Sonntag, 21. Dezember 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 und Protokoll vom 03.12.2014





Punkt 1 Voranschlag 2015 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen, Untervoranschlag der Volksschule) - Beschlussfassung

Der Voranschlagsentwurf 2015 lag vom 03.12.2014 bis 17.12.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Alle Gemeindebürger können während der Amtsstunden in den Voranschlagsentwurf Einsicht nehmen und gegebenenfalls „schriftliche Einwendungen“ einbringen.
Außer meinen schriftlichen Einwendungen sind keine eingebracht worden, auch nicht von den anderen Gemeinderatsfraktionen.

Jordan Herbert                                                                                                                16.12.2014
Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2015 Version vom 03.12.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister ich erhebe bei den angeführten Haushaltsstellen Einspruch.
Ausgaben:
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverb. ARGE Schiverbindung € 4.000,- ist zu hoch.
Maximal der Voranschlagswert von 2014 € 3.000,- ist annehmbar.
1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren € 500,- ist zu niedrig,
Ich beantrage die Beibehaltung der  Voranschlagssumme 2014 von € 2000,- Diese Instandhaltung ist seit dem VA 2011 geplant und vom Gemeinderat beschlossen. Ich kann mich nur wundern, dass in vier Jahren der Bürgermeister nicht in der Lage ist, zwei Brunnenfiguren restaurieren zu lassen.
1/817000-618000 Instandhaltung Friedhof € 100,00 ist zu wenig.
 Ich habe am 21.09.2014 den selbständigen Antrag „Sanierung Friedhof“ gestellt, der dem Bauausschuss zur Vorberatung zugeteilt wurde. Bei der Bauauschusssitzung herrscht allgemein die Meinung, dass Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gehwege im gesamten Friedhofsbereich besteht. Ich beantrage daher  € 7.000,- in den Voranschlag 2015 aufzunehmen.
1/846000-043000 Betriebsausstattung Rednerpult € 6.900,00 ist zu streichen.
Diese Investition ist nicht erforderlich und für die Friedhofssanierung zu verwenden..
1/850000-618900 Sanierung Wasserstuben € 0,00
Bei der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014 hat der Vertreter der Firma AEP uns erklärt, dass als erste Maßnahme die Sanierung der beiden Stollenquellen 2015 notwendig ist. Ich beantrage daher die Aufnahme der Kosten von € 150.000,- in den VA 2015. Weiteres rege ich an im Jahre 2015 die Planung für die gesamte Sanierung (Hochbehälter, Quellfassungen und Einleitung Hüttenbodenquelle) zu erstellen inkl. Ausschreibungen und die Arbeiten 2016 zügig durchzuführen. Wenn Budgetär nicht möglich, mit einem außerordentlichen Haushaltsprojektes.

Einnahmen:
2/842000+824200 Jagdpacht und Birgitzeralm € 20.000,-
Diese Einnahmen sind nicht realistisch, in den vergangenen Jahrzehnten hat es hier keine Einnahmen gegeben, auch 2015 nicht da das Dach der Birgitzer Alm dringend sanierungsbedürftig ist wie der Substanzverwalter uns berichtete..
2/850000+298900 Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,-
Die Auflösung dieser Haushaltsrücklage (gebildet am 06.08.2014 „Sonderbedarfszuweisung aus dem Gemeindeausgleichsfonds“) lehne ich ab. Die Sanierung des Hochbehälters schätzt die Fa. AEP mit Netto € 500.000,-. Im Voranschlagsentwurf 2015 sind dafür € 100.000,- Budgetiert, die auch ohne Auflösung der Haushaltsrücklage zu finanzieren sind.


???????????????? Erschliessungsbeitrag „sozialer Wohnbau Rohracker“ fehlt zur Gänze.
Wie ich aus den spärlichen mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zu diesem Projekt entnehmen kann, hat sich die Gemeinde Birgitz bei der Baulandumlegung einen „Erschliessungsbeitrag für die ca. 1.900 m² Grundfläche ausverhandelt. (€ 49,60 pro/m² Indexgesichert VPI 2010 bei Baubeginn) Diese € 94.240,- (ohne Indexanpassung) fehlen im Voranschlagsentwurf 2015 und könnten für die Quellsanierung verwendet werden.
M.f.G
Herbert Jordan
Folgende Einwendungen wurden vom Bürgermeister angenommen:

Instandhaltung Friedhof wird von € 100,- auf  € 7.000,- erhöht.
Quellsanierungen wird von € 0,00 auf € 150.000,- erhöht. (Dafür aber die Position Instandhaltung Hochbehälter von geplanten € 100.000,- auf € 0,00 gestrichen)

Alle anderen Einwendungen wurden vom Bürgermeister abgelehnt, besonders mein Einspruch gegen die Auflösung der „Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Hochbehälter € 100.000,- und daher konnte ich dem Voranschlagsentwurf nicht zustimmen.

Anfragen zu folgenden Haushaltsstellen wurden gestellt:
Warum sind für die Oberflächenentwässerung Rohracker inkl. Enregis € 160.000,. budgetiert – weil diese Arbeiten 2014 nicht fertiggestellt wurden?
Behindertengerechte Adaptierung Lifteinbau Gde. Amt – Betrifft nur Gemeindeamt und Kindergarten, für die Volksschule ist noch nichts geplant.
Sanierung des Gemeinde Holzschuppen € 5.000,- - Der Holzschuppen befindet sich in der Birga und das Dach ist löcherig. Eine Auflassung des Schuppens wird nicht in Erwägung gezogen.

Somit ergibt sich ein Voranschlag 2015 (Einnahmen und Ausgaben gleich) von € 2,638.100,-

Abstimmung 9 Ja 1 Nein (mehr Gemeinderäte waren bei dieser wichtigen Abstimmung nicht anwesend?)

Punkt 2 Gst 211/2, KG Birgitz (zur Gänze) – Auflage und Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Bei einem Objekt in den Kristenhöfen soll der Dachboden ausgebaut werden. Dazu ist die Erlassung eines neuen Bebauungsplanes notwendig.
Folgend Parameter wurden festgelegt:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst ??? Laut Bgm. muss dieser Wert nicht festgelegt werden???
Bauweise offen Abstandsregel 0,6
Höchster Punkt 820,70 Meter

10 Ja


Punkt 3 Geringfügige Arrondierung der Flächenwidmung auf Gst 439, KG Birgitz, gemäß § 31a Abs. 3 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss


Bei diesem Grundstück handelt es sich um das Gelände Holzbau Haid. Der Raumplaner hat festgestellt, dass die westliche Grundstücksgrenze nicht mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Ein Teil des Grundstückes ist als Freiland gewidmet.
Meine Frage wie groß die umzuwidmende Fläche ist, (aus den Verhandlungsunterlagen nicht ersichtlich) war für den Bürgermeister wohl wieder zu viel, erst hiss es das ist uninteressant, dann bekam ich doch eine Antwort 38 Quadratmeter.

10 Ja 2 Enthaltungen

Punkt 4 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über meine zwei Aufsichtsbeschwerden bezüglich „Sozialen Wohnbau Rohracker“.
Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass der Bürgermeister berechtigt ist, einem Gemeinderat die Einsichtnahme in die diversen Unterlagen zu verweigern.
Einsicht genommen kann nur in die Verhandlungsunterlagen, wenn ein dementsprechender Tagesordnungspunkt auf der Gemeinderatssitzungseinladung steht.
Weiteres ist der Bürgermeister berechtigt, über Anträge zum Tagesordnungspunkt nicht abstimmen zu lassen.
Dazu gibt’s von mir sicher noch einen eigenen Bericht.

M.f.G
Herbert





Sonntag, 7. Dezember 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014



Punkt 1 Hard- und Software für die Gemeinde – Umstellung ab 2015 - Beschlussfassung

Vom Verbandstechniker wurde die jetzige Situation dargestellt. Derzeit haben wir die Software von der Fa. TWS die laut Aussagen des Verbandstechnikers folgende Probleme aufweist: Mangelhafte Weiterentwicklung, unzureichende Betreuung bei EDV Problemen, Träge bzw. keine Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen, EDV Anlage ist 7 Jahre alt, langsames Internet und Datensicherheit ist nicht am Stand der Technik.

Lösung: Wechsel auf ein anderes Systemhaus / Fa. Kufgem, Netz Zusammenschluss aller Gemeindeinstitutionen und ein schneller Internetanschluss für alle.
Kosten:
Einmalige Kosten € 35.000,- brutto
Laufende Kosten € 1.800,- brutto / Monat

Alternativangebot gibt’s keines, weil laut Aussagen des Verbandstechnikers es in Österreich kein vergleichbares Produkt angeboten wird.

Abstimmung 12 Ja 1 Nein ( nicht ich)

Punkt 2 AEP Studie – Beschneiungsanlage Steinachlift, Quellensanierung und Sanierung Hochbehälter - Berichterstattung

Die Studie der Fa. AEP wurde von deren Vertreter vorgestellt. Kurz und mittelfristig ist unser Wasserversorgung sanierungsbedürftig.
Dazu mehr wenn ich den Bericht lesen darf.

Punkt 3 EKIZ Westliches Mittelgebirge – Ansuchen Benützung Gemeindewappen vom 10.11.2014 - Beschlussfassung

Einstimmig genehmigt

Punkt 4 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 21.11.2014 - Beschlussfassung

Bei den Mehreinnahmen scheint eine „ 1. Teilzahlung der Breitbandförderung des Landes Tirol von € 60.000,- auf.
Meine Frage, welche Ortsteile zusätzlich zu den bereits bekannten Ausbaugebieten ( Rohracker, Wiesenweg ) geplant sind, antwortete der Bürgermeister: Es wird nur dort ausgebaut, wo grabungsarbeiten für andere Projekte (Wasser, Kanal) erfolgen. Eine Verpflichtung zum Weiterbau gibt ‘s keine.
Soll mir recht sein, da bekommen wir mehr Förderung als uns das Projekt kostet???

Einstimmig

Punkt 5 Kassenprüfungsprotokoll 3/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassaprüfungsniederschrift Nr. 03/2014 (Prüfung fand am 29.09.2014 statt und steht erst jetzt auf der Tagesordnung – sehr aktuell – für die Erstellung der Tagesordnungspunkte ist allein der Bürgermeister zuständig)
Bei der Prüfung wurden Schwerpunktmäßig die Kosten und Einnahmen für Sperrmüll und Altholz vom 01.01.2014 bis 31.07.2014 überprüft:
Sperrmüll:
Ausgaben:
Mülltransporte            238,33
Deponiegebühr       € 2.019,18
Gesamt                   € 2.257,51
Einnahmen             € 1.313,93
Ergibt einen Fehlbetrag von € 943,58 für das Halbjahr

Altholz
Ausgaben:
Mülltransport und Entsorgung                  € 889,44
Einnahmen, Gebühr für Holzanlieferung  € 226,25
Ergibt einen Fehlbetrag von € 663,19 für das Halbjahr

Meine Frage an den Bürgermeister, wie diese Fehlbeträge Zustandekommen und was er dagegen unternehmen will, wurde nicht beantwortet. Daher konnte ich dem Kassenprüfprotokoll auch nicht zustimmen.
12 Ja 1 Nein


Punkt 6Kassabestandsaufnahme durch die BH Innsbruck vom 13.11.2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll wurde verlesen, es wurden durch die BH keine gravierenden Mängel festgestellt.

Einstimmig

Punkt 7Freiwillige Feuerwehr Birgitz – Untervoranschlag 2015 – Beschlussfassung

Der Untervoranschlag Feuerwehr 2014 Ausgaben von € 19.100,- und Einnahmen von € 0,- wurde einstimmig angenommen.

Punkt 8 Gesundheits- und Sozialsprengel Westliches Mittelgebirge - Softwareumstellung, Kostenaufteilung Verbandsgemeinden nach Bevölkerungsschlüssel– Beschlussfassung

Der Anteil für Birgitz (7%) beträgt € 1.750,- einmalig, über monatliche Folgekosten wusste der Bürgermeister nicht Bescheid.
Einstimmig

Punkt 9 Bebauungsplan Nr. 306B008-14 – Stellungnahme vom 12.09.2014 – Beschlussfassung

Gegen den erlassenen Bebauungsplan wurde von den Grundstückseigentümern zu folgenden Parametern Einspruch erhoben:
Geplanter öffentlicher Weg
Baufluchtlinie 2,5 Meter
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5 Meter
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Erschließung der zwei Bauparzellen erfolgt über Servituts Weg
Baufluchtlinie entfällt
Einschränkung der Geländeveränderung auf 0,5 Meter entfällt
Vorgegebene maximale Wandhöhe entfällt
Abstimmung 8 Ja 2 Nein 3 Enthaltungen – verkürzte Auflage

Punkt 10 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Pachtvertrag für die Jausenstation Birgitzer Alm wurde um drei Jahre verlängert.
Beim Ansuchen um die AMA Förderungen gibt’s Probleme, weil derzeit noch der Agrarobmann als zeichnungsberechtigter bei der AMA geführt wird und dieser laut Aussage des Substanzverwalters zu keinem Gespräch bereit ist. Termin 15.12.2014

Punkt 11 GR Herbert Jordan – Selbständiger Antrag vom 04.06.2014 – „Zusätzliche Haltelinie am Dorfplatz“ - Beschlussfassung

Am Dorfplatz gibt es unterschiedliche Verkehrsregelungen, zweimal gilt die Rechtsregel zweimal ist die einmündende Straße durch Stopptafeln abgewertet.
Einmündung Schulgasse ist mit Stopptafel und Haltelinie gekennzeichnet.
Einmündung zwischen Dorfcafe und ehemaligen Fremdenverkehrsbüro ist mit Stopptafel gekennzeichnet.
Mein Antrag lautete, beide Straßen im Sinne der Verkehrssicherheit gleich zu kennzeichnen (Stopptafel und Haltelinie).

Abstimmung 1 Ja 10 Nein 2 Enthaltungen
 
Punkt 12 GR Herbert Jordan – Schriftliche Anfrage vom 26.10.2014 – „sozialer Wohnbau Rohracker“ – Berichterstattung

Über diese Sache habe ich ja schon berichtet. Bei der Gemeindevorstandssitzung konnte ich zwar teilweise in die Unterlagen Einsicht nehmen, wegen des angespannten Klimas bei dieser Sitzung aber leider nicht ausführlich genug. Eine weitere Anfrage um Einsichtnahme wurde vom Bürgermeister abgelehnt – Aufsichtsbeschwerde läuft.

Die Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle des Bauausschusses (Bauauschussobmann ist der Vizebürgermeister und daher auch zuständig für die Protokollierung der Sitzungen) haben mich auch nicht weiter gebracht, sondern erstaunliches ans Tageslicht gebracht.

Im Gemeindeamt sind für die Zeit vom 15.09.2010 bis 18.06.2012 und vom 03.12.2012 bis 03.11.2014, trotz vorhandener Einladungen zu den diversen Sitzungen, keine Protokolle vorhanden.
Wie soll man sich da informieren?

Nun zu der Sitzung:
Der Bürgermeister hat meine zwei Anträge zum Tagesordnungspunkt verlesen.
Anschließend gab er dem Vizebürgermeister Gelegenheit, seine Version zu den Preissteigerungen beim Projekt „sozialer Wohnbau Rohracker“ dem Gemeinderat vorzutragen.
Die Zahlen waren die gleichen wie bei der Vorstandssitzung:
Preis/m² 2012      € 2.864,03
Preis/m² 2014      € 3.050,42
(pro m² Wohnnutzfläche inkl. Stellplätze/Carport Gartenanteil und Terrasse)
Die Preissteigerung beträgt daher laut Berechnung des Vizebürgermeisters + 6,5%
Baukosten Index Steigerung 2012 bis 2014 + 3,6%

In diese Kalkulation sind die Angemessenen Baukosten € 1.950,00 pro/m² Bruttowohnfläche + 20% Mwst. (1.061,43m²) und die angemessenen Kosten für Terrassen/Gartenflächen € 215,00 pro/m² und die Angemessenen Grundkosten € 344 pro/m² eingerechnet.

Bei meiner Wortmeldung, wollte ich vom Vizebürgermeister wissen, was mit den von Ihm nicht berücksichtigten Kosten die im Angebot 2014 („Erschwernis/Gündung € 195,00 pro/m² + Mwst das sind immerhin € 248.374,62) enthalten sind geschieht.

Vor Fertigstellung meiner Frage an den Vizebürgermeister, wurde mir vom Bürgermeister „das Wort entzogen“ ohne vorheriger zweimaliger Verwarnung wie in der TGO geregelt, nur um mich Mundtot zu machen.
Wortentzug bedeutet, dass ich mich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr äußern darf, das hat ein Vorstandsmitglied gleich ausgenutzt (natürlich außer Protokoll) und mir „gehörig die Leviten gelesen“ ohne dass ich mich zur Wehr setzen konnte.
Zur Info, der Vizebürgermeister hat sich bei dieser Sitzung korrekt verhalten, wollte ich auch nicht unerwähnt lassen.

Nach dieser einseitigen Information des Gemeinderates, lehnte der Bürgermeister die Abstimmung über meine Anträge zum Tagesordnungspunkt ab, obwohl er laut Tiroler Gemeindeordnung dazu verpflichtet wäre. Auch mein Hinweis auf die Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung wurde von Ihm ignoriert.
Gemeinderatsbeschlüsse werden von mir akzeptiert, aber eine Zensur durch den Bürgermeister nicht.
Habe in dieser Angelegenheit Aufsichtsbeschwerde eingebracht, ob`s was nutzt?????

Zur Info noch die von mir eingebrachten Anträge zum Tagesordnungspunkt:
Birgitz am 30.11.2014



Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014


Das Projekt sozialer Wohnbau „Rohracker“ ist nicht wie ich immer glaubte eine klassische Reihenhausanlage, ( Erwerb einer Grundparzelle mit darauf errichteten Reihenhaus ) sondern eine Wohnanlage die baulich als Reihenhäuser ausgeführt ist.

Der Käufer erwirbt Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus samt  Zubehörs Flächen verbunden ist. Für die allgemein Flächen ist eine Hausverwaltung notwendig die wieder jährlich zusätzliche Kosten verursacht.

Warum soll das soziale Wohnbauprojekt für die Käufer noch teurer werden?
Die Wohnbauförderungsrichtlinien können`s nicht sein.

Anfragebeantwortung vom Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung:
bei der gegenständlichen Wohnanlage handelt es sich baulich um eine Reihenhausanlage im Wohnungseigentum.
Es gibt zwei Arten der Eigentumsbegründung. Entweder erwirbt man eine Grundparzelle mit z.B. 300 m² oder man erwirbt Wohnungseigentumsanteile, womit das Alleineigentum am Reihenhaus samt der Zubehörsflächen verbunden ist.
Förderungsrechtlich ist es nicht relevant ob man Eigentümer der Grundparzelle oder Wohnungseigentümer ist. Die Förderung ist in beiden Fällen gleich hoch und zwar ab dem 1.1.2015 EUR 920,--/m² förderbarer Fläche.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt sozialer Wohnbau Rohracker „Wohnungseigentum“ zu stoppen und in eine Reihenhausanlage (9 Häuser)  im Alleineigentum der Käufer umzuwandeln.

 Dem Gemeinderat ist bei der nächsten Sitzung zu berichten.

Birgitz am 01.12.2014



Antrag zum Verhandlungsgegenstand lt. TGO 2001 § 41zum Tagesordnungspunkt 12 der Gemeinderatssitzung am 03.12.2014


Sehr geehrte Gemeinderäte,
die Angebotssumme 2012  für den sozialen Wohnbau Rohracker beträgt 2.629.783,68 Euro für 918,21m² Nettowohnnutzfläche.
Das nun vorliegende Projekt hat sich auf  988,07m² Nettowohnnutzfläche erhöht und dafür liegt ein Angebot des Wohnbauträgers von 3.262.405,28 Euro vor.

Bei der Gemeindevorstandssitzung habe ich die Ausschreibungsunterlagen und den Kostenvoranschlag 2012 des Wohnbauträgers durchgesehen, und keine Information über eine „Gültigkeitsdauer „ des Angebotes gefunden.

Wegen der gespannten Atmosphäre bei dieser Sitzung wollte ich mir die Unterlagen noch einmal in Ruhe im Gemeindeamt durchlesen, das wurde vom Bürgermeister abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung der neuerlichen Einsichtnahme habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben.

Der  Kostenvoranschlag kann vom Wohnbauträger ohne Zustimmung vom Gemeinderat nicht einseitig erhöht werden. Maximal ist eine Erhöhung um den Baukostenindex möglich.
(Baukostenindexsteigerung  2012 – 2014 beträgt 3,6% wie vom Wohnbauträger berechnet)

Der durchschnittliche Preis/m²  belief sich 2012 auf € 2.864,03 und erhöht sich jetzt Indexangepasst auf € 2.967,13 pro/m² Nettowohnfläche inklusiv Mehrwertsteuer..

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt die Einhaltung des Kostenvoranschlages 2012 (plus Baukostenindex von 3,6%) vom Wohnbauträger vor Bekanntgabe  der Käufer  einzufordern.

Über das Ergebnis ist bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.



Punkt 13 „Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe der Wohneinheiten – Beschluss durch den Gemeinderat (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 14 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Wegen der späten Stunde habe ich meine geplanten Anfragen nicht mehr gestellt.

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M.f.G
Herbert