Sonntag, 23. Februar 2014

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 5.2.2014

Hallo Leute
der Rechnungsabschluss 2013 liegt im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.
Gemeindebürger können während der Amtsstunden Einsicht nehmen und gegebenenfalls schriftliche Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss einbringen.
Wer nicht ins Gemeindeamt gehen will, aber trotzdem Interesse am Rechnungsabschluss hat, kann ihn auch bei mir einsehen.


M.f.G
Herbert




Sonntag, 16. Februar 2014

Wie lang





 kann der Bürgermeister sein „Lügengebäude“ noch aufrecht halten, wann sagt er uns endlich die Wahrheit ?

Im Bezirksblatt vom 30.01.2014 antwortet er auf meine Anschuldigung, dass er den Gemeinderat wissentlich belogen hat mit der Aussage „ In der Gemeinderatssitzung wurde klargestellt, dass es sich um genehmigte Zwischenlagerplätze handelt, weshalb beispielsweise beim Recyclinghof Fräsasphalt gelagert und für Gemeindezwecke dann weiter verwendet wird.“
Dies entspricht wieder nicht der Wahrheit:

In der Gemeinderatssitzung lautete seine Antwort auf die Frage wozu wir zwei Deponieleiter brauchen so: „Dank der Anzeigen von dir und deinem Bruder sind jetzt der alte Müllplatz und das Grundstück hinter dem Recyclinghof genehmigte Deponien und dafür braucht es einen Deponieleiter und Stellvertreter“

Aber egal ob Deponie oder Zwischenlager, die Gemeinde Birgitz hat keine Genehmigung zur Lagerung von Fräsasphalt, wie aus dem Antwortschreiben der Abteilung Umweltschutz ersichtlich ist:

Antwortschreiben der Abteilung Umweltschutz auf meine Anfrage
Auf den angeführten Grundstücken liegen keine Deponiebewilligungen vor. Eine Deponie im Sinne des Gesetzes ist eine Anlage zur langfristigen Ablagerung von Abfällen. Eine Bewilligung für eine solche Deponie liegt für die angeführten Grundstücke nicht vor.
Im öffentlichen Teil des einschlägigen Registers (www.edm.gv.at) ist ersichtlich, dass sich auf dem Grundstück 699 GB Birgitz – neben dem dortigen Abfallwirtschaftszentrum der Gemeinde – ein  Zwischenlager für mineralische Baurestmassen befindet. Es dürfen dort die Abfallarten SN 18702 (Papier und Pappe, beschichtet), SN 31409 (Bauschutt) sowie SN 91206 (Baustellenabfälle) zwischengelagert, also vorübergehend gelagert werden.
Wie schon mehrfach mitgeteilt ist die BH Innsbruck für diese Anlage zuständig.
Zur Frage der Begriffe (Recyclinghof/Abfallwirtschaftszentrum):
Diese Begriffe sind rechtlich nicht definiert. Sie sind also nach dem allgemeinen Begriffsverständnis auszulegen. Man wird also davon ausgehen können, dass sowohl bei einem „Recyclinghof“ als auch bei einem „Abfallwirtschaftszentrum“ von einem öffentlich zugänglichen Altstoffsammelzentrum und/oder einer Sammelstelle für Problemstoffe im Sinne des § 54 AWG 2002 die Rede ist. Unterschiedliche Rechtswirkungen sind aus diesen beiden Begriffen nicht abzuleiten.

Der Recyclinghof Birgitz befindet sich auf den Grundstücken 695 und zum größten  Teil auf dem Grundstück 699 auf welchen sich diese Genehmigungen beziehen.

Ende 2013 erhielt die Gemeinde Birgitz einen „Bescheid vom AmtLdReg Erweiterung d. Sammelerlaubnis“.
Die Einsichtnahme in diesen Bescheid wurde mir vom Bürgermeister verweigert???

Um Klarheit in die Sache zu bringen, werde ich eine schriftliche Anfrage lt. Tiroler Gemeindeordnung bei der nächsten Gemeinderatssitzung stellen.


M.f.G
Herbert Jordan


Sonntag, 9. Februar 2014

Bericht von der Gr-Sitzung am 05.02.2014



Punkt 1 Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle Nr. 80 (zum Teil), KG Birgitz – Auflage und Erlassungsbeschluss–

Wegen Eigenbedarf werden drei Bauparzellen umgewidmet. Dazu waren folgende Beschlüsse notwendig:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Änderung des Flächenwidmungsplans
Erlassung eines Bebauungsplanes
Alle Beschlüsse wurden mit 11 Ja und 2 Enthaltungen( Befangen) beschlossen

Punkt 2 Kassenprüfungsprotokoll 4/2013 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen, und die aufgezeigten Unklarheiten vom Bürgermeister zum Teil beantwortet.


Punkt 3 Kommunalsteuerbefreiung für Lehrlinge 2014 - Beschlussfassung

Die Kommunalsteuerbefreiung für Lehrlinge wurde einstimmig beschlossen.
Wieviel Lehrlinge es in Birgitz betrifft wurde vom Bürgermeister mit ca. 12 angegeben.

Punkt 4 Untervoranschlag 2014 – Freiwillige Feuerwehr Birgitz - Beschlussfassung

Der Untervoranschlag der Feuerwehr war falsch und wurde auf € 21.232,- korrigiert und einstimmig angenommen.
Der Untervoranschlag der Feuerwehr ist nicht richtig in den Voranschlag 2014 der Gemeinde übertragen worden.


Punkt 5 Untervoranschlag 2014 – Volksschule Birgitz - Beschlussfassung

Der Untervoranschlag der Volksschule € 6.500,- wurde ebenfalls nicht richtig in den Voranschlag 2014 der Gemeinde übernommen, der Bürgermeister lies daher nicht abstimmen, und setzte den Punkt 6 Voranschlag für das Rechnungsjahr – 2014 von der Tagesordnung ab.

Punkt 6 Voranschlag für das Rechnungsjahr 2014 - Beschlussfassung

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister abgesetzt, trotzdem wurde über den neuen Voranschlagsentwurf diskutiert.
Hauptkritikpunkte waren:
Letzten Mittwoch haben wir bei einer Gemeinderatsbesprechung über den Voranschlagsentwurf mehr als drei Stunden lang diskutiert, fast alle Änderungsvorschläge die von der Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte für gut erachtet wurden, sind vom Bürgermeister im neuen Voranschlagsentwurf wieder nicht berücksichtigt worden.
Wozu dann eine Vorbesprechung ?????
Die Realisierung eines behindertengerechten Zugangs in der Volksschule und im Gemeindeamt ( jeweils ein Lift außen ) wurde im Gemeinderat bisher nicht behandelt, und findet sich jetzt im Voranschlagsentwurf mit Kosten von über € 300.000,- wieder.
Die Asphaltierung der Schulgasse / Rohracker lehnt der Bürgermeister kategorisch ab, obwohl vom Großteil der Gemeinderäte gefordert.
U.s.w.

Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Beim sozialen Wohnbauprojekt „Rohracker“ geht was weiter.
Am 4.2.2014 war die Bauverhandlung, welche keine gravierenden Einsprüche der Nachbarn brachte.
In ca. 4 bis 5 Wochen soll nun eine Projektpräsentation für die Öffentlichkeit stattfinden.
.

M.f.G
Herbert Jordan


Sonntag, 2. Februar 2014

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.02.2014


Hallo Leute
zum Voranschlagsentwurf 2014 habe ich folgende Einwände erhoben:


Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den Voranschlagsentwurf 2014

1/360000-618000 Hohe Birga Instandhaltung   VA 10.000,-
Voranschlag ist zu hoch, auf € 2.000,-. Reduzieren

1/846000-043000 Betriebsausstattung (Rednerpult ) VA 6.900,-
Voranschlag ist zu hoch, auf € 2.000,- reduzieren

1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverband Arge Schiverbind VA 3.000,-
Voranschlag ist zu hoch, auf € 1.900,- ( wie 2013) reduzieren und Ausstieg sobald als möglich

1/640000-400000 Straßen Verkehrszeichen VA 1.000,-
Voranschlag ist zu nieder, auf € 10.000,- erhöhen.. Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und eisfreie  ist dringend notwendig.

1/612000-002002 Ausbau Schulgasse / Rohracker /Enregis) VA 141.000,-
Kosten für Asphaltierung Rohracker fehlt und ist in den VA aufzunehmen € 170.000,-

1/816000-619900 Sanierung Straßenbeleuchtung VA 19.200,-
Diese Position gehört aufgeteilt:
 Leasingkosten für Austausch der bestehenden Beleuchtung, VA ?????
 Kosten für neue Lichtpunkte (z.B. Rohracker) sind gesondert anzuführen.
Subventionsposition des Landes für Lampentausch fehlt

1/852000-728002 Gebühr Deponie Ahrntal und 1/852000-728000 Mülltransporte
Diese Konten ( Einnahmen und Ausgaben) sind getrennt nach Hausmüll, Sperrmüll, Altholz und die dazugehörigen Transporte zu führen um eine Kostentransparenz zu haben.
Außerordentlicher Haushalt
Betriebsmittelrücklage Quellensanierung VA 91.000,- ?
Hier ist zuerst ein Sanierungskonzept zu erstellen, und die Gesamtfinanzierung sicherzustellen wie in der TGO vorgesehen.
Die geplanten € 91.000,- sind 2014 für  Ausbau Schulgasse / Rohracker / Enregis zu verwenden.
Auszug aus der TGO 2001 § 92 Abs. 3
(3) Ausgaben für Vorhaben, deren Verwirklichung sich über mehrere Jahre erstreckt, dürfen erst dann in den Voranschlag aufgenommen werden, wenn ihre Gesamtfinanzierung gesichert ist.


Bei der Budgetbesprechung letzten Mittwoch wurden vom Bürgermeister einige Einwände angenommen, bei anderen überlegt er noch.
Werden sehen welche im endgültigen Voranschlag 2014 dann auch wirklich berücksichtigt werden.

M.f.G
Herbert Jordan