Sonntag, 25. Mai 2014
Sonntag, 18. Mai 2014
Ausführung des Voranschlages??????
Hallo Leute
der Bürgermeister hat auch diese Woche keine Zeit gehabt, den "Baubescheid für den Sozialer Wohnbau Rohracker" auszustellen. Bauverhandlung war am 03. Feber 2014.
Ausführungsbestimmungen Voranschlag § 95 Tiroler Gemeindeordnung.
der Bürgermeister hat auch diese Woche keine Zeit gehabt, den "Baubescheid für den Sozialer Wohnbau Rohracker" auszustellen. Bauverhandlung war am 03. Feber 2014.
Ausführungsbestimmungen Voranschlag § 95 Tiroler Gemeindeordnung.
Der Bürgermeister hat bei der Diskussion zum
Tagesordnungspunkt 4 der letzten Gemeinderatssitzung „Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker (und
Wiesenweg ) an Firma Berger & Brunner – Beschlussfassung“ immer wieder
behauptet die Finanzierung ist im Voranschlag 2014 gesichert.
Diese Behauptung habe ich nachgerechnet mit folgendem
Ergebnis:
Angebot Fa. Berger & Brunner Netto €
572.672,63 sind Brutto € 687.207,15
Folgende Haushaltsstellen sind für dieses
Projekt im Voranschlag vorgesehen:
1/612000-002002 – Ausbau Schulgasse –
Rohracker (Enregis ) € 141.000,-
1/612000-002004 – Straßenbauten Rohracker €
235.000,-
1/850000-004000 – Wasserleitungserweiterung
Wiesenweg € 38.000,-
1/850000-004003 – Wasserleitungserweiterung
Rohracker € 47.500,-
1/851000-004001 – Kanalisationsbauten
Wiesenweg € 30.000,-
1/851000-004003 – Kanalisationserweiterung Rohracker
€ 92.900,-
Summe der im Voranschlag für dieses Projekt
vorgesehenen Mittel € 584.400,-
Gemeinden sind nur teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt (Wasser- und
Kanalbauten sind Vorsteuerabzugsberechtigt,
Straßenbauten nicht)
Die Gemeinde Birgitz kann also nur für die
Wasser und Kanalbaukosten die Mehrwertsteuer geltend machen. (20% von €
208.400,- sind € 41.680,-)
Projektkosten
Brutto € 687.207,15
Minus abschreibbarer MwSt. € -
41.680,-
Ergibt Kosten für das Projekt von € 645.527,15 im Voranschlag 2014 sind aber nur
€ 584.400,- budgetiert (Fehlbetrag €
61.127,15.-).
Wie der Bürgermeister bei einem Fehlbetrag von
rund 61.000.- Euro von einer gesicherten Finanzierung sprechen kann ist mir
schleierhaft.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister ich fordere
dich auf, den fehlenden Bedeckungsbeschluss
wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen, nachzuholen.
· § 95
Ausführung
des Voranschlages
(1) Der Voranschlag ist die
bindende Grundlage für die Führung des Haushaltes der Gemeinde.
(2) Die im Voranschlag
vorgesehenen Mittel dürfen nur im Laufe des Haushaltsjahres und nur insoweit
und nicht früher in Anspruch genommen werden, als dies eine wirtschaftlich
sparsame Verwaltung erfordert. Der Gemeinderat kann bestimmen, dass die Mittel
ganz oder teilweise erst nach einem festgesetzten Zeitpunkt, dem Eintritt einer
Bedingung oder der ausdrücklichen Freigabe durch den Gemeinderat oder des hiezu
ermächtigten Gemeindevorstandes oder des Ausschusses für wirtschaftliche
Unternehmen und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit verwendet werden dürfen.
(3) Einnahmen der Gemeinde
sind ohne Rücksicht auf die Ansätze des Voranschlages in der festgesetzten Höhe
einzuheben.
(4) Ausgaben, die im
Voranschlag nicht vorgesehen sind oder
die dessen Ansätze übersteigen, dürfen nur aufgrund eines Beschlusses des
Gemeinderates im unerlässlichen Ausmaß geleistet werden. Im Beschluss ist die Art der Bedeckung dieser Ausgaben durch
Mehreinnahmen oder Minderausgaben jeweils nach Haushaltsstellen und Beträgen
einzeln anzuführen. Der Gemeinderat kann die Beschlussfassung hierüber bis
zu einem Ausmaß von höchstens 10 v. H. der im ordentlichen Haushalt
(Wirtschaftsplan) veranschlagten Ausgaben dem Gemeindevorstand oder den für
wirtschaftliche Unternehmen oder für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
eingerichteten Ausschüssen übertragen.
(5) Wird erkennbar, dass die
Einnahmen hinter den im Voranschlag enthaltenen Ansätzen wesentlich
zurückbleiben, so sind unverzüglich Maßnahmen in sinngemäßer Anwendung der Abs.
2 und 4 zu treffen.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 11. Mai 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 7.5.2014
Punkt 1
Änderung zum Voranschlag 2014 - Beschlussfassung
Der Voranschlag 2014 mit den Änderungen wurde
den Gemeinderäten übermittelt.
Dazu habe ich folgenden schriftlichen Einwand
erhoben:
Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den Voranschlag 2014
Version vom 16.04.2014 der am 07.05.2014 beschlossen werden soll
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Zum Voranschlag 2014 Version vom 16.04.2014erhalten möchte ich folgende schriftliche Einwände
vorbringen:
- Auf Seite 1 ist der Text „Der 2. Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Zeit vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des 2. Voranschlages zur öffentlichen Einsicht wurde am 06.03.2014 angeschlagen und 26.03.2014 abgenommen“ zu entfernen.
Ersten ist eine zweite Auflage des Voranschlagsentwurfes lt. TGO nicht
vorgesehen, und zweitens lag der Voranschlagsentwurf in dieser Zeit nicht zur
Einsichtnahme im Gemeindeamt auf, wie ich selbst feststellte.
- Änderungen im VA 2014
Die Änderungsliste und die Eintragung im Voranschlag stimmen bei der
Position 2/851/879000 nicht überein.
Änderungsliste:
Seite 94 2/851/879000
Inv.+Tilgungszuschuss Alt 80.900,00 Neu
91.900,00
Im Voranschlag 2014 sind auf dieser Position 91.100,00 eingetragen.
Welcher Betrag ist nun richtig?
Der Bürgermeister ist nach längerer Diskussion bereit den Text auf Seite
1 zu korrigieren. Die im
Voranschlag eingetragene Summe 91.100,00 ist richtig.
Trotz dieser Zusagen des Bürgermeisters habe ich wie bei der ersten
Abstimmung mit nein gestimmt, weil die Vorgänge rund um die
Voranschlagserstellung und Information der Gemeinderäte einfach nicht
akzeptabel sind.
Abstimmung 6 Ja – 2 Nein- 4 Enthaltung –
Die Änderungen zum Voranschlag
2014 sind damit abgelehnt (Enthaltungen
gelten als Nein)
Punkt 2
Rechnung Geotechnischer Bericht betreffend ABA und WVA Rohracker -
Nachtragsbeschluss
Im Wegbereich Rohracker wurde von der Firma
“Geotechnik Henzinger“ eine Probegrabung durchgeführt. Bericht war in den
Verhandlungsunterlagen keiner vorhanden, auch der Bürgermeister berichtete
nichts über das Ergebnis dieser Untersuchung. Kosten € 1366,08
2006 wurden im Zuge des
Baulandumlegungsverfahrens die gleichen Untersuchungen durchgeführt.
Diesem Nachtragsbeschluss konnte ich nicht
zustimmen
Abstimmung 11 Ja – 1 Enthaltung
Punkt 3
Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen betreffend ABA und WVA Rohracker –
Wiesenweg an Firma AEP - Beschlussfassung
Der Auftrag betrifft nur den Wiesenweg.
Die Eternitleitung (Wasserhauptleitung) zwischen
Wiesenweg und Dorfstraße muss getauscht werden.
Abstimmung 12 Ja
Punkt 4
Auftragsvergabe Bauführung ABA und WVA Rohracker an Firma Berger & Brunner
- Beschlussfassung
Hier soll es richtig heißen „Auftragsvergabe Bauführung ABA und
WVA Rohracker und Wiesenweg an Firma Berger & Brunner – Beschlussfassung“
Am 4.12.2013 hat der Gemeinderat beschlossen
im Bereich Rohracker für die Straßen Entwässerung das etwas teurere „Enregis“
System laut Planunterlagen der Firma AEP einzubauen. Einreichpläne lagen vor.
Bis heute wurde von der Gemeinde nicht um die
notwendige „Wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung“ angesucht.
Die Kosten von € 687.207,15 überschreiten die
Voranschlagspositionen bei weiten, vom Bürgermeister wurde dies bestritten.
Da für dieses Projekt keine Bewilligung
vorliegt und die Finanzierung im Voranschlag 2014 nicht vollständig gegeben ist habe ich
gegen die Auftragsvergabe gestimmt.
Abstimmung 10 Ja – 2 Enthaltung
Punkt 5
Grundteilung GP 62 – Beschlussfassung bzw. Zuweisung an den Bauausschuss
Der Grundteilungsantrag für die Parzelle 62
wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
9 Ja – 3 Nein
Punkt 6
Kassaprüfungsprotokoll 1/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das Protokoll wurde verlesen.
Aufgezeigt wurde, dass es für den
Straßenlampenaustausch weder einen Vertrag noch eine Auftragsbestätigung mit
der ausführenden Firma gibt?
Bekanntlich wurde der Austausch der Straßenlampen
mittels „Leasingvertrag“ mit 10 Jahren Laufzeit vergeben.
Punkt 7
Fertigstellung Gemeindehomepage – Beschlussfassung
Die Gemeindehomepage wurde bei einer
Gemeinderatsbesprechung vorgestellt. Leider konnte ich bei dieser Besprechung
aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.
Kosten € 12.000,- + Servicepauschale von €
1000,- jährlich je nach Aufwand (14 Stunden a; 70 € )
Meine Frage ob der Gemeindeamtsleiter z.B.
Gemeinderatsprotokolle selbst einspielen kann, oder wir dafür jedes mal die Fa.
bezahlen müssen, konnte vom Bgm. und Gemeindeamtsleiter nicht beantwortet
werden.
Daher habe ich mich bei der Abstimmung
enthalten.
7 Ja – 1 Nein – 4 Enthaltung
Punkt 8
Adaptierung bzw. Aktualisierung der Vergabekriterien für den „Sozialen Wohnbau
Rohracker“ – Beschlussfassung
Die vom Sozialausschuss vorgeschlagenen Änderungen
(Hauptwohnsitz, Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde, Vermessungskosten,
Wohneinheiten sind für den persönlichen Wohnzweck zu benützen, usw.) sind alle
schon mit dem Punkt „Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien finden auch die
für die Wohnbauförderung geltenden Richtlinien des Landes Anwendung“ abgedeckt.
Das Vergabe- und Vorkaufsrecht für die
Gemeinde Birgitz haben in den Vergaberichtlinien nichts zu suchen, sondern
müssen schon auf andere Weise gesichert werden.
Der Antrag wurde vom Sozialausschussobmann
zurückgezogen.
Bin gespannt was sich der Bürgermeister jetzt
einfallen lässt, warum er den Baubescheid nicht ausstellt.
Alle
warten auf den Baubescheid Herr Bürgermeister, damit endlich etwas weitergeht.
Punkt 9
Antrag ALB vom 24.02.2014 ( Eingang Gemeinde 05.03.2014) – Schülertransport in
den Schülerhort Axams – Beschlussfassung
Der Sozialausschussobmann berichtet von seinen
Erhebungen.
Derzeit besuchen den Schülerhort in Axams zwei
Schüler aus Birgitz, die aber die Neue Mittelschule Axams besuchen, und daher
der Transport kein Problem ist.
In der Volksschule Birgitz wurden keine
Erhebungen eines möglichen Bedarfs durchgeführt.
Der Bürgermeister sieht daher derzeit keinen
Handlungsbedarf?
Punkt
10 Schriftliche Anfrage von GR Herbert Jordan vom 25.02.2014 (Eingang Gemeinde
26.02.2014) sowie Antrag der ULB vom 05.03.2014 – Erweiterung der
Sammelerlaubnis bzw. Diskussion Deponie Zwischenlagerplatz – Berichterstattung
Der Bürgermeister hat sich beim Land erkundigt
ob er dem Gemeinderat in dieser Sache Rede und Antwort stehen muss. Das
Antwortschreiben hat er verlesen „ Der
Gemeinderat hat in dieser Angelegenheit keine Parteienstellung und bekommt
daher auch keine Auskunft. Amtsgeheimnis. „
Meine Frage ob ich dieses Schreiben in Kopie
erhalten könnte wurde abgelehnt.
Auch meiner Bitte „das Antwortschreiben noch einmal langsamer vorzulesen, damit ich
mitschreiben kann“ kam der Bürgermeister nicht nach.
Verständlicherweise kann ich mich damit nicht
zufrieden geben.
Punkt
11 Antrag GR Herbert Jordan vom 02.10.2013 – Änderung der Öffnungszeiten
Recyclinghof Birgitz – Beratung und Beschlussfassung
Mehrere Gemeindebewohner haben sich bei mir
über die Öffnungszeiten beim Recyclinghof beschwert. Sie wollen alle einmal in
der Woche am Abend länger geöffnet haben.
Der Bürgermeister erklärte eine Änderung der
Öffnungszeiten ist nicht notwendig, weil man altbewehrtes nicht ändern soll?
Als im Gemeinderat trotzdem über die
Öffnungszeiten eine Diskussion begann, zeigte er sich verwundert. Den Antrag
hat er ja sieben Monate in der „Schublade“ liegen gelassen, ohne Zuteilung an
einen Ausschuss zur Vorbehandlung, oder Befragung der Bevölkerung.
Mein Vorschlag am Freitag länger offen zu
halten wurde wegen der zeitlichen Nähe zum Samstag weniger gut geheißen. Ein
Gemeinderat der ULB stellte den Antrag die Öffnungszeit am Mittwoch von derzeit
13.00 – 15.00 auf 16.00 – 18.00 zu verlegen. Daraufhin habe ich meinen Antrag
zurückgezogen.
Abstimmung 7 Ja – 4 Nein 1 Enthaltung
Damit ist jetzt jeden Mittwoch vom 16.00 –
18.00 geöffnet
Inzwischen war es 23.30 und der
Vizebürgermeister stellte den Antrag auf „ Sitzungsunterbrechung“ wegen der
fortgeschrittenen Zeit, was ich auch unterstützte.
Abstimmung 5 Ja – 6 Nein – 1 Enthaltung
Punkt
12 Altersheimverband Westliches Mittelgebirge – genehmigte Tagessätze 2014 – Bericht
Der Bürgermeister verlas die genehmigten
Tagessätze (Netto pro Tag)
Wohnheim € 44,60, Erhöhte Betreuung 1 € 56,70,
Erhöhte Betreuung 2 € 67,10, Teilpflege 1 € 85,90, Teilpflege 2 € 103,10,
Vollpflege € 119,00 rückwirkend mit 1.3.2014
Punkt
13 Pilotprojekt „Die Gesunde Gemeinde“
a) Bericht durch den
Ausschussobmann
b) Förderantrag an das Land
Tirol im Rahmen der „Agenda 21“ – Beschlussfassung
Am Samstag 28. Juni 2014 soll in Birgitz ein
„Gesundheitstag“ veranstaltet werden.
Dazu sind umfangreiche Vorbereitungen und
Nacharbeiten notwendig ( Fragebogenaktion, Organisation der Vortragenden,
Räumlichkeiten, Weiterentwicklung des Projekts, usw. )
Kostenschätzung € 12.800,- wovon das Land
Tirol im Rahmen der Agenda 21 den Großteil übernimmt.
Abstimmung 12 Ja
Punkt
14 GP 846, 847, und 848, KG Birgitz – Beseitigungsverfahren, Stellungnahme
durch die BH Innsbruck / Baurecht – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister
nach kurzer Diskussion von der Tagesordnung abgesetzt
Punkt
15 Allfälliges, Anfragen, Anträge
Ich brachte meinen Antrag „Schulische Tagesbetreuung“ ein.
Der Vizebürgermeister erkundigte sich beim
Bürgermeister warum ein Gemeindebürger trotz Förderung vom Land Tirol für seine
Solaranlage von der Gemeinde Birgitz keine Förderung bekommt.
Der Bürgermeister erklärte, weil sein Ansuchen
nicht alle Bedingungen der „Förderungsverordnung für Solaranlagen der Gemeinde
Birgitz“ erfüllt.
Anlage ist im seinerzeitigen Bauansuchen nicht
eingezeichnet.
M.f.G
Herbert
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