Bürgermeister und Ihm sah er keine Notwendigkeit und folgte der Einladung nicht.

Die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage zu diesem Tagesordnungspunkt, lehnte der Bürgermeister ab, und verschob diese auf Tagesordnungspunkt 10?

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Mein schriftlicher Antrag wurde vom Bürgermeister nicht wie in der TGO vorgesehen verlesen.
Der Substanzverwalter bemühte sich meine Fragen zu beantworten wurde aber immer wieder vom Bürgermeister unterbrochen.
Durch diese Vorgangsweise des Bürgermeisters war eine zufriedenstellende Beantwortung meiner gestellten Fragen nicht möglich.

Gemeinderat Heinz Haid forderte mich auf solche Anfragen zu unterlassen, weil ich „Ihm damit nur Zeit stelle“.


Mein schriftlicher Antrag in Klammer die Antworten:

                                                                                                                                        02.10.2016
Schriftliche Anfrage „Zu Tagesordnungspunkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung„ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Markus
Die Anfrage betrifft zwar den Substanzverwalter, aber ich weiß nicht ob ich eine schriftliche Anfrage direkt an Ihn stellen darf.
Ich ersuche dich daher, wenn du nicht zuständig bist, diese Anfrage an den Substanzverwalter weiterzuleiten.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung habe ich den Substanzverwalter gefragt, ob es Rechnungskopien zu den am 29.12.2015 versandten Rechnungen an die Agrargemeinschaftsmitglieder gibt und wie viele es sind.
Diese Frage konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden.
In den Verhandlungsunterlagen zur Gemeinderatssitzung am 05.10.2016 liegen jetzt Rechnungskopien auf.
Bewirtschaftungsbeitrag 2014 für „Landwirtschaftliche Nutzung“ (Alm)  - keine Rechnungskopie.
Frage 1: warum gibt es für 2014 keine Vorschreibung für landwirtschaftliche Nutzung?

(„ Unbeantwortet“)

Bewirtschaftungsbeitrag 2015 für „Landwirtschaftliche Nutzung“ 7 Rechnungskopien
Laut Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2014  sind € 23,- je Großvieheinheit vorzuschreiben.
 Unterteilung in Kälber 0,30 (Umrechnungsschlüssel für Vieheinheiten), Jungrinder 0,30, Rinder 1 bis unter 2 Jahren 0,70, und Rinder 2 Jahre und älter 1,00 ist nicht vorgesehen.
Verrechnet wurden folgende Sätze:
Rechnung 1, 8 Stück zu a € 6,40
Rechnung 2, 6 Stück zu a € 4,00
Rechnung 3, 3 Stück zu a, €1,80
Rechnung 4, 6 Stück zu a € 3,20
Rechnung 5, 8 Stück zu a, 5,20
Rechnung 6, 6 Stück zu a, 4,40
Rechnung 7, 6 Stück zu a, 4,40
Fast jeden Nutzungsberechtigten wurden andere Einheitsbeträge vorgeschrieben.
Frage 2: Warum wurden unterschiedliche Einheitsbeträge vorgeschrieben und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden diese berechnet?

( Unbeantwortet“)

Forstwirtschaftliche Nutzung je Festmeter bezogenen Rechtholz € 2,20
Bewirtschaftungsbeitrag 2014  8 Rechnungen
Bewirtschaftungsbeitrag 2015 9 Rechnungen
Frage 3: Sind das alle Rechnungen? Haben wirklich von 43 Berechtigten nur 8 bzw. 9 Rechtholz bezogen?

( Ich wurde vom Bürgermeister gefragt, wie ich zu der Annahme komme dass mehr Nutzungsberechtigte Holz bezogen haben? – Antwort: Die Gemeinde Birgitz hat aus ihren Teilwäldern im besagten Zeitraum Holz verkauft, Bewirtschaftungsbeitrag für diese Holzverkäufe wurde der Gemeinde keiner vorgeschrieben)

Bei allen Rechnungen ist keine Ust. ausgewiesen?
Frage4; Warum wurden die Rechnungen ohne Ust. ausgestellt?
(bei regelbesteuerten GG-AGs: 10% Ust.
bei pauschalierten GG-AGs : 10% Ust. an Private und 12% an Unternehmer)

( Laut Agrarbehörde ist dies ok. Die Gemeindegutsagrargemeinschaft ist pauschaliert)

M.f.G
Herbert Jordan

Der „Bewirtschaftungsbeitrag“ ist der Beitrag der Nutzungsberechtigten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur.
Im Sinne der Gleichheit aller Mitglieder sollte dieser Beitrag auch allen vorgeschrieben werden, nicht nur den „Missliebigen“ wie ich den Eindruck habe.

Auszug aus dem Infoschreiben des Tiroler Gemeindeverbandes:

2) Vorschreibung des Bewirtschaftungsbeitrages nach § 36h TFLG 1996
Der Bewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2015 ist unverzüglich vom Substanzverwalter vorzuschreiben. Die Nutzungsberechtigten haben den ihnen vorgeschriebenen Betrag binnen zwei Wochen auf das Substanzkonto einzuzahlen (§ 86h Abs. 4 TFLG 1996).
Die Höhe des Bewirtschaftungsbeitrages ergibt sich aus der Bewirtschaftungs-beitragsverordnung 2014 und ist als Bruttobetrag zu verstehen.
Auf der Rechnung sind noch die Steuersätze des Jahres 2015 zu verrechnen (Übergangsbestimmung im UStG 1994).
Für stehendes Holz: bei regelbesteuerten GG-AG`s: 10% USt.
bei pauschalierten GG-AG`s: 10% USt. an Private
12% USt. an Unternehmer
Bei pauschalierten Gemeindegutsagrargemeinschaften ist auf der Rechnung „Pauschaliert gem. § 22 UStG 1994“ zu vermerken.
Auch für Holzentnahmen aus Teilwäldern auf Gemeindegut ist laut Verordnung ein (reduzierter) Bewirtschaftungsbeitrag vorzuschreiben.

Landesgesetzblatt Nr. 78

Jahrgang 2014                                                               Kundgemacht am 11. Juli 2014
78.                                      Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2014
78. Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 2014 über die Festsetzung der Ausgangsbeträge für die Ermittlung des Bewirtschaftungsbeitrages im Sinn des § 36h Abs. 3 lit. a und b des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 (Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2014)
Aufgrund des § 36k Abs. 2 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl. Nr. 74/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 70/2014, wird verordnet:
§ 1
Landwirtschaftliche Nutzung
Der Ausgangsbetrag für die Ermittlung des auf die landwirtschaftliche Nutzung (Weide) entfallenden Teiles des Bewirtschaftungsbeitrages (§ 36h Abs. 3 lit. a des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996) wird einheitlich für alle Bezirke Tirols entsprechend der Bewirtschaftungsart wie folgt festgesetzt:
a)
 Milchkuhalm mit Milchverarbeitung
Euro 167,- je gealpte Milchkuh
b)
 Milchkuhalm ohne Milchverarbeitung
Euro  41,- je gealpte Milchkuh
c)
 alle übrigen Bewirtschaftungsarten

Euro  23,-- je Großvieheinheit
§ 2
Forstwirtschaftliche Nutzung
(1) Der Ausgangsbetrag für die Ermittlung des auf die forstwirtschaftliche Nutzung (§ 36h Abs. 3 lit. b TFLG 1996) von unverteiltem Wald entfallenden Teiles des Bewirtschaftungsbeitrages wird in den in der Folge angeführten politischen Bezirken je Festmeter bezogenen Rechtholzes wie folgt festgesetzt:
a)
Imst

Euro 3,40
b)
Innsbruck-Land

Euro 3,80
c)
Innsbruck-Stadt

Euro 5,40
d)
Kitzbühel

Euro 2,70
e)
Kufstein

Euro 3,40
f)
Landeck

Euro 3,10
g)
Lienz

Euro 4,40
h)
Reutte

Euro 3,50
i)
Schwaz

Euro 3,30



(2) Der Ausgangsbetrag für die Ermittlung des auf die forstwirtschaftliche Nutzung (§ 36h Abs. 3 lit. b TFLG 1996) von Teilwäldern entfallenden Teiles des Bewirtschaftungsbeitrages wird in den in der Folge angeführten politischen Bezirken je Festmeter bezogenen Rechtholzes wie folgt festgesetzt:
a)
Imst

Euro 2,50
b)
Innsbruck-Land

Euro 2,20
c)
Innsbruck-Stadt

Euro 2,70
d)
Kitzbühel

Euro 1,80
e)
Kufstein

Euro 2,40
f)
Landeck

Euro 2,20
g)
Lienz

Euro 2,50
h)
Reutte

Euro 2,60
i)
Schwaz

Euro 1,80
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Platter
Der Landesamtsdirektor:
Liener

M.f.G
Herbert








 Noch eine Bemerkung zum Protokoll

Der Bürgermeister hält abschließend klar fest, dass es eine gute Endscheidung war eine fachkundige Person mit der Position des Substanzverwalters zu betrauen und findet es weiter verwunderlich, dass GR Herbert Jordan den aktuellen Substanzverwalter laufend für allfällige Verfehlungen seines Vorgängers belangt und sich dieser laufend dazu äußern muss.“

Darf man dem Substanzverwalter keine Fragen stellen?
Der Substanzverwalter müsste doch im eigenen Interesse daran interessiert sein die Unterlassungen der Vergangenheit so rasch wie möglich zu klären, oder?
Wenn ich jemanden "belangen will" sieht das sicher anders aus als diese schriftliche Anfrage.